DENIC-Mitglied werden

Gemeinsam für .de –
die DENIC eG und ihre Mitglieder

Die DENIC eG ist eine Genossenschaft und die zentrale Registrierungsstelle für alle .de-Domains. Grundlage der gesamten Zusammenarbeit mit den Mitgliedern ist das DENIC-Statut. Es gibt die Struktur vor und regelt die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder.

Die Tätigkeitsberichte der letzten Jahre bieten Ihnen Einblick in die Aktivitäten und die Entwicklung der Genossenschaft.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die:

  • .de-Domains verwaltet,
  • nicht mit mehr als zwei Mitgliedern wirtschaftlich verbunden ist (Ausnahme: Vorstand oder Aufsichtsrat),
  • über eine nachhaltige finanzielle Stabilität verfügt.

Die Vorteile einer DENIC-Mitgliedschaft

Registrierungs-System

DENIC-Mitglieder erhalten direkten Zugriff auf das automatische Registrierungssystem zur Pflege & Domainregistrierung.

Mailinglisten

Über die DENIC-internen Mailinglisten sind Sie immer aktuell informiert und verpassen keine wichtigen News.

Genossenschaft

Durch das genossenschaftliche Modell haben Sie die Möglichkeit, selbst mit einzubringen,

Verantwortung

Übernehmen Sie Mitverantwortung für die globale Internet Community mit besonderem Fokus auf der deutschen Community.

Gestalten Sie die Zukunft des deutschen Internets aktiv mit – gemeinsam mit engagierten Branchenkollegen, auf Augenhöhe und verantwortungsvoll.

So werden Sie Mitglied

Vertraulichkeits-Erklärung

  • Füllen Sie die Vertraulichkeitserklärung aus und senden Sie sie mit den notwendigen Unterlagen
    (Handelsregister-, Gewerberegister- oder Personalausweiskopie)
    per E-Mail an dbs[at]denic[dot]de.
  • Danach erhalten Sie Zugangsdaten zum geschützten Bereich mit weiteren Informationen.

Beitrittserklärung im Original

  • Fordern Sie die Beitrittserklärung per E-Mail mit dem “Betreff: Beitrittserklärung” bei DENIC Business Services an.
  • Reichen Sie die unterzeichnete Erklärung inkl. folgender Anlagen ein:
    • Handelsregister-, Gewerberegister- oder Melderegisterauszug
    • Gesellschaftsvertrag/Satzung (nicht notwendig für natürliche Personen oder Einzelunternehmen)
      Der Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, um zu prüfen, ob Sie Domainverwaltung betreiben, und ob Sie mit anderen DENIC-Mitgliedern verbunden sind.

Wissenswertes zur DENIC-Mitgliedschaft

Als Mitglied haben Sie das Recht, die Genossenschaft mitzugestalten und ihre Leistungen zu nutzen.
Konkret bedeutet das:

  • direkter Zugang zum elektronischen Registrierungs-System,
  • aktive Mitarbeit in den Gremien der Genossenschaft,
  • Teilnahme an Diskussionen zur Registrierungspolitik und zu technischen Abläufen.

Entscheiden Sie sich für eine DENIC-Mitgliedschaft, sind zu Beginn folgende Zahlungen zu leisten:

ZahlungszweckBetrag inländische AntragsstellerBetrag ausländische Antragssteller
BearbeitungsgebührEUR 595,00 inkl. MwSt.EUR 500,00
EintrittsgeldEUR 1.000,00*EUR 1.000,00
Gesamt vorabEUR 1.595 inkl. MwSt.EUR 1.500,00
Je GeschäftsanteilEUR 1.500,00*EUR 1.500,00

(maximal 3 Geschäftsanteile sind möglich)

*Auf das Eintrittgeld und die Geschäftsanteil wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Als neu aufgenommenes Mitglied können Sie noch nicht sofort Domains registrieren, denn die Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft, insbesondere der Zugang zum elektronischen Registrierungs-System, setzt noch voraus,

  • dass Sie den Vertrag über die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen unterzeichnen, und
  • dass Sie erfolgreich an der von DENIC durchgeführten Mitgliederschulung teilnehmen:

    Wir bieten regelmäßig Mitgliederschulungen an. In einer zweitägigen Schulung vermitteln und vertiefen wir die Abläufe und die Details des DENIC Registrierungs-Systems. Als Mitglied erhalten Sie Zugang zu den Schulungsunterlagen sowie zum Anmeldeformular im Mitgliederbereich. Für zwei Ihrer Mitarbeiter sind Schulungsplätze durch die Bearbeitungsgebühr abgedeckt. Die Schulungen finden mindestens einmal im Monat statt und enden mit einem schriftlichen Abschlusstest (Acceptance-Test). Sobald Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie den von uns gegengezeichneten Vertrag über die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen sowie den Zugang zu unserem Registrierungs-System. Bitte beachten Sie, dass die Schulung und ein erfolgreich absolvierter Test innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme erfolgt sein muss, da sonst die Frist für den Vertrag über die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Leistungen überschritten wird. Dies hätte zur Folge, dass Sie zum Ende des Geschäftsjahres ausgeschlossen würden.

DENIC Business Services

Für alle Fragen rund um die DENIC-Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

+49 69 27 235 272
Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 16:00 Uhr