Weshalb ist es für mich als Domaininhaber wichtig, dass meine korrekte E-Mail-Adresse in den Inhaberdaten hinterlegt ist und wohin kann ich mich wenden, wenn ich feststelle, dass dies nicht der Fall ist?

Seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 erfasst DENIC aus Gründen der Datensparsamkeit keinen administrativen Ansprechpartner (Admin-C) mehr. Dadurch steht diese Kontaktinformation nicht mehr zur Verfügung.

Gemäß den DENIC-Domainrichtlinien, Ziff. VI ist die Angabe von korrekten und vollständigen Daten – inklusive einer E-Mail-Adresse – im Domainauftrag für den Domaininhaber verpflichtend.

Ist diese Verpflichtung nicht erfüllt, riskieren Sie als Domaininhaber den Verlust Ihrer Domain, da falsche oder fehlende Daten DENIC zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen. Dies gilt auch für das TRANSIT-Verfahren, wenn keine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, die für die Kommunikation zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC zur Verfügung steht.

Für die Hinterlegung Ihrer korrekten E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an Ihren bestehenden oder im Falle des TRANSIT-Prozesses an Ihren künftigen Provider oder direkt an DENIC.

Kann ich die Domainabfrage auch ohne Javascript nutzen?

Für User, die kein Javascript aktiviert haben, stellen wir die Domainabfrage auch als "Plain-HTML" zur Verfügung:

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Was ist eine Top Level Domain?

Die Top Level Domains (TLDs) sind die höchste Hierarchiestufe im internationalen Domain Name System. Sie stehen bei einer Domain ganz rechts. Man unterscheidet zwischen allgemeinen oder generischen TLDs (gTLDs) wie beispielsweise .com, .net und .org und länderbezogenen TLDs (den ccTLDs für country code) wie .de (für Deutschland) oder .ch (für die Schweiz).

Einige der gTLDs sind allgemein registrierbar; andere, wie z. B. .gov, .int, .aero oder .museum sind hingegen für bestimmte Benutzergruppen reserviert, in diesem Fall für die US-Regierung, internationale Organisationen, Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Luftfahrt bzw. für Museen. Die Koordination der gTLDs obliegt der internationalen Organisation ICANN.

Die einzelnen ccTLDs werden von so genannten Network Information Centers (NICs) verwaltet. Für Deutschland ist dies die DENIC eG. Eine Liste mit allen existierenden Endungen und den jeweiligen Registrierungsstellen findet man auf der Webseite der IANA.

Ich bin Nameserverbetreiber. Wie gehe ich vor, wenn ich meine Domains durch DNSSEC-Signierung schützen möchte?

Zunächst benötigen Sie DNSSEC-fähige Nameserver-Software auf Ihrem Nameserver und allen Ihren Secondaries. Darüberhinaus wäre es von Vorteil, über ein Werkzeug zu verfügen, um die Signierung Ihrer Domains durchzuführen. Praktische Hinweise darüber, wie der Betrieb von DNSSEC aussieht, können Sie dem RFC 4641 entnehmen.

Des Weiteren müssen Sie über einen Provider verfügen, der DNSSEC unterstützt, um Ihr Schlüsselmaterial in der DENIC-Registrierungsdatenbank zu hinterlegen.

Es gibt allerdings Dienstleister und Software, die diese Detailarbeit abnehmen können. Beispiele hierzu wurden auf dem vierten DNSSEC-Testbed-Meeting vorgestellt.

Was ist die DENIC eG?

Die DENIC eG ist die Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top Level Domain .de, d. h. sie verwaltet alle Second-Level-Domains mit der Endung .de. Außerdem ist sie die Registrierungsstelle für die ENUM-Domains des deutschen Rufnummernraumes.

Die Domainverwaltung ist in hohem Maße technisch geprägt und besteht im wesentlichen aus drei Aufgabenbereichen: dem automatischen elektronischen Registrierungssystem, dem Betrieb der Domain-Datenbank und dem Nameserverdienst für die .de- und die deutsche ENUM-Zone. In den DENIC-Datenbanken ist folglich eingetragen, welche Domains schon registriert sind, wer der Domaininhaber ist und nicht zuletzt, auf welchem Rechner die entsprechenden Dienste zu finden sind, die mit der Domain verknüpft sind.

Was ist eine Domain?

Domains sind eine Adressierungsmethode, um Computer im Internet (auch Hosts genannt) zu identifizieren und zu lokalisieren. Sie sind nützliche Gedächtnishilfen für die menschlichen Nutzer des Internets. Computer untereinander erkennen sich über sogenannte IP-Adressen, d.h. Ziffernfolgen wie z.B. 192.0.2.42 für IPv4 oder 2001:DB8::1234:DE:1C für IPv6, die jeden Rechner eindeutig identifizieren. Wenn ein Rechner über das Internet mit einem anderen Rechner kommunizieren will, sendet er "Internet-Pakete" an diesen, die als "Anschrift" diese IP-Adresse haben.

Menschen können sich Begriffe und Bezeichnungen aber meist leichter merken als Zahlenkolonnen. Daher wurde das Domain Name System (DNS) entwickelt, das es erlaubt, (innerhalb gewisser Regeln) frei wählbare Wörter, Namen und Begriffe statt Ziffern zu verwenden. Die Hosts können damit vom Internetnutzer sowohl über die IP-Adresse als auch über die Eingabe der Domain erreicht werden. Daneben lassen sich über das DNS weitere Dienste und Informationen abrufen.

Wenn eine Domain im Internet aufgerufen wird, übernehmen spezielle Rechner, so genannte Nameserver, die Aufgabe, eine "Übersetzung" in die IP-Adresse vorzunehmen. Wegen der Eindeutigkeit darf jede Domain, wie auch eine IP-Adresse, weltweit jeweils nur einmal registriert werden.

Das DNS selbst ist hierarchisch gegliedert: Als oberste Stufe wurden bestimmte Top Level Domains (TLDs) wie .de oder .com festgelegt. Unterhalb dieser TLDs können nun Second Level Domains, oder auch kurz nur Domains genannt, registriert werden. Die Domains unterhalb der Top Level Domain .de werden von DENIC verwaltet.

Welche anderen Top Level Domains außer .de gibt es noch?

Generell unterscheidet man zwischen generischen Top Level Domains (gTLDs) wie .com oder .info und länderbezogenen Top Level Domains (abgekürtzt ccTLDs für country code) wie .de.

Informationen zu den gTLDs finden Sie auf der Webseite der internationalen Organisation ICANN.

Eine Übersicht über die mehr als 240 existierenden länderbezogenen Top Level Domains (abgekürzt ccTLDs) finden Sie auf der Webseite der IANA. Dort finden Sie auch die Namen und Adressen der jeweiligen Registrierungsstellen.

Viele Registrierungsstellen stellen Informationen über die Domain und den Domaininhaber über eine so genannte whois-Abfrage öffentlich zur Verfügung. Für viele der gTLDs können Sie die whois-Afrage von Internic nutzen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die entsprechende Registrierungsstelle, um weitere Auskünfte zu erhalten.

Was ist die Top Level Domain .eu?

Die Europäische Kommission hat beschlossen, sich zur Förderung des e-Commerce in Europa und zur Schaffung einer europäischen Internetidentität die Top Level Domain .eu einzurichten. Die Organisation EURid, gegründet von den nationalen Registrierungsstellen für .be, .se und .it, wurde als .eu-Registrierungsstelle ausgewählt.

Ist DENIC auch für Domains zuständig, die nach dem .de noch eine weitere Domainendung aufweisen?

Nein, denn DENIC ist nur für die Registrierung von Domains unterhalb der Top Level Domain (TLD) .de (für Deutschland) zuständig.

Die Domain beispiel.de.vu steht in keinerlei Zusammenhang mit der Top Level Domain .de, sondern ist eine Domain unterhalb der Länderkürzel-TLD .vu (dies steht für Vanuatu). Mit der Registrierung dieser Domain hat DENIC nichts zu tun.

Warum ist eine registrierte Domain nicht im Internet zu finden?

Dafür kann es eine Reihe von Gründen geben:

Wenn eine Domain bei der DENIC registriert wird, erfolgt sofort die Eintragung in das whois-Verzeichnis, über das bestimmte Daten zu dieser Domain, insbesondere auch der Inhaber, ermittelt werden können. Gleichzeitig werden auch technische Einträge in der DENIC-Datenbank vorgenommen, die Angaben zur Konnektierung der Domain machen. Konnektierung bedeutet, dass zwei bis fünf Nameserver angegeben werden müssen, über die Informationen zur Domain erhältlich sind bzw. dass mindestens ein direkter Eintrag (NSentry) auf dem DENIC-Nameserver erfolgt.

Ist eine Domain voll konnektiert, können über sie verschiedene Dienste (www, E-Mail, ftp usw.) abgewickelt werden, müssen aber nicht. Auch wenn also "de-beispieldomain.de" registriert ist, muss es deswegen noch keinen Host "www.de-beispieldomain.de" geben. Es existieren keine Regeln, welche Dienste über eine Domain zur Verfügung gestellt werden müssen, geschweige denn gibt es eine Verpflichtung, Webseiten aufzusetzen. Ein Domaininhaber kann seine Domain auch ausschließlich für das Versenden von E-Mail oder den File-Transfer via ftp verwenden. Ob eine (wie auch immer geartete) Benutzung der Domain zu einem konkreten Zeitpunkt vorliegt, lässt sich weder technisch noch administrativ prüfen und wird deswegen auch nicht vorausgesetzt.

Weiterhin ist es möglich, dass zwar Webseiten existieren, der Server aber im Moment nicht erreichbar ist. Vielleicht ist auch die von Ihnen eingegebene URL nicht korrekt.

Oder die technischen Daten der Domain haben sich geändert, was in der Domainabfrage dokumentiert ist, es wurde von der DENIC jedoch noch keine neue .de-Zone mit den neuen Informationen generiert.

In keinem Fall ergibt sich aus der Nichterreichbarkeit einer Webseite ein Anspruch auf Löschung einer Domain. Dies gilt analog auch für Webseiten mit einer "under construction"-Meldung.

An wen wende ich mich generell, wenn ich ein Anliegen oder eine Frage zu meiner Domain habe?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Domain durch ein DENIC-Mitglied oder durch DENICdirect verwaltet wird.

Im ersten Falle ist für sämtliche Anliegen und Fragen, die Sie zu Ihrer Domain haben, ausschließlich Ihr Provider zuständig. Wenden Sie sich trotzdem direkt an DENIC, leiten wir Ihr Anliegen lediglich an das zuständige Mitglied weiter, so dass Sie keinen Zeitgewinn erzielen. Falls Ihr Provider allerdings nicht mehr erreichbar ist oder Sie dort nicht weiterkommen, gibt Ihnen DENIC vorläufige Hilfestellung, bis Sie einen neuen Provider gefunden haben.

Erfolgt die Verwaltung Ihrer Domain hingegen durch DENICdirect, können Sie sich mit etwaigen Anliegen unmittelbar an DENIC wenden. Als DENICdirect-Kunde verkürzen Sie die Bearbeitungszeit erheblich und vermeiden Nachfragen, wenn Sie die Formulare benutzen, die DENIC für viele Vorgänge anbietet.

Wie sind die Internetadressen (IP-Adressen) aufgebaut?

Eine klassische IP-Adresse besteht aus vier Bytes (entsprechend Internet Protokoll Version 4, kurz IPv4). Die Schreibweise der Internetadressen ist im allgemeinen derart, dass jedes Byte als Dezimalzahl dargestellt und durch einen Punkt vom Nachbarbyte getrennt wird (z.B. 192.168.4.13).

Dieses System stammt aus den achtziger Jahren und ermöglicht theoretisch circa vier Milliarden IP-Adressen.

In der Praxis ist aber ein großer Teil dieser Adressen durch Gruppenbildung und andere Mechanismen nicht nutzbar, so dass man sich mit dem rasanten Wachstum des Internets Gedanken um die Ausweitung des Adressschemas machen musste: Die nur 32 Bit langen Adressen werden langsam knapp, neue Funktionalität, die integriert werden soll, erfordert zusätzlichen Adressraum.

Aus diesem Grund wurde von der Internet Engineering Task Force (IETF) eine neue Version des Internet-Protokolls (IPv6) entwickelt und 1998 zum Draft Standard erhoben [RFC2460]. Nach diesen Modell stehen für die IP-Adresse nicht mehr vier, sondern 16 Byte zur Verfügung, womit sich die Zahl der verfügbaren Adressen auf 2^128 (also etwa 3,4 E+38) erhöht.

Bekomme ich bei DENIC auch eine IP-Adresse?

Nein, denn DENIC verwaltet nur Domains, keine IP-Adressen. Diese Aufgabe hat für den europäischen Raum RIPE NCC in Amsterdam übernommen.

Falls Sie IP-Adressen zum Zugang zum Internet benötigen, so erhalten Sie diese in der Regel von Ihrem Internet Service Provider, sofern er zu den Local Internet Registries (LIR) von RIPE gehört.

Sollten Sie sich nicht an das Internet anschließen wollen, können Sie vermutlich auch mit einem so genannten "privaten Adressraum" arbeiten. Detailliert ist dieses Konzept in RFC1918 (Address Allocation for Private Internets) beschrieben.

Wer ist für den europäischen IP-Adressraum zuständig?

Der IP-Adressraum wird derzeit weltweit von fünf verschiedenen Organisationen verwaltet: RIPE NCC, AfriNIC, ARIN, APNIC und LACNIC. Für den europäischen Raum ist das RIPE NCC in Amsterdam zuständig.

Das RIPE NCC weist große Adressblöcke seinen Mitgliedern, den lokalen Internet Registries (LIRs) zu, die wiederum in ihren jeweiligen Regionen den Benutzern Adressen zur Verfügung stellen.

Wie und wo kann ich die Registrierung meiner Domain in Auftrag geben?

Die Registrierung einer .de-Domain kann über jeden Provider vorgenommen werden, der entweder selbst Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem der Mitglieder zusammenarbeitet. Üblicherweise wird Ihnen die Registrierung bei der Planung Ihres Internetauftritts mit angeboten oder ist in einem Paketangebot für den Internetzugang bereits enthalten.

Wenn Sie sich für einen bestimmten Provider entschieden haben, können Sie Ihren Auftrag direkt bei diesem einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Preise für .de-Domains nennen können, da diese der Kalkulation jedes einzelnen Anbieters unterliegen.

Falls Sie die Domainregistrierung nicht über einen Provider vornehmen lassen wollen, können Sie alternativ unseren Service DENICdirect in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen dann unsere Leistungen gemäß der aktuellen DENIC-Preisliste in Rechnung. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von uns keine weiteren Internetdienstleistungen wie Webspace oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts erhalten können. Diese Dienste müssen Sie dann selbst organisieren oder bei einem Provider einkaufen. Die meisten Domaininhaber ziehen daher die Registrierung über einen Provider vor.

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie eine Domainregistrierung veranlassen, entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC als Registrierungsstelle. Damit dieser Vertrag zustande kommt, müssen die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Vertragsbedingungen sind in den DENIC-Domainbedingungen zusammengefasst.

Kann ich bei DENIC auch Domains registrieren, die nicht auf .de enden?

Nein, denn DENIC ist nur für .de-Domains zuständig. Wenn Sie eine Domain unterhalb einer generischen Top Level Domain (wie z. B. .com, .net, .org, .info, usw.) registrieren wollen, so können Sie dies über einen der bei ICANN akkreditierten Registrare tun.

Falls Sie eine Domain unterhalb einer anderen ccTLD (country code Top Level Domain) als .de registrieren lassen wollen, fragen Sie bitte Ihren Provider, ob er auch solche Domains anbietet oder wenden Sie sich an die entsprechende Registrierungsstelle.

Was sind NSentry-Domains bzw. Nameserver?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:

Die Domain wird von unseren Nameservern an andere Nameserver "delegiert". Das bedeutet, dass in unsere Datenbanken die Adressen von mindestens zwei Nameservern eingetragen werden. Jede Anfrage, die uns bezüglich dieser Domain erreicht, wird an diese Nameserver weitergegeben. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Nameserver erreichbar und zuständig sind, wird bei der Ersteintragung von Nameservern eine Prüfung ihrer Funktionalität vorgenommen.

Daneben gibt es auch die alternative Möglichkeit, dass auf unseren Nameservern bis zu fünf Dienste, die mit dieser Domain zusammenhängen, z. B. www.de-beispieldomain.de oder mail.de-beispieldomain.de direkt (über einen sogenannten NSentry-Eintrag) mit der IP-Adresse des Hosts oder einem Mailserver verknüpft werden, über den dieser Dienst abgewickelt wird. In diesem Fall sind keine eigenen Nameserver notwendig.

Kann ich mit NAST auch Domains unterhalb anderer TLDs prüfen?

Mit NAST können Sie nicht nur .de- sowie .9.4.e164.arpa-Domains abfragen, sondern auch jede andere Domain unterhalb einer Top Level Domain. Bitte beachten Sie jedoch: Für jede andere TLD (also z.B. eine .com- oder .net-Domain) wird eine allgemeine, generische Testreihe durchgeführt, die keine TLD-spezifischen Vorgaben berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass bei identischen Nameservern mit identischer Konfiguration für eine .de-Domain ein anderes Prüfergebnis auftritt als für eine .com-Domain.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die jeweilige Registry, welche Sie auf der Webseite der Internet Assigned Numbers Authority erfragen können.

Was geschieht mit der Domain, wenn der Domaininhaber stirbt?

Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt.

Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber seinem Provider nachweist, wird er als neuer Domaininhaber auch in die DENIC-Datenbank eingetragen. Ebenso gut kann der Erbe natürlich die Domain löschen lassen oder sie auf einen Dritten übertragen.

Was bedeutet RRI?

RRI steht für Realtime Registry Interface und stellt eine Echtzeitschnittstelle dar, über die DENIC-Mitglieder Aufträge in Echtzeit an das Registrierungssystem der DENIC eG übermitteln.

Wie bekomme ich Informationen über den Inhaber einer Domain?

Die Daten über eine Domain und damit auch über ihren Inhaber werden bei der Registrierung von DENIC aufgenommen. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann DENIC den Inhaber einer Domain mitteilen.

Ausführliche Informationen und die erforderlichen Formulare finden Sie unter Auskünfte über Inhaber einer bestimmten Domain.

Kann ich verlangen, dass DENIC eine Domain dekonnektiert, wenn sie zur Adressierung einer Website mit rechtswidrigem oder unsittlichem Inhalt genutzt wird?

Wenn man sich mit dem Inhalt von Websites beschäftigt, muss man sich über den grundlegenden Unterschied zwischen Website und Domain im Klaren sein.

Während Domains (unter .de) bei DENIC registriert sind, befinden sich Websites auf Servern, die gerade nicht von DENIC (sondern vom jeweiligen Domaininhaber oder seinem Provider) betrieben werden und auf die DENIC auch keinen Zugriff hat.

Somit hat DENIC mit Websites, die unter .de-Domains erreichbar sind, weder inhaltlich noch technisch irgendetwas zu tun. Weder bestimmt DENIC (oder kann auch nur beeinflussen), welchen Inhalt sie haben, noch hat DENIC sie auf ihren eigenen Servern gespeichert.

Schon daraus wird deutlich, dass DENIC gegen die Verbreitung einer bestimmten Website gar nichts tun kann. Deshalb ist DENIC dazu auch nicht verpflichtet, wie übrigens auch bereits gerichtlich ausdrücklich bestätigt wurde.

Kann ich verlangen, dass DENIC eine Domain für die Registrierung "sperrt"?

Nein; denn DENIC "sperrt" keine Domains in der Weise, dass sie nicht mehr zur Registrierung zur Verfügung stehen. Das gilt selbst dann, wenn Sie aufgrund eigener Namens- oder Kennzeichenrechte meinen, niemand außer Ihnen dürfe eine bestimmte Domain innehaben.

Angesichts von weltweit vielen Milliarden natürlicher und juristischer Personen lässt sich nämlich nie sagen, ob die eine oder andere davon nicht doch dazu berechtigt wäre, die Domain ihrerseits zu registrieren. Dass DENIC nicht verpflichtet ist, Domains zu "sperren", hat im übrigen auch das Oberlandesgericht Dresden ausdrücklich bestätigt und einem bekannten sächsischen Politiker den Wunsch abgeschlagen, DENIC zur "Sperrung" der Domain kurt-biedenkopf.de zu verurteilen. Trotzdem können Sie es natürlich ganz leicht erreichen, dass Domains, die Ihnen missfallen, nicht mehr durch Dritte registriert werden: Sie registrieren solche Domains einfach für sich selbst.

Kann DENIC mir Rechtsrat erteilen?

Selbstverständlich hilft DENIC Ihnen gern, wenn Sie ein Anliegen an DENIC haben, nicht aber kann DENIC Ihnen eine individuelle Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie also Fragen haben, die etwa darauf zielen, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollen, oder ob Sie Chancen haben, Ihre Domain in einem Rechtsstreit zu verteidigen oder die Löschung einer Domain von deren Inhaber verlangen zu können, so ist DENIC außerstande, Ihnen weiterzuhelfen. In diesen Fällen bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, anderweitig Rechtsrat zu suchen, beispielsweise bei einem Rechtsanwalt oder bei einem Patentanwalt, soweit das Markenrecht betroffen ist.

Die für Ihren Wohnort zuständige Rechtsanwaltskammer und teilweise auch die örtlichen Anwaltvereine helfen Ihnen dabei, den für Sie richtigen Anwalt zu finden. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern öffentliche Rechtsauskunftsstellen oder, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, die Möglichkeit, Beratungsgutscheine zu bekommen. Nähere Informationen darüber erteilt Ihnen im Zweifel Ihr Landesjustizministerium, oder Sie wenden sich an das nächstgelegene Amtsgericht.

Obendrein mag es in vielen Fällen hilfreich sein, sich zunächst selbst mit näheren Informationen zu versorgen, die Sie auch im Internet an vielen Stellen finden. Ebenfalls im Internet gibt es zudem verschiedene Mailinglisten zum Online-Recht, auf denen Sie Ihr Problem zur Diskussion stellen könnten.

Warum muss ich die von DENIC vorgegebenen Formulare benutzen?

DENIC stellt für viele Anliegen Formulare bereit. Sie dienen der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen. DENIC bekommt so auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und Zeitverzögerungen vermieden.

Das von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular benötigt DENIC, damit später keine Missverständnisse auftreten.

Wie ist die DENIC eG erreichbar?

DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Telefon
National: (069) 27 235 0
International: +49 69 27 235 0

Fax
National: (069) 27 235 235
International: +49 69 27 235 235

Unsere Hotline ist
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar:

Telefon
National: (069) 27 235 270
International: +49 69 27 235 270

Fax
National: (069) 27 235 238
International: +49 69 27 235 238

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Wieso erscheint beim Aufruf einer .de-Domain eine Informationsseite von DENIC?

Diese Informationsseite ist eine von DENIC gestaltete Webseite. Eine Internetpräsenz des Domaininhabers existiert unter dieser URL derzeit nicht.

Sollten Sie selbst der Inhaber der Domain sein, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice der DENIC eG in Verbindung:

DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main

Unsere Service-Mitarbeiter sind
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar:

Telefon
National: (069) 27 235 270
International: +49 69 27 235 270

Fax
National: (069) 27 235 238
International: +49 69 27 235 238

E-Mail: direct[at]denic[dot]de

Warum bin ich nach der Eingabe einer Internetadresse (URL) auf einer DENIC- Informationsseite gelandet?

Dies ist eine Informationsseite für den Inhaber der betreffenden Domain, der möglicherweise auf postalischem Weg nicht erreichbar war, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass seine Domain (Webseite) nicht mehr erreichbar ist und er sich schnellstmöglich mit DENIC in Verbindung setzen soll.

Warum wird meine E-Mail von DENIC nicht angenommen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen in den folgenden Fällen keine E-Mail annehmen:

  • Die E-Mail enthält eine ungültige Empfänger-Adresse. Prüfen Sie die Empfänger-Adresse auf mögliche Tippfehler. Gültige E-Mail-Adressen der DENIC eG finden Sie auf unserer Kontaktseite.
  • Die E-Mail hat die zulässige Größenbeschränkung überschritten. Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail große Dateianhänge enthält bzw. ob sich die Dateianhänge komprimieren oder auf mehrere E-Mails aufteilen lassen.
  • Die E-Mail wird als Spam erkannt. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.
  • Die E-Mail enthält einen Virus. Prüfen Sie den Inhalt Ihrer E-Mail. Benachrichtigen Sie Ihren System-Administrator.

Lehnt der DENIC-Mailserver eine E-Mail aus einem der genannten Gründe ab, so teilt er dies dem Mailserver des Absenders mit. Ob Sie als Absender eine Zustellungsfehlerbenachrichtigung an Ihr Eingangs-Postfach erhalten, hängt von der Konfiguration Ihres Mailservers ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren System-Administrator.

Welche Nameserver sind für die .de-Zone autoritativ?

Die DENIC eG ist für den Betrieb der Nameserver für die Top Level Domain .de verantwortlich.

Die aktuellen autoritativen Nameserver finden Sie unter

https://www.denic.de/service/nameservice/

Was kann ich tun, wenn ich auf einer Website rechtswidrige Inhalte entdecke?

DENIC registriert und verwaltet Domains und ist daher für die Inhalte von Websites nicht verantwortlich. Sofern Sie eine Website entdecken, deren Inhalt Ihnen als rechtswidrig erscheint, können Sie sich an eine Reihe von Online-Meldestellen richten. Diese teilen – je nach betroffenem Dienst – die Zuständigkeitsbereiche unter sich auf. Wichtiger Anlaufpunkt für viele Rechtsvergehen im Netz ist die deutsche Internet-Beschwerdestelle, die von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. betrieben wird. Als Teil der Initiative Deutschland sicher im Netz und des Safer Internet Programme der Europäischen Union arbeitet sie mit Strafverfolgungsbehörden, Internet Service Providern und weltweiten Partnern zusammen, damit illegale Inhalte aus dem Netz entfernt und die Verantwortlichen überführt werden können. Folgende Organisationen nehmen Meldungen rechtswidriger Inhalte – auch anonym – entgegen:

Warum gibt DENIC keine Zonenfiles an Dritte heraus?

Die Zonenfiles von DENIC enthalten eine Liste aller .de-Domains und die Angaben für die dazugehörenden Nameserver. DENIC gibt diese Zonenfiles (oder Teile von Zonenfiles) nicht an Dritte weiter, da u. a. Belange des Datenschutzes und der Schutz der Domaininhaber vor missbräuchlicher Nutzung dies verbieten. Das Bundesdatenschutzgesetz greift in dieser Hinsicht recht weit. Unter die geschützten "personenbezogenen Daten" fallen demnach nicht nur solche Informationen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, sondern auch solche, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen. Da sich aus dem Zonenfile über die Kombination mit der whois-Abfrage leicht Daten bestimmten Personen zuordnen lassen, fallen auch die dort gespeicherten Angaben unter die personenbezogenen Daten.

Generell erhebt und bearbeitet DENIC die Daten der Domain und der Domaininhaber nur zum Zwecke der Verwaltung der Domain. Es ist dafür nicht notwendig, das Zonenfile zu veröffentlichen. Es gibt außerdem keinen durch die Domainverwaltung begründbaren Anlass, bei dem Dritte eine solche Aufstellung benötigen würden. Ganz im Gegenteil: Es besteht die große Gefahr, dass das Zonenfile für Dinge verwendet wird, die nicht im Interesse der Domaininhaber liegen. So könnten es Spammer oder Hacker als Datenbasis nutzen, da hier alle tatsächlich existierenden .de-Domains verzeichnet sind. Über eine Kombination mit der whois-Abfrage wären diese Domaindaten dann auch personalisierbar. Wenn das Zonenfile erst einmal herausgegeben oder veröffentlicht ist, besteht für DENIC keine Möglichkeit mehr, die Verwendung zu kontrollieren, zu beeinflussen oder eine Rechteverletzung festzustellen und zu verhindern. Davor schützt auch das Copyright nicht, das DENIC für das Zonenfile besitzt, welches das unbefugte Kopieren und Weiterverbreiten untersagt.

So wie auch eine Bank nicht alle vergebenen Kontonummern veröffentlichen wird, gibt  DENIC daher keine Zonenfiles heraus.