Domaininhaber ermitteln /
DENIC-DISPUTE
Geltendmachung von Rechtsansprüchen auf .de-Domains
Wichtiger Hinweis
Mit einem DISPUTE-Eintrag verhindern Sie die Übertragung einer Domain an einen Dritten. Dies gibt Ihnen Zeit, Ihren Anspruch auf die Domain rechtlich zu klären. DENIC entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit des Anspruchs, sondern verwaltet nur den Prozess.
Domaininhaber ermitteln
Über unsere öffentliche WHOIS-Abfrage (Domainabfrage) können Sie registrierte Daten zu einer Domain einsehen. Da diese Abfrage aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zunächst anonymisierte Ergebnisse liefert, müssen Sie für die vollständigen Inhaberdaten ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erteilt DENIC auf individuelle Anfrage Auskunft.
Nachweis berechtigtes Interesse
Namens- und Kennzeichenrechte
Wenn Sie Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts sind, das durch die Domain möglicherweise verletzt wird, können Sie unter Verwendung des dafür von DENIC bereitgestellten Formulars Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten.
Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie direkt im Formular.
Behördliche Anfragen
Wenn Sie eine Behörde sind und hoheitlich tätig werden wollen (etwa im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder mittels Pfändungsverfügung), können Sie in bestimmten Fällen unter Verwendung des dafür von DENIC bereitgestellten Formulars Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten.
Nähere Hinweise zu den einzelnen Fallgruppen und Voraussetzungen finden Sie im Formular.
Zivilrechtliche Pfändung
Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen den Domaininhaber haben und die zivilrechtliche Pfändung beabsichtigen oder bereits bewirkt haben, können Sie sich mittels des Formulars versichern, dass der Domaininhaber tatsächlich der Inhaber ist.
Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie im Formular.
Bitte beachten Sie: Eine Abfrage, welche Domains ein bestimmter Schuldner innehat, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Insolvenzverfahren
Wenn Sie Insolvenzverwalter über das Vermögen eines (mutmaßlichen) Domaininhabers sind, kann Ihnen DENIC Auskunft darüber geben, ob der jeweilige Insolvenzschuldner tatsächlich Inhaber der Domain ist.
Bitte füllen Sie hierzu das bereitgestellte Formular aus, in dem Sie auch nähere Hinweise zu den Voraussetzungen finden.
Vorgehen bei rechtswidrigen Website-Inhalten
Wenn Sie die Inhalte einer Website unter einer .de-Domain für rechtswidrig halten (z.B. wegen Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen), ist der folgende Weg vorgesehen:
- Impressum prüfen: Der Betreiber der Website ist in der Regel im dortigen Impressum zu finden.
- Abuse-Kontakt nutzen: Ist das Impressum fehlerhaft oder nicht vorhanden, können Sie einen Hinweis an die E-Mail-Adresse für Abuse senden. Diese ermitteln Sie über unsere Domainabfrage (WHOIS).
- Direktanfrage an DENIC: Nur wenn die oberen Schritte nicht zum Erfolg führen, kann DENIC Ihnen Auskunft erteilen. Dafür müssen Sie glaubhaft machen, persönlich und erheblich von den Inhalten betroffen zu sein.
Legen Sie Ihre Betroffenheit bitte schriftlich dar und senden Sie diese mit geeigneten Nachweisen an: whois[at]denic[dot]de
Wichtiger Hinweis: Der Domaininhaber muss nicht mit dem Betreiber der Website identisch sein.
Keine Auskunft über den Inhaber
In allen übrigen Fällen (die nicht den oben genannten Gründen entsprechen) erteilt DENIC in der Regel keine Auskunft.
Wichtiger Hinweis: DISPUTE-Antrag
Die Darlegung Ihres berechtigten Interesses ist eine Voraussetzung, um einen DISPUTE-Antrag zu stellen. Mit einem DISPUTE-Eintrag verhindern Sie, dass die Domain an Dritte übertragen wird, und verschaffen sich so Zeit für eine rechtliche Klärung.
Ihr DENIC-DISPUTE-Antrag
Nutzen Sie unseren DISPUTE-Online-Assistenten, um Ihren DISPUTE-Antrag einfach und in wenigen Schritten vorzubereiten.
5-10 Minuten • Keine Registrierung • Kostenlos
Oder
Manuelle Alternative
Wir empfehlen unseren Online-Assistenten – dieser Prozess ist schneller und weniger fehleranfällig.
Hier finden Sie die notwendigen PDF-Formulare, um einen Dispute manuell einzureichen oder aufzuheben. Bitte laden Sie das entsprechende Dokument herunter. Füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es unterschrieben per Post oder Fax an DENIC.
Noch unsicher oder weitere Fragen?
Alle detailierten Informationen zum DISPUTE-Verfahren und den rechtlichen Rahmenbedingungen.