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Was kann ich tun, wenn ich nicht (mehr) weiß, welcher Provider meine .de-Domain verwaltet?

Für alle Anliegen rund um Ihre .de-Domain ist der Provider, der Ihre Domain verwaltet, erster Ansprechpartner. Was aber, wenn Sie nicht mehr wissen oder nicht sicher sind, wer der Provider für Ihre Domain ist?

Diese Schritte können Ihnen weiterhelfen:

  • Geben Sie in der DENIC-Domainabfrage die betreffende Domain ein. In der Auskunft wird unter „Informationen zur Kontaktaufnahme“ eine Kontaktadresse „General Request“ angegeben.

  • Über diese E-Mailadresse oder das Online-Formular können Sie Kontakt mit dem Verwalter Ihrer Domain aufnehmen. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Kontakt nicht zwangsläufig direkt zu Ihrem Provider führt. Sie können darüber jedoch die Information erhalten, wer der Provider Ihrer Domain ist.

Ich bin Nameserverbetreiber. Wie gehe ich vor, wenn ich meine Domains durch DNSSEC-Signierung schützen möchte?

Zunächst benötigen Sie DNSSEC-fähige Nameserver-Software auf Ihrem Nameserver und allen Ihren Secondaries. Darüberhinaus wäre es von Vorteil, über ein Werkzeug zu verfügen, um die Signierung Ihrer Domains durchzuführen. Praktische Hinweise darüber, wie der Betrieb von DNSSEC aussieht, können Sie dem RFC 4641 entnehmen.

Des Weiteren müssen Sie über einen Provider verfügen, der DNSSEC unterstützt, um Ihr Schlüsselmaterial in der DENIC-Registrierungsdatenbank zu hinterlegen.

Es gibt allerdings Dienstleister und Software, die diese Detailarbeit abnehmen können. Beispiele hierzu wurden auf dem vierten DNSSEC-Testbed-Meeting vorgestellt.

An wen wende ich mich generell, wenn ich ein Anliegen oder eine Frage zu meiner Domain habe?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Domain durch ein DENIC-Mitglied oder durch DENICdirect verwaltet wird.

Im ersten Falle ist für sämtliche Anliegen und Fragen, die Sie zu Ihrer Domain haben, ausschließlich Ihr Provider zuständig. Wenden Sie sich trotzdem direkt an DENIC, leiten wir Ihr Anliegen lediglich an das zuständige Mitglied weiter, so dass Sie keinen Zeitgewinn erzielen. Falls Ihr Provider allerdings nicht mehr erreichbar ist oder Sie dort nicht weiterkommen, gibt Ihnen DENIC vorläufige Hilfestellung, bis Sie einen neuen Provider gefunden haben.

Erfolgt die Verwaltung Ihrer Domain hingegen durch DENICdirect, können Sie sich mit etwaigen Anliegen unmittelbar an DENIC wenden. Als DENICdirect-Kunde verkürzen Sie die Bearbeitungszeit erheblich und vermeiden Nachfragen, wenn Sie die Formulare benutzen, die DENIC für viele Vorgänge anbietet.

Was ist ein Providerwechsel?

Unter einem Providerwechsel versteht man den Wechsel der Verwaltung einer Domain von einem Provider zu einem anderen. Da der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain nur über ein Mitglied der DENIC eG oder über unseren Service DENICdirect an DENIC übermittelt werden kann, bezieht sich der Providerwechselauftrag bei DENIC auf den Wechsel der Zuständigkeit für die Domainverwaltung von einem Mitglied/DENICdirect zu einem anderen Mitglied/DENICdirect.

Das verwaltende DENIC-Mitglied, bzw. DENICdirect, wird bei uns in den Domaindaten eingetragen. Dieses DENIC-Mitglied wickelt im Auftrag des Domaininhabers jegliche Kommunikation mit DENIC zu der Domain ab. Nur das Mitglied ist berechtigt, die Kundenaufträge an DENIC weiterzuleiten, mit denen Änderungen an den Domaindaten vorgenommen werden können.

Ich möchte meinen Provider wechseln. Was muss ich tun und was habe ich zu beachten?

Der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain kann nur über ein Unternehmen, das Mitglied der DENIC eG ist oder über unseren Service DENICdirect an DENIC übermittelt werden. Auch für die weitere Verwaltung der Domain ist das DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zuständig. Das verwaltende DENIC-Mitglied (bzw. DENICdirect) wird bei uns in den Domaindaten eingetragen und ist berechtigt, Aufträge zur Änderung der Domaindaten (z.B. Adressdatenänderungen oder Löschungsaufträge) im Auftrag des Domaininhabers an uns zu richten. Sollte Ihr Provider nicht auf der Mitgliederliste der DENIC eG stehen, arbeitet er mit einem DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zusammen.

Wenn Sie den Wunsch haben, den Provider zu wechseln, sollten Sie Ihren bisherigen Provider über Ihre Absicht informieren und ein Providerwechsel-Passwort (Authinfo) beauftragen. Vom bisherigen Provider wird dabei geprüft, dass der Auftrag von einem dazu Berechtigten (dem Domaininhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter) erteilt wurde. Der zukünftige Provider schickt nun einen Providerwechsel-Auftrag mit der AuthInfo an DENIC, bzw., falls er selbst kein DENIC-Mitglied ist, an das Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet. Dieser Auftrag wird von DENIC verarbeitet und die Domain dem neuen Provider zugeordnet. Sollte es an dieser Stelle zu Verzögerungen kommen, kann die Ursache einer der folgenden Punkte sein:

  • Sie haben Ihren bisherigen Provider über den Wechsel informiert, er hat aber noch keine AuthInfo hinterlegt.
  • Sie haben vergessen, Ihren Provider zu informieren.
  • Ihr Provider kann Sie bei Unklarheiten nicht erreichen.

Ist dies der Fall, überprüfen Sie, ob eine AuthInfo zu der Domain hinterlegt wurde und Sie sie erhalten haben. Ihr Provider ist Ihnen bei der Klärung von Problemen sicher gerne behilflich.

Es gab Fälle, in denen Domaininhaber versucht haben, Ihren Provider zu wechseln, indem sie Ihren Vertrag kündigten, die Domain beim bisherigen Provider zur Löschung freigaben und über den neuen Provider wieder registrieren ließen. Bitte beachten Sie, dass eine Domain nach der Löschung nur innerhalb von 30 Tagen – der so genannten Redemption Grace Period (RGP) – vom bisherigen Domaininhaber erneut registriert werden kann. Nach Ablauf der Frist steht die Domain ansonsten zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu den Kosten eines Providerwechsels haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Provider. Eventuelle Gebühren werden von den einzelnen Anbietern festgelegt.

Wie läuft ein Providerwechsel organisatorisch ab?

Ein Providerwechsel verläuft in zwei Phasen: Erst beauftragen Sie bei Ihrem alten Provider ein Providerwechsel-Passwort. Mit diesem Passwort kann der neue Provider die Domain umziehen.

Bei einem Providerwechsel sind mindestens vier Akteure beteiligt: das DENIC-Mitglied, das die Domain bisher verwaltete, das DENIC-Mitglied, das die Verwaltung zukünftig übernehmen wird, der Domaininhaber sowie DENIC. Falls der bisherige oder der zukünftige Provider nicht DENIC-Mitglieder sind, kommen sie ebenfalls noch als Beteiligte hinzu.

Der Providerwechsel beginnt damit, dass der Domaininhaber seinem bisherigen Provider seinen Wechselwunsch mitteilt und einen neuen Provider mit der Verwaltung seiner Domain beauftragt. Der alte Provider schickt nun ein Providerwechsel-Passwort an DENIC. Falls er kein DENIC-Mitglied ist, sendet er den Auftrag zunächst an das DENIC-Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet, das dann den Auftrag an DENIC weiterleitet. Der alte Provider muss sich vor der Auftragserteilung vergewissern, dass der Providerwechsel auch vom tatsächlichen Domaininhaber und nicht von einem Dritten initiiert wird.

Der neue Provider erhält von Ihnen das Providerwechsel-Passwort. Dieses verwendet er in seinem Providerwechselauftrag. Daraufhin wird der Providerwechsel vollzogen und die Eintragungen in der DENIC-Datenbank werden entsprechend aktualisiert.

Eine Beschreibung des Providerwechsels finden Sie auch auf einer speziellen Informationsseite.

Kann es vorkommen, dass durch einen Providerwechsel meine Domain zeitweilig nicht mehr erreichbar ist?

Dies ist durchaus möglich. Hier kommt es im wesentlichen auf die Zeit an, die Sie sich für den Umzug nehmen wollen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, für einen Providerwechsel einen Zeitraum einzukalkulieren, in dem Sie über beide Provider erreichbar sind. So können Sie in Ruhe Ihre neue Internetpräsenz einrichten. Sie können dann Ihren alten Provider bitten, auf die neue Internetpräsenz zu verweisen, den Providerwechsel durchführen, und anschließend die alte Internetpräsenz schließen lassen.

Je gründlicher Sie den Umzug vorbereiten, umso weniger Probleme sollte es geben. Es empfiehlt sich deshalb, eine Übergangszeit von einer Woche einzuplanen.

Was tue ich, wenn ohne meine Zustimmung der Provider gewechselt wurde?

Wenn eine Domain ohne Ihre Zustimmung oder ohne Ihr Wissen in die Verwaltung eines anderen Providers übergegangen ist, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Provider in Verbindung setzen, der versuchen wird, die Sache wieder in Ordnung zu bringen.

Auch empfiehlt es sich, den neuen Provider zur Rede zu stellen, der vielleicht nur einem Irrtum unterlegen ist; denn nicht immer steckt hinter solchen Verwicklungen böse Absicht. Sollte das alles nichts helfen, wenden Sie sich bitte schriftlich an DENIC und beschreiben Sie, welche Schritte Sie bereits unternommen haben.

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass "meine" Domain gar nicht für mich, sondern für einen Dritten registriert ist?

Wenn Sie annehmen, eine bestimmte Domain sei für Sie registriert worden, und sodann feststellen, dass tatsächlich jemand anderes als Inhaber bei DENIC registriert ist, so prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie nicht doch eine Vereinbarung (etwa mit Ihrem Provider oder Ihrer Werbeagentur oder sonst einem Dritten) abgeschlossen haben, der zufolge nicht Sie, sondern ein Dritter Domaininhaber werden sollte.

Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich mit dem als Inhaber verzeichneten Dritten direkt auseinandersetzen. Dabei mag es sich empfehlen, einen DISPUTE-Antrag zu stellen, damit die Domain erst einmal nicht weiterübertragen werden kann. DENIC hingegen kann in dieser Situation nichts für Sie tun; denn der Eingetragene ist ja tatsächlich Domaininhaber geworden, auch wenn mit Ihnen vielleicht etwas anderes vereinbart oder zumindest von Ihnen etwas anderes gewollt war.

Was kann ich tun, wenn ohne meine Zustimmung an meiner Stelle ein neuer Domaininhaber registriert wurde?

Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass es nicht einen Grund für den Inhaberwechsel gibt, etwa in Gestalt einer von Ihnen abgeschlossenen Übertragungsvereinbarung oder der von Ihnen oder auch von DENIC (beispielsweise aufgrund eines gegen Sie ergangenen rechtskräftigen Gerichtsurteils) ausgesprochenen Kündigung des Domainvertrags.

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich zunächst an Ihren Provider wenden und ihn um eine Erklärung bzw. darum bitten, die Änderung rückgängig zu machen. Manchmal geschehen nämlich ohne böse Absicht einfach Fehler, die dann ohne viel Aufwand und Aufregung sofort wieder korrigiert werden können.

Sollte Ihr Provider Ihnen nicht weiterhelfen, wenden Sie sich bitte schriftlich an DENIC, die der Sache nachgehen wird. Fügen Sie bitte alle Unterlagen bei, die bei der Klärung der Angelegenheit hilfreich sein können.

Wie kann ich meine Domain löschen lassen?

Wenn Sie Ihre Domain löschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Provider, der die Domain derzeit verwaltet. Seien Sie dabei bitte so präzise wie möglich, damit Ihr Provider unmissverständlich erkennen kann, was Ihre Absicht ist. Formulierungen wie beispielsweise: "Ich möchte meine Domain kündigen", "Ich möchte meine Domain nicht mehr" oder "Schalten Sie bitte meine Domain ab" machen nicht deutlich, ob Sie wirklich die Domain vollständig aufgeben und bei DENIC löschen lassen wollen, oder ob Sie eventuell nur den Servicevertrag mit Ihrem Provider kündigen möchten. Viele Anbieter stellen daher für den Löschungsauftrag spezielle Formulare zur Verfügung.

Sofern Ihre Domain von unserem Service DENICdirect verwaltet wird, brauchen Sie uns nur das Löschungsformular für DENICdirect-Kunden ausgefüllt und unterzeichnet zu übersenden. Nachdem es bei uns eingegangen ist, wird die Domain nicht direkt unwiderbringlich gelöscht, vielmehr schließt sich an die Löschung zunächst ein Karenzzeitraum von 30 Tagen an: die sogenannte Redemption Grace Period (kurz RGP). Innerhalb dieser Zeitspanne kann die betreffende Domain nur für den letzten Domaininhaber oder einen vom letzten Domaininhaber bestimmten Dritten erneut registriert werden.
 
Die durch das RGP-Verfahren eingeräumte Karenzzeit ermöglicht es dem bisherigen Domaininhaber, die Löschung der Domain rückgängig zu machen, indem er die Domain durch einen Provider erneut registrieren lässt. Erst wenn nach Ablauf der 30-tägigen RGP-Frist keine erneute Registrierung erfolgt ist, steht die Domain zur Neuregistrierung durch jeden Interessierten zur Verfügung.

Was geschieht mit der Domain, wenn der Domaininhaber stirbt?

Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt.

Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber seinem Provider nachweist, wird er als neuer Domaininhaber auch in die DENIC-Datenbank eingetragen. Ebenso gut kann der Erbe natürlich die Domain löschen lassen oder sie auf einen Dritten übertragen.

Darf mein Provider für das Ändern der Domaindaten zusätzliche Gebühren von mir verlangen?

Das kommt letztlich darauf an, was Sie mit Ihrem Provider im Providervertrag vereinbart haben. Naturgemäß kann DENIC dazu keine Aussage treffen und solche Verträge auch nicht prüfen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich deshalb bitte direkt an Ihren Provider.

Wie oft werden die .de-Nameserver aktualisiert?

Bevor eine neu registrierte Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .de-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der auf die Registrierung folgenden Nameserveraktualisierung. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten Domains.

Die Zone wird in der Regel kontinuierlich aktualisiert und enthält dann alle Änderungen, die vor der letzten Aktualisierung durch DENIC bestätigt wurden.

Wieso habe ich eine Rechnung von DENIC erhalten?

Von DENIC erhalten Sie eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind, d.h. wenn

  1. Sie eine Domainregistrierung oder einen Providerwechselauftrag bei unserem Service DENICdirect beauftragt haben, oder
  2. Ihre Domain bereits durch DENICdirect verwaltet, oder
  3. Ihre Domain sich im TRANSIT-Verfahren befand und Sie der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind.

Meine Webseite wird nicht mehr angezeigt, wenn ich im Browser meine Domain aufrufe. Was ist passiert?

Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Zunächst sollten Sie sich an Ihren Provider wenden. Wenn Sie Kunde von DENICdirect sind, wenden Sie sich bitte dorthin.

Wenn Ihr Provider nicht zu erreichen ist bzw. nicht helfen kann oder wenn statt Ihrer Webseite eine DENIC-Informationsseite angezeigt wird, setzen Sie sich bitte mit unserer Hotline in Verbindung.

Was bedeutet RRI?

RRI steht für Realtime Registry Interface und stellt eine Echtzeitschnittstelle dar, über die DENIC-Mitglieder Aufträge in Echtzeit an das Registrierungssystem der DENIC eG übermitteln.

Was kann ich tun, wenn für eine .de-Domain falsche oder unvollständige Daten hinterlegt sind?

Wenn Sie selbst Inhaber der betreffenden Domain sind und Ihre Domain durch einen Provider verwaltet wird, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Provider in Verbindung setzen und ihm die korrekten Daten mitteilen, damit er diese an DENIC weitergibt.

Sind Sie der Domaininhaber und wird Ihre Domain von DENICdirect verwaltet, senden Sie Ihre Korrekturen bitte unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars unmittelbar an DENIC.

Hat Ihnen DENIC im Rahmen einer individuellen Anfrage Auskunft über die Inhaberdaten der Domain eines Dritten erteilt (Voraussetzungen zur Erteilung derartiger Auskünfte) und haben Sie in der Folge festgestellt, dass es sich um fehlerhafte Daten handelt, können Sie DENIC Ihre Beobachtung mitteilen, wenn Sie gleichzeitig die Fehlerhaftigkeit der Daten nachweisen oder diese offensichtlich ist. Erforderlich ist insoweit ein doppelter Nachweis: Zum ersten müssen Sie nachweisen, dass ein Versuch fehlgeschlagen ist, dem Domaininhaber ein Schriftstück unter der bei DENIC registrierten Anschrift zukommen zu lassen. Dieser Nachweis kann insbesondere durch einen Briefumschlag mit dem Postvermerk "Unbekannt" oder "Unbekannt verzogen", aber auch beispielsweise durch die Mitteilung eines Gerichts erbracht werden, daß eine förmliche Zustellung erfolglos war. Hingegen reicht es nicht aus, wenn der Domaininhaber die Annahme von Briefen lediglich verweigert oder (Einschreibe-)Briefe nicht abholt; denn dann existiert er ja unter der registrierten Adresse. Ein Umschlag mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "Nicht abgeholt" genügt daher in keinem Falle. Zum zweiten müssen Sie eine Negativauskunft aus dem jeweils einschlägigen Register vorlegen (z. B. Einwohnermeldeamt bei natürlichen und Handelsregister bei juristischen Personen).

Haben Sie nach Erhalt einer Auskunft über die Inhaberdaten einer Domain (Voraussetzungen zur Erteilung derartiger Auskünfte) festgestellt, dass die registrierte E-Mail-Adresse des Domaininhabers nicht funktioniert, wird DENIC Ihrem Hinweis nachgehen, wenn Sie uns einen geeigneten Beleg (beispielsweise einen Screenshot der unzustellbaren E-Mail) zukommen lassen.

Was geschieht mit der Domain, wenn als Inhaber eine juristische Person registriert ist und diese insolvent oder aufgelöst wird?

Die Insolvenz eines Domaininhabers hat keine Auswirkungen auf die Domaininhaberschaft, sondern allenfalls auf die Verfügungsbefugnis, die ggf. auf den Insolvenzverwalter übergeht.

Bei der Auflösung einer juristischen Person erfolgt stets die Verwertung ihres noch vorhandenen Vermögens, zu dem auch ihre Domains gehören. Das bedeutet, der Liquidator entscheidet darüber, was mit diesen Domains geschieht, und DENIC kann solche Domains nicht einfach löschen.

Warum muss ich die von DENIC vorgegebenen Formulare benutzen?

DENIC stellt für viele Anliegen Formulare bereit. Sie dienen der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen. DENIC bekommt so auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und Zeitverzögerungen vermieden.

Das von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular benötigt DENIC, damit später keine Missverständnisse auftreten.

Was kann ich tun, wenn für meine ENUM-Domain falsche oder unvollständige Daten hinterlegt sind?

Wenn Sie selbst Inhaber der betreffenden ENUM-Domain sind, sollten Sie sich mit Ihrem Provider in Verbindung setzen und ihm die korrekten Daten mitteilen, damit er diese an die DENIC weitergibt.

Warum wird meine E-Mail von DENIC nicht angenommen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen in den folgenden Fällen keine E-Mail annehmen:

  • Die E-Mail enthält eine ungültige Empfänger-Adresse. Prüfen Sie die Empfänger-Adresse auf mögliche Tippfehler. Gültige E-Mail-Adressen der DENIC eG finden Sie auf unserer Kontaktseite.
  • Die E-Mail hat die zulässige Größenbeschränkung überschritten. Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail große Dateianhänge enthält bzw. ob sich die Dateianhänge komprimieren oder auf mehrere E-Mails aufteilen lassen.
  • Die E-Mail wird als Spam erkannt. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.
  • Die E-Mail enthält einen Virus. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.

Lehnt der DENIC-Mailserver eine E-Mail aus einem der genannten Gründe ab, so teilt er dies dem Mailserver des Absenders mit. Ob Sie als Absender eine Zustellungsfehlerbenachrichtigung an Ihr Eingangs-Postfach erhalten, hängt von der Konfiguration Ihres Mailservers ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren System-Administrator.

Welche Nameserver sind für die .de-Zone autoritativ?

Die DENIC eG ist für den Betrieb der Nameserver für die Top Level Domain .de verantwortlich.

Die aktuellen autoritativen Nameserver finden Sie unter

https://www.denic.de/service/nameservice/

Ich habe eine Rechnung von einer mir unbekannten Firma erhalten, die mich auffordert, für meine Domain Gebühren zu überweisen. Was soll ich tun?

Bevor Sie etwas bezahlen, sollten Sie zunächst in aller Ruhe prüfen, wofür die Zahlung verlangt wird. Lesen Sie zur Sicherheit auch immer das Kleingedruckte.


Rechnungen über die Domainregistrierung und weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer .de-Domain erhalten Sie nämlich ausschließlich von dem Dienstleister (Provider, Domainanbieter), den Sie selbst beauftragt haben. Von DENIC erhalten Sie nur dann eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind.

Schreiben von DENIC erkennen Sie daran, dass:

  • der Briefkopf das DENIC-Logo enthält,
  • DENICs postalische Anschrift, Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontaktdaten sowie ein DENIC-Ansprechpartner genannt sind,
  • DENICs Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Bankverbindung genannt sind,
  • die betroffene(n) Domain(s) genannt ist/sind.

Uns sind Fälle bekannt geworden, in denen Domaininhaber auch von anderen Firmen zu Zahlungen aufgefordert wurden. Diese Schreiben könnten fälschlicher Weise als Rechnung von DENIC verstanden werden. Sollte daher eine andere, Ihnen nicht bekannte Firma Geld für eine Domaindienstleistung verlangen, prüfen Sie bitte besonders sorgfältig, ob die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie beim Kundenservice Ihres Domainanbieters nach.

Warum gibt DENIC keine Zonenfiles an Dritte heraus?

Die Zonenfiles von DENIC enthalten eine Liste aller .de-Domains und die Angaben für die dazugehörenden Nameserver. DENIC gibt diese Zonenfiles (oder Teile von Zonenfiles) nicht an Dritte weiter, da u. a. Belange des Datenschutzes und der Schutz der Domaininhaber vor missbräuchlicher Nutzung dies verbieten. Das Bundesdatenschutzgesetz greift in dieser Hinsicht recht weit. Unter die geschützten "personenbezogenen Daten" fallen demnach nicht nur solche Informationen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, sondern auch solche, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen. Da sich aus dem Zonenfile über die Kombination mit der whois-Abfrage leicht Daten bestimmten Personen zuordnen lassen, fallen auch die dort gespeicherten Angaben unter die personenbezogenen Daten.

Generell erhebt und bearbeitet DENIC die Daten der Domain und der Domaininhaber nur zum Zwecke der Verwaltung der Domain. Es ist dafür nicht notwendig, das Zonenfile zu veröffentlichen. Es gibt außerdem keinen durch die Domainverwaltung begründbaren Anlass, bei dem Dritte eine solche Aufstellung benötigen würden. Ganz im Gegenteil: Es besteht die große Gefahr, dass das Zonenfile für Dinge verwendet wird, die nicht im Interesse der Domaininhaber liegen. So könnten es Spammer oder Hacker als Datenbasis nutzen, da hier alle tatsächlich existierenden .de-Domains verzeichnet sind. Über eine Kombination mit der whois-Abfrage wären diese Domaindaten dann auch personalisierbar. Wenn das Zonenfile erst einmal herausgegeben oder veröffentlicht ist, besteht für DENIC keine Möglichkeit mehr, die Verwendung zu kontrollieren, zu beeinflussen oder eine Rechteverletzung festzustellen und zu verhindern. Davor schützt auch das Copyright nicht, das DENIC für das Zonenfile besitzt, welches das unbefugte Kopieren und Weiterverbreiten untersagt.

So wie auch eine Bank nicht alle vergebenen Kontonummern veröffentlichen wird, gibt  DENIC daher keine Zonenfiles heraus.