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ENUM-Domain – Was ist das?

ENUM ist abgeleitet von telefone number mapping. Mit ENUM-Domains werden Internet- und Telekommunikationsdienste unter einer einzigen Rufnummer verfügbar. Unter einer ENUM-Domain können so der geschäftliche und private Telefonanschluss, Mobiltelefon, Fax, geschäftliche und private E-Mail-Adressen, Videokonferenz-Adressen oder Webseiten angesprochen werden. Die gerade vom Benutzer verwendete Applikation sucht sich die zur ENUM-Domain passende Zieladresse. ENUM sorgt automatisch dafür, dass die Nachricht zum passenden Endgerät gesendet wird.

Beispiele:

  • E-Mail-Programm: E-Mailadresse
  • Anruf: Festnetzgerät, Mobiltelefon oder IP-Telefon

ENUM-Domain – Wie funktioniert es?

ENUM nutzt das Domain Name System (DNS). Die Kopplung von Telekommunikation und Internet wird realisiert, indem zu einer Rufnummer eine ENUM-Domain registriert wird. Ein Beispiel: Der Telefonnummer +49 12345678 ist die ENUM-Domain 8.7.6.5.4.3.2.1.9.4.arpa mit den verschiedenen Kommunikationsdiensten des Domaininhabers zugeordnet.

Die Registrierung von ENUM-Domains des deutschen Nummernraums erfolgt seit 2006 durch DENIC. Die von DENIC unter der deutschen Vorwahl +49 verwalteten ENUM-Domains liegen unterhalb von 9.4.e164.arpa.

Namenskonflikte kann es bei ENUM-Domains im Gegensatz zu .de-Domains nicht geben, da die Registrierung an die korrespondierende Rufnummer geknüpft ist. Bei ENUM stellen sich aus rechtlicher Sicht eher Fragen, die mit der Übereinstimmung von ENUM-Domaininhaber und Rufnummerninhaber zusammenhängen: Eine ENUM-Domain kann nur vom Inhaber der korrespondierenden Rufnummer registriert werden. Dabei gelten die DENIC-ENUM-Domainbedingungen und DENIC-ENUM-Domainrichtlinien. Um sicherzustellen, dass eine ENUM-Domain durch den Inhaber der korrespondierenden Rufnummer registriert ist, steht bei DENIC eG ein Complaint-Prozess zur Verfügung.

ENUM-Domain registrieren und aktualisieren

So gehen Sie vor, wenn Sie eine ENUM-Domain registrieren wollen:

1. Schritt: Registrierung

Beauftragen Sie einen Provider der ENUM-Domains anbietet mit der Registrierung (Liste unserer ENUM-Mitglieder).

Den Nameservice, mit dem die Kommunikationseinträge festgelegt werden, können Sie bei einem DENIC-Mitglied oder einem sonstigen Anbieter beauftragen bzw. selbst durchführen.

Als ENUM-Domain registriert werden können ausschließlich Domains, die mit geografischen Rufnummern (alle deutschen Ortsnetz-Rufnummern), Mobilfunk-Rufnummern der Gassen (0)15, (0)16 und (0)17, nationalen Teilnehmer-Rufnummern ((0)32), nationalen Freephone-Nummern ((0)800), persönlichen Rufnummern ((0)700) oder Service-Nummern ((018) korrespondieren.

Machen Sie sich bitte bevor Sie den Domainauftrag erteilen mit den ENUM-Domainrichtlinien vertraut. Dort sind die Regeln für ENUM-Domains unterhalb von 9.4.e164.arpa festgeschrieben. Nur wenn die dort niedergelegten Bestimmungen erfüllt sind, kann es zu einem Domainvertrag mit DENIC kommen.

Die Regelungen, die für den Domainvertrag gelten, sind in den ENUM-Domainbedingungen zusammengefasst. Sie beschreiben und erläutern die Rechte und Pflichten des Domaininhabers und der DENIC eG.

2. Schritt: Korrekte Nutzerdaten

Wenn Sie eine ENUM-Domain registrieren lassen, müssen Sie der Nutzungsberechtigte der entsprechenden E.164-Rufnummer sein. Sie verpflichten sich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Ihren Daten zu machen.

Sollten sich Ihre Domaindaten ändern oder sollten Sie die Nutzungsberechtigung für die Rufnummer verlieren, müssen Sie dies unverzüglich Ihrem Provider weitergeben. Da Sie sich mit der Domainregistrierung verpflichtet haben, die Domaindaten stets korrekt und aktuell zu halten, ist DENIC bei falschen Angaben berechtigt den Domainregistrierungsvertrag zu kündigen. Die Richtigkeit Ihrer Angaben wird regelmäßig validiert.

Nicht aktuelle Daten können bei der Revalidierung nach einem Jahr zu einer Löschung bzw. Nichtverlängerung der Registrierung führen.

Daten einer ENUM-Domain aktualisieren

Anforderungen zur Aktualisierung von Domain- bzw. Personendaten nimmt DENIC grundsätzlich nur von dem DENIC-Mitglied entgegen, von dem die ENUM-Domain im Moment betreut wird.

Providerwechsel bei ENUM-Domains durchführen

Es ist jederzeit möglich, den Provider für eine ENUM-Domain zu wechseln. Bitte beachten Sie, dass nach einem Providerwechsel die einjährige Registrierungsdauer Ihrer ENUM-Domain neu beginnt.

Um zu gewährleisten, dass Ihre ENUM-Domain ohne Unterbrechung registriert bleibt, gibt es das standardisierte Providerwechsel-Verfahren.

So gehen Sie vor, wenn Sie einen Providerwechsel für Ihre ENUM-Domain durchführen wollen:

1. Schritt: Kommunikation mit dem bestehenden und neuen Provider

Wenn Sie den Provider wechseln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren bisherigen Provider. Teilen Sie Ihrem neuen Provider mit, dass er die betreffende Domain in seine Verwaltung übernehmen soll.

2. Schritt: Validierung und Auftrag

Der neue Provider überprüft, dass der Providerwechsel tatsächlich von Ihnen als Domaininhaber oder Ihrem gesetzlichen Vertreter und nicht von einem Dritten angestoßen wurde. Zudem prüft dieser Provider, dass der Domaininhaber und der Nutzungsberechtigte der korrespondierenden Rufnummer identisch sind (Validierung). Im Anschluss stellt Ihr neuer Provider, den formalisierten Auftrag zum Providerwechsel bei DENIC.

3. Schritt: Auftragsabwicklung

DENIC übermittelt den Providerwechsel-Auftrag zur Bestätigung an das Mitglied, das derzeit Ihre ENUM-Domain verwaltet. Auch dieses prüft, ob eine entsprechende Benachrichtigung von Ihnen vorliegt. Im positiven Fall gibt er Ihre Bestätigung und im negativen Fall Ihre Ablehnung an DENIC weiter.

Sollte DENIC innerhalb von drei Werktagen keine Antwort erhalten, fragen wir erneut beim verwaltenden DENIC-Mitglied nach. Erfolgt auch darauf keine Reaktion, wertet DENIC dies als Bestätigung, dass die Prüfung des neuen Providers vom aktuell verwaltenden Mitglied als korrekt anerkannt wird.

Daraufhin wird der Providerwechsel vollzogen und die Eintragungen werden entsprechend aktualisiert. Der Providerwechsel ist in der Regel nach zurzeit spätestens fünf Arbeitstagen abgeschlossen.

Faktoren die, die Auftragsabwicklung verzögern können

In Zweifelsfällen wird das Mitglied bzw. der Provider vorsorglich den Wechsel ablehnen. Dadurch sollen mögliche Missverständnisse oder gar ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Er wird versuchen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um eine Klärung herbeizuführen. Dazu kann es kommen, wenn:

  • Sie zwar bei Ihrem Provider gekündigt haben, dieser das zuständige DENIC-Mitglied aber noch nicht darüber informiert hat,
  • Sie vergessen haben zu kündigen oder
  • das DENIC-Mitglied Sie nicht erreicht hat.

Nach Klärung kann das DENIC-Mitglied den abgelehnten Wechsel nachträglich bestätigen. Die Daten des verwaltenden Mitglieds werden dann umgehend aktualisiert.

Erreichbarkeit von ENUM-Domains während des Providerwechsels

Ob Ihre ENUM-Domain während des laufenden Providerwechsels erreichbar ist, hängt nicht von DENIC, sondern von den Vereinbarungen ab, die Sie als Domaininhaber mit Ihrem bisherigen und zukünftigem Providern getroffen haben.

Sollte Ihr alter Provider seine Dienstleistung einstellen bevor der neue Provider den Dienst bereitstellt, ist die Domain zwar kontinuierlich auf Sie registriert, aber möglicherweise nicht nutzbar.

Registrierung einer ENUM-Domain verlängern

Die Registrierung einer ENUM-Domain erfolgt nur für die Dauer eines Jahres.

Wenn Sie Ihre ENUM-Domain weiter nutzen möchten, müssen Sie deren Registrierung verlängern. Für die Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie noch immer der Nutzungsberechtigte der korrespondierenden Rufnummer sind.

Im Regelfall wird Ihr Provider Sie rechtzeitig vor dem Auslaufen Ihrer ENUM-Domain ansprechen und auf Ihren Auftrag hin die Revalidierung und die Verlängerung ausführen.

ENUM-Domain validieren

Hintergrund

Es soll sichergestellt sein, dass eine ENUM-Domain von der zur Nutzung berechtigen Person registriert ist. Jedes DENIC-Mitglied ist daher verpflichtet vor jedem Auftrag zur Registrierung, Verlängerung oder einem Providerwechsel die Nutzungsberechtigung zu überprüfen.

Es steht jedem DENIC-Mitglied frei, zur Validierung eigene Methoden zu verwenden oder Dienste eines Validierungsdienstleisters zu nutzen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass zu jeder ENUM-Domain eine positive Validierung vorliegt. Diese darf nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Bedarf muss das Mitglied die Validierungsinformation DENIC zur Verfügung stellen.

Für eine hohe Datenintegrität wird eine ENUM-Domainregistrierung für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag ist bei positiver Revalidierung um weitere zwölf Monate verlängerbar.

ENUM-Domain löschen

Wenn Sie Ihre ENUM-Domain löschen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Provider. Teilen Sie diesem bitte unmissverständlich mit, dass Sie Ihre ENUM-Domain vollständig aufgeben und löschen möchten. Die Anbieter stellen in der Regel für den Löschungsauftrag spezielle Formulare zur Verfügung.

Löschaufträge nimmt DENIC grundsätzlich nur vom aktuell verwaltenden DENIC-Mitglied der ENUM-Domain entgegen.

Bitte beachten Sie, dass von DENIC ausgeführte Löschungen nicht mehr ohne Mitwirkung eines Providers rückgängig zu machen sind. Um eine ENUM-Domain weiter zu nutzen, müssen Sie die gelöschte ENUM-Domain bei DENIC über einen Provider erneut registrieren lassen.

ENUM-COMPLAINT-Prozess

Für den Fall, dass Zweifel an der Nutzungsberechtigung einer Rufnummer bestehen, ist DENIC nach den ENUM-Domainbedingungen berechtigt, die ENUM-Domain zu dekonnektieren. DENIC versucht zuvor immer den Sachverhalt unter Einbeziehung aller Beteiligten aufzuklären.

Beschwerden über vermeintlich fehlerhaft delegierte ENUM-Domains können DENIC per E-Mail und Briefpost mitgeteilt werden.

In einem zeitlich klar definierten Rahmen erfolgt die schrittweise Klärung des Sachverhaltes. DENIC und der zuständige Provider unterstützen die unverzügliche Aufklärung von ENUM-COMPLAINTs und ermöglichen ggf. eine Neudelegation bei Vorlage der korrekten Daten.

Bei nachgewiesenen Fehlerfällen kann DENIC den ENUM-Domainvertrag fristlos kündigen. Fehlerfälle werden zusätzlich protokolliert.

Auftragsberechtigte

Der ENUM-COMPLAINT-Prozess kann gestartet werden durch:

  • ein DENIC-Mitglied
  • den Netzbetreiber der Rufnummer
  • den Nutzungsberechtigten einer E.164-Rufnummer
  • einen anderen, der im Auftrag des Nutzungsberechtigten mit entsprechenden Nachweisen handelt
  • einen Dritten (in begründeten Fällen)

Ablauf des ENUM-COMPLAINT

1. Schritt:

Einer der Auftragsberechtigten startet den COMPLAINT-Prozess. Der Nutzungsberechtigte der E.164-Rufnummer muss sich vor der Auftragsstellung identifizieren und seine Berechtigung zur Nutzung der entsprechenden Rufnummer gegenüber DENIC nachweisen. Ein DENIC-Mitglied, welches im Auftrag des Nutzungsberechtigten handelt, muss dessen Berechtigung zur Nutzung der entsprechenden Rufnummer selbst überprüfen oder einen Validierungsnachweis anfordern. Auch der Netzbetreiber kann nach Vorlage der Validierungsinformationen den Prozess bei DENIC initiieren.

2. Schritt:

DENIC prüft die Nachweise über die Nutzungsberechtigung der Rufnummer und fordert ggf. weitere Unterlagen vom ENUM-Domaininhaber sowie vom verantwortlichen DENIC-Mitglied bzw. Provider an.

3. Schritt:

Aufgrund der Nachweise und Informationen entscheidet DENIC, ob der Auftrag, die ENUM-Domain zu löschen, durchgeführt oder abgelehnt wird. Alle beteiligten Parteien werden darüber informiert. Wird der Auftrag durchgeführt, kündigt DENIC den bestehenden Registrierungsvertrag fristlos. Die ENUM-Domain kann dann neu registriert werden.

Technische Spezifikation

Die Spezifikation von ENUM wurde von der IETF in der dafür geschaffenen ENUM-Arbeitsgruppe entwickelt und gepflegt:

RFC Veröffentlichung Status

RFC 2916
RFC 3761
RFC 6116

September 2000
April 2004
März 2011

abgelöst
abgelöst
aktuell

RFC 6117

März 2011

aktuell

RFC 6118

März 2011

aktuell

RFC 6116 beschreibt die grundlegende Technologie der Abbildung der Rufnummern (E.164) in das Domain Name System.
RFC 6117 legt die Anforderung an die Spezifikation neuer ENUM-Servcies fest.
RFC 6118 aktualisiert die bis dahin definierten ENUM-Services.

Eine umfassende Übersicht aller RFCs finden Sie im RFC-Archiv der IETF oder auf der Webseite des RFC Editors.

Technische Hintergrundinformationen

Das ENUM-Protokoll wurde von der ENUM Working Group der IETF (Internet Engineering Task Force) entwickelt und im Internetstandard RFC3761 dokumentiert. In diesem Umfeld gibt es eine Reihe weiterer Internetstandards für zukünftige RFCs. Der Zugriff des ENUM-Services auf das bestehende Domain Name System (DNS) des Internets erfolgt über eine für ENUM reservierte Subdomain. Dafür wurde vom IAB (Internet Architecture Board) .e164.arpa vorgeschlagen, denn E.164 ist der Standard, in dem die ITU (International Telecommunications Union) den internationalen Nummernplan für Telekommunikation beschreibt und .arpa ist eine spezielle Top Level Domain, die als "Address and Routing Parameter Area" für Infrastrukturdienste genutzt wird. Als internationale Registrierungsstelle für .e164.arpa fungiert RIPE NCC in Amsterdam. Unterhalb dieser Subdomain wird dann eine ENUM-Domain nach der folgenden Vorschrift gebildet: Die Ziffern der Telefonnummer werden der Endung .e164.arpa in umgekehrter Reihenfolge vorangestellt und jeweils durch Punkte getrennt. Die Telefonnummer von DENIC +49 69 27 2350 wird so beispielsweise mit der Domain 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa verknüpft.

Was den deutschen Teil des ENUM-Namensbaums (also .9.4.e164.arpa) betrifft, so wurde dieser in Absprache mit den relevanten Gremien an die DENIC eG delegiert. Die darunter liegenden Ebenen können dann vom Provider des Kunden oder von diesem selbst verwaltet werden.

Abfrage einer ENUM-Domain

Technisch gestaltet sich eine ENUM-Abfrage so, dass nach der Eingabe der gewünschten Rufnummer durch den Anwender der ENUM-Client über den .e164.arpa-Nameserver auf ENUM-Nameserver mit so genannten Naming Authority Pointer (NAPTR) Records zugreift. Diese Records enthalten Informationen über die verfügbaren Services, die in Verbindung mit einer bestimmten E.164-Rufnummer stehen. Das Ergebnis dieser ENUM-Abfrage können eine oder mehrere Uniform Resource Identifier (URI) mit einer Abarbeitungsreihenfolge sein. Diese URIs werden nun benutzt, um Ressourcen oder Dienste, die mit der E.164-Rufnummer assoziiert werden, anzusprechen.

ENUM Domainabfrage

ENUM Domainabfrage
  1. Eingabe der Fax-Nummer (+49 1234) des Adressaten am sendenden Gerät.
  2. Anfrage des sendenden Fax-Gerätes beim ENUM-DNS-Server mit der ENUM-Domain (4.3.2.1.9.4.e164.arpa) der angewählten Rufnummer.
  3. Antwort des ENUM-DNS-Servers liefert eine Liste mit Kommunikationsmöglichkeiten, darunter auch die Information, an welche URL (ifax:fax@denic.de) ein eingehendes Fax zu senden ist.
  4. Verbindungsaufbau über das Internet zwischen dem sendenden und dem empfangenden Fax-Gerät.