Inhaberdaten-Verifizierung

Allgemeine Informationen

Gesetzliche Grundlage

Seit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie und der entsprechenden Umsetzung im BSI-Gesetz ist DENIC als Registry für .de-Domains gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Registrierungsdaten aller Domaininhaber vollständig, korrekt und überprüfbar sind.

Diese Pflicht gilt nicht nur für neu registrierte Domains, sondern auch für Domains aus dem Bestand — auch solche, die seit vielen Jahren ohne Beanstandung bestehen.

Wie prüft DENIC?

DENIC prüft alle Domain- und Vertragsaufträge automatisiert auf Auffälligkeiten und gleicht die hinterlegten Adressdaten mit externen Quellen ab (z. B. öffentlichen Adressdatenbanken). Wenn DENIC die Daten nicht eigenständig verifizieren kann, wird das DENIC-Mitglied (Ihr Provider) aufgefordert, die Sachlage mit dem Inhaber zu klären und das Ergebnis der Verifizierung zu übermitteln.

Welche Daten müssen verifiziert werden?

So finden Sie Ihren Provider

Geben Sie in unserem webwhois Ihre Domain ein. 

Unter „Informationen zur Domainverwaltung" sehen Sie das DENIC-Mitglied, das Ihre Domain verwaltet.

 

 

Mehr erfahren

Reseller-Konstellation: Der webwhois-Service zeigt immer das DENIC-Mitglied am Ende der Vertragskette. Wenn Sie Ihre Domain über einen Reseller (Wiederverkäufer) registriert haben, ist dieses Mitglied nicht Ihr direkter Vertragspartner

Ihr direkter Vertragspartner ist der Anbieter, der Ihnen die Domain in Rechnung stellt — und über diesen läuft auch die Verifizierung.

Methoden zum Identitätsnachweis 

Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Provider: Je nach Art des Nachweises, z. B. Ausweis oder Reisepass, stehen unterschiedliche Verfahren zur Verifizierung der Identifikationsdaten zur Verfügung:

eIDAS

EU-Verordnung für rechtssichere digitale Identitäten, Signaturen und die EU-ID-Wallet

PostIdent-Verfahren

Identifikationsverfahren der Deutschen Post über Ausweisprüfung, z. B. per Videochat oder in der Filiale

Elektronische und Papierdokumente

Offizielle Dokumente mit verifizierbaren Identifikationsdaten

Transaktionsaufzeichnungen

Dokumentierte Zahlungsdaten, die als Nachweis für eine Transaktion dienen

Photo-Ident/Video-Ident

Verfahren zur Identitätsprüfung über biometrische Merkmale oder Video-Prüfung mit Ausweis

Erreichbarkeit

Identitätsnachweis durch aktive Bestätigung über Postadresse oder auch per E-Mail

Kommunikation mit dem Domaininhaber

So erkennen Sie echte E-Mails von DENIC

Damit Sie sicher sein können, dass eine E-Mail wirklich von DENIC stammt:

  • Absender-Domain ist immer denic.de
  • DENIC fordert Sie niemals auf, Passwörter, Zahlungsdaten oder Login-Daten per E-Mail zu übermitteln.
  • Alle Verifizierungsschritte laufen ausschließlich über Ihren Provider.
  • Bei Zweifeln: Rufen Sie DENIC Direct Services an (+49 69 27235-275).
  • Wenn etwas verdächtig wirkt, leiten Sie die E-Mail bitte an info[at]denic[dot]de weiter.

Typische Phishing-Maschen rund um die Inhaberdaten-Verifizierung:

  • Aufforderung, einen Link zu klicken und dort Login-Daten oder Passwörter einzugeben
  • Zahlungsaufforderung (die Verifizierung selbst kostet nichts)
  • Drohung mit sofortiger Löschung (z. B. „innerhalb von 24 Stunden"); echte DENIC-Fristen sind immer 5 Tage oder 83 Tage

Häufige Fragen

Zur DENIC-E-Mail

In den meisten Fällen hat Sie Ihr Provider bereits vor etwa 24 Tagen zur Verifizierung aufgefordert. Bitte prüfen Sie zuerst Ihren Posteingang und Spam-Ordner auf eine entsprechende Provider-E-Mail — dort stehen die konkreten Anweisungen. Wenden Sie sich anschließend an Ihren Provider. Detaillierte Schritte finden Sie oben in diesem Abschnitt.

Prüfen Sie die Hinweise im Abschnitt So erkennen Sie echte E-Mails von DENIC. Im Zweifel rufen Sie DENIC Direct Services an (+49 69 27235-275).

5 Tage. Wenn die Verifizierung bis dahin nicht durch Ihren Provider abgeschlossen ist, wird Ihre Domain am Tag nach Fristablauf offline genommen. Die genaue Frist nennt das Datum in Ihrer DENIC-E-Mail.

Zum Provider

Ihr direkter Vertragspartner ist in der Regel der Anbieter, der Ihnen die Domain in Rechnung stellt. Den Namen des DENIC-Mitglieds, das Ihre Domain im DENIC-System verwaltet, finden Sie in der DENIC-E-Mail unter „Ihr Ansprechpartner" oder über webwhois.denic.de → „Informationen zur Domainverwaltung". Bei Reseller-Konstellationen können beide unterschiedlich sein.

In diesem Fall haben Sie Ihre Domain vermutlich über einen Wiederverkäufer (Reseller) registriert — also über einen Hosting-Anbieter oder eine Webagentur, die selbst Kunde eines DENIC-Mitglieds ist. Sowohl die DENIC-E-Mail als auch der webwhois-Service zeigen in dieser Konstellation nicht Ihren direkten Vertragspartner, sondern das DENIC-Mitglied am Ende der Kette.

Vorgehen:

  1. Wenden Sie sich an den Anbieter, bei dem Sie Ihre Domain tatsächlich registriert haben — meist erkennbar an Ihren Rechnungen, Vertragsunterlagen oder dem Kundenkonto.
  2. Erwähnen Sie das in der DENIC-E-Mail genannte Mitglied. Ihr Reseller wird die Verifizierungsanfrage über die Kette an dieses Mitglied weiterleiten.
  3. Falls Ihr Reseller nicht reagiert oder nicht weiterhelfen kann: Kontaktieren Sie das in der DENIC-E-Mail genannte Mitglied direkt — dieses kann Sie an die richtige Stelle in der Kette weitervermitteln.

DENIC hat die Mitglieder über mehr als 1,5 Jahre umfassend über die neuen gesetzlichen Anforderungen informiert; solche Fälle sind die Ausnahme. Bitten Sie Ihren Provider, sich intern an die für DENIC-Verifizierungen zuständige Abteilung zu wenden. Bei Reseller-Konstellationen kann es helfen, wenn Ihr Anbieter bei seinem eigenen Upstream-Provider (dem DENIC-Mitglied) nachfragt. DENIC steht im kontinuierlichen Austausch mit den Mitgliedern und greift bekannt gewordene Schwierigkeiten aktiv auf, kann jedoch die Aufgaben der Mitglieder nicht übernehmen und nicht eigenständig in deren Datenbestand eingreifen.

Nein. Die Verifizierung kann ausschließlich über Ihren Provider — bzw. bei Reseller-Konstellationen über die Vertragskette bis zum DENIC-Mitglied — erfolgen. Das gilt auch in Eilfällen und auch telefonisch.

Zu den Daten

DENIC ist gesetzlich verpflichtet, alle Domain- und Vertragsaufträge auf Auffälligkeiten zu prüfen und die Adressdaten zu verifizieren. Hierzu werden externe Quellen wie z. B. Adressdatenbanken herangezogen, um mögliche Unstimmigkeiten zu identifizieren. Auch langjährige Domains aus dem Bestand können betroffen sein. Sofern DENIC die Daten nicht eigenständig verifizieren kann, wird Ihr Provider aufgefordert, die Sachlage mit Ihnen zu klären.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach NIS-2 / BSI-Gesetz prüft DENIC die hinterlegten Inhaberdaten automatisiert auf Vollständigkeit und Plausibilität. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, ist eine zusätzliche Verifizierung erforderlich — unabhängig davon, wie lange die Domain bereits besteht.

Eine reine Aktualisierung oder Sichtprüfung der Daten reicht nicht aus, sobald sich Ihre Domain im Verifizierungsverfahren befindet. Die Daten müssen durch eines der zulässigen Verfahren (z. B. E-Mail-Bestätigung, Adressbestätigung, PostIdent, Video-Ident) aktiv mit Nachweisen verifiziert und das Ergebnis von Ihrem Provider an DENIC übermittelt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Provider und bitten Sie ausdrücklich um die Durchführung der Verifizierung.

§ 49 BSIG hat zwei Absätze, die getrennt gelesen werden müssen: Absatz 2 nennt nur die Mindestangaben, die in der Datenbank enthalten sein müssen — das ist aber keine vollständige Liste aller Daten, die verarbeitet werden. Absatz 1 verlangt darüber hinaus, dass alle Registrierungsdaten genau und vollständig gepflegt werden. Die Anschrift gehört bei DENIC von Anfang an zu diesen Registrierungsdaten, weil sich ein Inhaber sonst — gerade bei häufigen Namen oder Firmen — nicht eindeutig identifizieren lässt. Damit fällt auch die Anschrift unter die gesetzliche Sorgfaltspflicht und muss verifiziert werden.

Zur Domain

Eine mögliche Ursache ist eine fehlende Verifikation der Inhaberdaten. Es kann aber auch andere Konfigurationsprobleme geben. Wenden Sie sich umgehend an Ihren Provider. Weitere Details zu Ihrer Domain und dem verwaltenden DENIC-Mitglied können Sie im webwhois einsehen.

Manche Provider bieten die Möglichkeit, eine Domain proaktiv zu verifizieren. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Provider.

Nach Ablauf der 83-Tage-Frist wird der Domainvertrag gekündigt und die Domain nach einer kurzen Schutzfrist freigegeben. Sie kann dann von Dritten neu registriert werden.