Wenn Sie selbst Inhaber der Domain sind, nutzen Sie bitte die Domainabfrage, um Ihre bei DENIC registrierten Daten abzufragen.

Auskunft über den Inhaber einer bestimmten Domain

Unter bestimmten Voraussetzungen erteilt DENIC auf individuelle Anfrage Auskunft über den Inhaber einer bestimmten Domain.

Namens- und Kennzeichenrechte

Wenn Sie Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts sind, das durch die Domain möglicherweise verletzt wird, können Sie unter Verwendung des dafür von DENIC bereitgestellten Formulars Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten. Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie im Formular.

Behörden

Wenn Sie eine Behörde sind und hoheitlich tätig werden wollen (etwa im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder mittels Pfändungsverfügung) können Sie in bestimmten Fällen unter Verwendung des dafür von DENIC bereitgestellten Formulars Auskunft über den Inhaber einer Domain erbitten. Nähere Hinweise zu den einzelnen Fallgruppen und Voraussetzungen finden Sie im Formular.

Zivilrechtliche Pfändung

Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen den Domaininhaber haben und die zivilrechtliche Pfändung der domainvertraglichen Ansprüche des Domaininhabers beabsichtigen oder bereits bewirkt haben, können Sie sich unter Verwendung des dafür von DENIC bereitgestellten Formulars versichern, dass der Domaininhaber tatsächlich Domaininhaber ist. Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen finden Sie im Formular. Eine Möglichkeit abzufragen, welche Domains ein bestimmter Schuldner innehat, besteht aus datenschutzrechtlichen Gründen hingegen nicht.

Insolvenzverwalter über das Vermögen des Domaininhabers

Wenn Sie Insolvenzverwalter über das Vermögen eines (mutmaßlichen) Domaininhabers sind, kann Ihnen DENIC Auskunft darüber geben, ob der jeweilige Insolvenzschuldner tatsächlich Inhaber der Domain ist. Füllen Sie hierzu das von DENIC bereitgestellte Formular aus, in dem Sie nähere Hinweise zu den Voraussetzungen der Auskunftserteilung finden.

Rechtsverletzungen durch Websites

Wenn Sie die Inhalte einer Website, die unter einer .de-Domain aufrufbar sind, für rechtswidrig halten (z.B. wegen Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen), finden Sie den Betreiber der Website im dortigen Impressum. Ist das Impressum fehlerhaft oder nicht vorhanden, können Sie einen Hinweis an die E-Mail-Adresse für Abuse senden, die mit Hilfe unseres Dienstes Domainabfrage ermittelt werden kann. DENIC selbst kann Ihnen Auskunft über den Domaininhaber nur erteilen, soweit Sie glaubhaft machen, persönlich von den womöglich rechtswidrigen Inhalten betroffen zu sein. Legen Sie bitte schriftlich an whois[at]denic[dot]de dar, inwieweit Sie erheblich betroffen sind und fügen Sie geeignete Nachweise bei.

Bitte beachten Sie, dass der Domaininhaber nicht mit dem Betreiber der Website identisch sein muss.

Keine Auskunft über den Inhaber einer bestimmten Domain

In allen übrigen Fällen erteilt DENIC in der Regel keine Auskunft.