Inhaberdaten-Verifizierung
Sie haben eine E-Mail von DENIC erhalten
Was bedeutet diese E-Mail?
DENIC hat die für Ihre Domain hinterlegten Inhaberdaten geprüft. Diese sind aktuell unvollständig oder nicht überprüfbar. Damit Ihre Domain weiterhin online bleibt, müssen die Daten über Ihren Provider verifiziert werden.
Wichtig: Sobald Ihre Domain im Verifizierungsverfahren ist, reicht es nicht aus, Ihre Daten lediglich einzusehen oder anzupassen. Es muss eine aktive Überprüfung mit Nachweisen über eines der unten genannten Verfahren erfolgen, und Ihr Provider muss das Ergebnis an DENIC übermitteln. Erst dann gilt die Verifizierung als abgeschlossen.
Bitte als Erstes: Ihre E-Mails durchsuchen
In den allermeisten Fällen hat Ihr Provider Sie bereits vor etwa 24 Tagen zur Verifizierung aufgefordert. In dieser früheren Provider-E-Mail stehen die konkreten Anweisungen für Ihr Verfahren — die DENIC-E-Mail ist nur die zusätzliche Erinnerung kurz vor Ablauf der Frist.
Je nach Sachlage kann das Verfahren unterschiedlich aussehen — in einfachen Fällen genügt etwa
- Anklicken eines Bestätigungslinks oder
- Eingabe eines Codes (bei reiner E-Mail-Verifizierung), den Ihr Provider geschickt hat.
In den meisten Fällen ist jedoch die Einreichung von Dokumenten oder ein Ident-Verfahren (z. B. PostIdent, Video-Ident) erforderlich. Ihr Provider teilt Ihnen mit, welches Verfahren auf Ihren Fall zutrifft.
Falls sich Ihre Daten zwischenzeitlich geändert haben: Auch die neuen Angaben müssen mit Nachweis belegt werden. Eine reine Korrektur im Kundenkonto reicht nicht aus.
Suchen Sie in Ihrem Posteingang und im Spam-Ordner nach:
- E-Mails Ihres Providers (Name und E-Mail-Adresse stehen in der DENIC-E-Mail unter „Ihr Ansprechpartner")
- Stichwörtern wie „Verifizierung", „Inhaberdaten", „NIS-2" oder „BSI-Gesetz"
Wenn Sie die Provider-E-Mail finden: Folgen Sie den dortigen Anweisungen. Das ist der schnellste Weg, Ihre Domain online zu halten.
Falls Sie keine Provider-E-Mail finden: drei Schritte
Ihren Provider identifizieren
Wo Sie nachschauen | Was Sie dort finden |
Alte Rechnungen | Wer Ihnen die Domain in Rechnung stellt, ist Ihr direkter Vertragspartner — beginnen Sie hier |
DENIC-E-Mail | Abschnitt „Ihr Ansprechpartner" mit Name, Adresse, Telefon und E-Mail des DENIC-Mitglieds |
Webwhois | webwhois.denic.de → Domain eingeben → „Informationen zur Domainverwaltung" |
Sie kennen das in der DENIC-E-Mail genannte Unternehmen nicht?
Möglich ist, dass Sie Ihre Domain über einen Wiederverkäufer (Reseller) erworben haben — also über einen Hosting- oder Webagentur-Anbieter, der selbst Kunde eines DENIC-Mitglieds ist. Sowohl die DENIC-E-Mail als auch der webwhois-Service zeigen in diesem Fall nicht Ihren direkten Vertragspartner, sondern das DENIC-Mitglied am Ende der Kette.
Wenden Sie sich in diesem Fall zuerst an den Anbieter, bei dem Sie Ihre Domain tatsächlich gekauft haben — also an den, der Ihnen die Domain in Rechnung stellt. Ihr Reseller leitet die Verifizierung über die Vertragskette an das DENIC-Mitglied weiter. Erwähnen Sie bei der Kontaktaufnahme das in der DENIC-E-Mail genannte Mitglied, damit Ihr Reseller den Vorgang zuordnen kann.
Provider kontaktieren
Wenden Sie sich an Ihren Provider und nennen Sie folgende Angaben:
- Ihre Domain (z. B. meine-domain.de)
- Ihre Kunden- oder Vertragsnummer beim Provider (falls vorhanden)
- den Hinweis: „Ich habe eine DENIC-Aufforderung zur Inhaberdaten-Verifizierung erhalten und möchte die Verifizierung jetzt durchführen."
E-Mail-Vorlage zum Kopieren:
Betreff: Inhaberdaten-Verifizierung für die Domain[meine-domain.de]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von DENIC die Aufforderung erhalten, die Inhaberdaten für meine Domain [meine-domain.de] bis zum [Datum aus DENIC-E-Mail] zu verifizieren. Bitte teilen Sie mir mit, welches Verfahren Sie anbieten und welche Unterlagen Sie benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Verfahren durchführen und auf Bestätigung warten
Ihr Provider sagt Ihnen, welches Verfahren er anbietet — je nach Sachlage genügt eine E-Mail-Bestätigung, ein Code, eine Adressbestätigung per Post oder ein Identifikationsverfahren wie PostIdent oder Video-Ident.
Eine reine Sichtprüfung oder Korrektur der Daten genügt nicht — es muss ein aktiver Nachweis über eines der zulässigen Verfahren erfolgen. Nach erfolgreicher Verifizierung übermittelt Ihr Provider die Bestätigung an DENIC. Sie selbst müssen DENIC nichts zusenden.
Ihre Frist im Überblick
- Heute — Sie haben die E-Mail von DENIC erhalten.
- In 5 Tagen — Frist endet. Die Verifizierung muss bis dahin bei Ihrem Provider abgeschlossen sein.
- Am Tag nach Fristende — Wurde die Verifizierung nicht durchgeführt, wird Ihre Domain offline genommen.
- Bis zu 83 Tage danach — Sie können Ihre Domain in diesem Zeitraum noch reaktivieren, indem Sie die Verifizierung über Ihren Provider nachholen.
- Nach Ablauf der 83 Tage — Der Domainvertrag wird gekündigt und die Domain endgültig gelöscht.
Die verbindliche Frist ist das konkrete Datum in Ihrer DENIC-E-Mail.
Bitte richten Sie sich nach diesem Datum.
Häufige Stolpersteine
Die Aufforderung Ihres Providers liegt häufig im Spam-Ordner oder wurde an eine veraltete E-Mail-Adresse gesendet. Kontaktieren Sie Ihren Provider trotzdem aktiv — die Verifizierungspflicht besteht unabhängig davon, ob Sie die ursprüngliche Aufforderung gesehen haben.
Sie haben Ihre Domain vermutlich über einen Reseller registriert — also über einen Anbieter, der selbst Kunde eines DENIC-Mitglieds ist. Wenden Sie sich an Ihren direkten Vertragspartner (den Anbieter, der Ihnen die Domain in Rechnung stellt). Dieser leitet die Verifizierung über die Vertragskette weiter.
Wenn Ihr Provider innerhalb von zwei Werktagen nicht reagiert, kontaktieren Sie ihn telefonisch. Bei Reseller-Konstellationen können Sie ersatzweise das in der DENIC-E-Mail genannte Mitglied direkt kontaktieren — es wird Sie an die richtige Stelle in der Kette weiterleiten. DENIC selbst kann die Verifizierung nicht ersatzweise durchführen — auch nicht in Eilfällen.
Wenden Sie sich an Ihren Provider, damit die hinterlegten Inhaberdaten korrigiert werden.