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Was muss ich als Domaininhaber tun, wenn ich eine Erinnerung für eine Domain im TRANSIT-Verfahren erhalten habe? FAQ

Wenn Ihre Domain in das TRANSIT-Verfahren gelangt, teilen wir Ihnen dies mit. Sie als Domaininhaber können noch innerhalb der genannten Frist entscheiden, was mit der betroffenen Domain geschehen soll. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten: Die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect belassen indem Sie die Domaingebühren bezahlen. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird endgültig aufgegeben. Falls Ihnen unser postalisches TRANSIT-Brief vorliegt, können Sie immer noch in unserem TRANSIT Service Center direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen Passwort aus dem Brief ein. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet. Liegt Ihnen der postalische TRANSIT-Brief mit dem Passwort nicht mehr vor, haben Sie die gleichen Möglichkeiten mit unseren TRANSIT-Formularen .

Wieso habe ich als Domaininhaber eine Zahlungsaufforderung von DENIC erhalten? FAQ

Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von DENIC, wenn Ihre Domain in den TRANSIT Service gelangt ist, weil sie nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Der TRANSIT-Service sorgt dafür, dass Ihnen die Domain nicht ungewollt verloren geht, die Domain geht dabei in die direkte Verwaltung von DENICdirect über. Dieser Service ist kostenpflichtig. DENIC hat Sie als Domaininhaber mit dem TRANSIT-Brief über den TRANSIT-Status Ihrer Domain und die sich daraus ergebenden Schritte informiert. Dieses Schreiben enthält auch die Zahlungsaufforderung für die Kosten der Verwaltung durch DENICdirect. Wenn Sie sich gegen die Verwaltung durch DENICdirect entscheiden, dann bieten wir Ihnen folgende Kulanzregelung an: Keine Kosten seitens DENIC entstehen Ihnen, wenn Sie innerhalb der im Brief genannten Frist einen neuen Provider bestimmen, der die Domain verwalten soll, indem Sie einen Providerwechsel veranlassen oder die Löschung der Domain durch einen Löschauftrag vornehmen. Bitte beachten Sie: Verstreicht die Frist, ohne dass ein Providerwechsel oder eine Löschung oder eine Zahlung erfolgte, wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen . Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Ich möchte meinen Provider wechseln. Was muss ich tun und was habe ich zu beachten? FAQ

Der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain kann nur über ein Unternehmen, das Mitglied der DENIC eG ist oder über unseren Service DENICdirect an DENIC übermittelt werden. Auch für die weitere Verwaltung der Domain ist das DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zuständig. Das verwaltende DENIC-Mitglied (bzw. DENICdirect) wird bei uns in den Domaindaten eingetragen und ist berechtigt, Aufträge zur Änderung der Domaindaten (z.B. Adressdatenänderungen oder Löschungsaufträge) im Auftrag des Domaininhabers an uns zu richten. Sollte Ihr Provider nicht auf der Mitgliederliste der DENIC eG stehen, arbeitet er mit einem DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zusammen. Wenn Sie den Wunsch haben, den Provider zu wechseln, sollten Sie Ihren bisherigen Provider über Ihre Absicht informieren und ein Providerwechsel-Passwort (Authinfo) beauftragen. Vom bisherigen Provider wird dabei geprüft, dass der Auftrag von einem dazu Berechtigten (dem Domaininhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter) erteilt wurde. Der zukünftige Provider schickt nun einen Providerwechsel-Auftrag mit der AuthInfo an DENIC, bzw., falls er selbst kein DENIC-Mitglied ist, an das Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet. Dieser Auftrag wird von DENIC verarbeitet und die Domain dem neuen Provider zugeordnet. Sollte es an dieser Stelle zu Verzögerungen kommen, kann die Ursache einer der folgenden Punkte sein: Sie haben Ihren bisherigen Provider über den Wechsel informiert, er hat aber noch keine AuthInfo hinterlegt. Sie haben vergessen, Ihren Provider zu informieren. Ihr Provider kann Sie bei Unklarheiten nicht erreichen. Ist dies der Fall, überprüfen Sie, ob eine AuthInfo zu der Domain hinterlegt wurde und Sie sie erhalten haben. Ihr Provider ist Ihnen bei der Klärung von Problemen sicher gerne behilflich. Es gab Fälle, in denen Domaininhaber versucht haben, Ihren Provider zu wechseln, indem sie Ihren Vertrag kündigten, die Domain beim bisherigen Provider zur Löschung freigaben und über den neuen Provider wieder registrieren ließen. Bitte beachten Sie, dass eine Domain nach der Löschung nur innerhalb von 30 Tagen – der so genannten Redemption Grace Period (RGP) – vom bisherigen Domaininhaber erneut registriert werden kann. Nach Ablauf der Frist steht die Domain ansonsten zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung. Sollten Sie Fragen zu den Kosten eines Providerwechsels haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Provider. Eventuelle Gebühren werden von den einzelnen Anbietern festgelegt.

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