Das TRANSIT-Verfahren
Mit dem effizienten und schnellen TRANSIT-Verfahren sorgt DENIC dafür, dass Domaininhaber ihre Domain schnell und unkompliziert wieder in die reguläre Domainverwaltung durch einen Provider überführen können oder aber diese einfach löschen können, wenn sie ihre Domain nicht länger nutzen möchten.
Das TRANSIT-Verfahren dient dazu, Domaininhaber vor dem ungewollten Verlust ihrer Domain zu bewahren und ist ein zeitlich begrenzter Service. Durch einen Providerwechsel kann der Domaininhaber sicherstellen, dass er seine Domain weiterhin nutzen kann oder er kann sie durch Löschung wieder zur Registrierung durch einen Dritten freigeben. Über das Online-Portal transit.denic.de ist beides komfortabel möglich.
Gibt ein Provider die Verwaltung einer Domain auf, geht sie in die direkte Verwaltung der DENIC eG, der zentralen Registrierungsstelle für alle Domains unter der Länderkennung .de, über. Damit befindet sich die Domain im TRANSIT-Verfahren, das dem Schutz Ihrer Domain dient und sicherstellt, dass die Domain nicht einfach gelöscht und von Dritten erneut registriert werden kann. Die Domainverwaltung erfolgt durch DENICdirect und ist kostenpflichtig.
Solange eine Domain durch einen Provider verwaltet wird, gelten die Preise dieses Providers für die Verwaltung der Domain und die Vergütungspflicht des Domaininhabers gegenüber DENIC ruht. Gibt das DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain auf, lebt die Vergütungspflicht auf und der Domaininhaber muss die Domainentgelte gemäß der gültigen Preisliste direkt an DENIC entrichten. Diese Regelung ist Bestandteil der DENIC-Domainbedingungen § 4. Der Domaininhaber erhält daher eine Zahlungsaufforderung für das erste Jahr der Domainverwaltung gemäß der DENIC-Preisliste. Der DENICdirect Service stellt keine Dienste wie E-Mail-Konten oder Webspace zur Verfügung.
Kulanzregelung
Sollte sich der Domaininhaber gegen eine Verwaltung durch DENICdirect entscheiden, bietet DENIC eine Kulanzregelung an.
Die Zahlungsaufforderung wird storniert, wenn der Domaininhaber innerhalb der gesetzten Frist eine der beiden folgenden Möglichkeiten nutzt:
- Providerwechsel: Mittels eines Providerwechselpassworts (AuthInfo) veranlasst er den Umzug der Domain zu einem Provider seiner Wahl
- Löschauftrag: Mit der Löschung der Domain verliert er die Inhaberposition und die Domain wird zur Neuregistrierung für Dritte freigegeben.
Über die Webseite transit.denic.de kann direkt online ein Löschauftrag erteilt oder ein individuelles AuthInfo-Passwort für einen Providerwechsel erzeugt werden. Dieses Passwort muss im Anschluss dem künftigen Provider mitgeteilt werden, so dass dieser den Providerwechsel abschließen kann. Unsere Mitgliederliste kann hier bei der Auswahl eines Providers unterstützen.
Drohende Vertragskündigung
Wenn der Domaininhaber innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert, d.h. wenn
- keine vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder
- kein Providerwechsel durchgeführt wurde, oder
- keine Löschung der Domain veranlasst wurde,
wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass der Domaininhaber reagiert, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.