DENIC DISPUTE-Eintrag

Der DENIC DISPUTE-Eintrag schützt Inhaber von Namens-oder Kennzeichenrechten, indem er verhindert, dass eine strittige Domain auf Dritte übertragen wird, bis die rechtliche Klärung abgeschlossen ist.

Verantwortung des Domaininhabers

Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt. Aus diesem Grund ist auch der Domaininhaber, nicht aber DENIC, der Ansprechpartner für alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen. DENIC kann den Anspruchssteller dennoch durch einen DISPUTE-Eintrag unterstützen.

Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen. Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain gelöscht wird.

Wie stelle ich einen DISPUTE-Antrag?

Nutzen Sie für die Antragstellung unseren DISPUTE-Online-Assistenten,
ganz unkompliziert und in wenigen Schritten.

Voraussetzungen

  • Dem Antrag muss eine Anfrage bei DENIC über den Inhaber der betreffenden Domain vorausgegangen sein. Diese Anfrage darf höchstens einen Monat alt sein, und die erhaltene Auskunft ist dem Antrag in Schriftform beizulegen.
  • Dem Antrag muss ein Rechtenachweis (Namens- oder Kennzeichenrecht) beigefügt werden.

Antragstellung

Zur Einrichtung eines DISPUTE-Eintrags steht ein Online-Formular zur Verfügung. Alternative: Formular im PDF-Format, das manuell ausgefüllt werden muss.

Der Antrag muss unterschrieben und im Original mit allen dort genannten Anlagen an DENIC übermittelt werden.

Nach der Einrichtung

Nach erfolgreicher Einrichtung des DISPUTE-Eintrags erhalten Sie eine Benachrichtigung. Dann müssen Sie die Auseinandersetzung um die Domain beginnen.

Der Eintrag gilt zunächst für ein Jahr und kann verlängert werden, wenn der DISPUTE-Inhaber rechtzeitig ein neues Formular im Original einreicht und belegt, dass die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber noch andauert.

Sobald der Streit beendet ist, muss DENIC mittels Formular unverzüglich informiert werden, damit der Eintrag aufgehoben werden kann.

DISPUTE-Service FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen
finden Sie in den DISPUTE-Service FAQ