Warnung vor Fake Shops

Manch eine(r) versucht, im Internet das eine oder andere Schnäppchen zu erstehen: Hochwertige Markenprodukte wie Mode- oder Elektronikartikel stehen dabei besonders hoch im Kurs.

Vorsicht Falle

Doch wer im Internet, beispielsweise über Suchmaschinen, nach einem bestimmten Produkt Ausschau hält, kann – ohne es zu merken – auf einer professionell gemachten, aber gefälschten Verkaufsseite (Fake Shop) landen.

Was sind Fake Shops?

Fake Shops sind betrügerische Online-Shops, die angebliche Markenprodukte zu sehr günstigen Preisen anbieten, die bestellte Ware aber entweder gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität (Plagiate) liefern. Der um sein Geld geprellte Verbraucher hat das Nachsehen – ebenso aber auch das Unternehmen, dessen Marke missbräuchlich genutzt wurde. Auch die beim Bestellvorgang erhobenen personenbezogenen Daten des Verbrauchers wie Name und Anschrift und, je nach Zahlungsart, eventuell dessen Kreditkartendaten gelangen in die Hände der Shop-Betreiber.

Das können Sie selbst tun, um sich zu schützen

Wichtige Hinweise dazu, woran Sie Fake Shops erkennen können und was Sie beim Einkaufen im Internet grundsätzlich beachten sollten, halten

bereit.

Das können Sie selbst tun, wenn Sie betroffen sind

Sind Sie Opfer eines unseriösen Online-Shops geworden, sollten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten und Ihre Bank bzw. Zahlungsdienstleister verständigen. Die Webseiten der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes geben Ihnen hierzu hilfreiche Tipps.

Warum DENIC nicht gegen Fake Shops vorgehen kann

Online-Shops vertreiben ihre Waren über Webseiten und deren Inhalte. DENIC registriert dagegen lediglich Domains, d. h. Namen, die auf Rechner verweisen. Anders ausgedrückt, stellt DENIC einen Dienst bereit, der einen einprägsamen Namen, den Menschen sich leicht merken können, einer Adresse zuordnet, über die Rechner im Internet miteinander kommunizieren (IP-Adresse). Diesen Dienst erbringt DENIC ausschließlich für Domains mit der Endung .de.

Einen Zugriff auf die Inhalte von Webseiten, auf die eine Domain verweist, hat DENIC nicht. Deshalb kann DENIC auch nicht gegen Fake Shops vorgehen oder die Inhalte einer Fake-Shop-Seite löschen.

Das kann DENIC für Sie tun

Die Inhalte von Webseiten sind nicht auf den Rechnern von DENIC gespeichert, sondern in aller Regel auf den Rechnern von so genannten Hosting-Providern hinterlegt, auf die DENIC keinen Zugriff hat. Einen Fake Shop und dessen Inhalte löschen kann daher neben dem Betreiber des Shops selbst ausschließlich dessen Hosting-Provider.

DENIC kann Betroffene, die ihre Verbraucher- oder Markenrechte gegenüber einem betrügerischen Online-Shop einfordern wollen, nur in solchen Fällen unterstützen, in denen eine Domain mit der Endung .de auf den betreffenden Shop verweist.

Verbraucher können die Abuse-E-Mail-Adresse, die bei der Abfrage der Daten der betreffenden Domain ausgegeben wird, nutzen, um Anfragen oder Hinweise hinsichtlich einer möglicherweise rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Domain an den Provider zu richten, der die Domain verwaltet. Dieser hostet die Webseite des betreffenden Shops entweder selbst oder kann Ihnen den Namen des Hosting-Providers nennen. 

Alternativ – und grundsätzlich immer dann, wenn auf den betreffenden Shop eine Domain mit einer anderen Endung als .de verweist, zu der DENIC keine Informationen vorliegen – haben Betroffene die Möglichkeit, den Hoster der Domain auch selbst ausfindig zu machen: Dieser lässt sich über kostenlose Dienste im Internet ermitteln, zu denen Sie etwa durch Eingabe der Suchbegriffe „Hoster herausfinden“ oder „DNS Lookup“ in einer Suchmaschine gelangen. In jedem Fall sind Shop-Betreiber und Hosting-Provider die alleinigen Ansprechpartner.

Inhaber eines Marken- oder Kennzeichenrechts, das durch die Domain möglicherweise verletzt wird, können sich mit einem Auskunftsgesuch zu einer bestimmten Domain an DENIC wenden. Besteht ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Inhaberdaten dieser Domain und wird somit ein datenschutzrechtliches Kriterium erfüllt, wird DENIC diese Daten gegen Nachweis des Vorliegens bestehender Rechte, auf Basis einer Einzelfallprüfung, herausgeben.