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Der DISPUTE-Eintrag

Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt. Aus diesem Grund ist auch der Domaininhaber, nicht aber DENIC, der Ansprechpartner für alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen. DENIC kann den Anspruchssteller dennoch durch einen DISPUTE-Eintrag unterstützen.

Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen. Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain gelöscht wird.

Zur Einrichtung eines DISPUTE-Eintrags stellen wir ein Online-Formular zur Verfügung, oder Sie können ein Formular im PDF-Format herunterladen und dieses manuell ausfüllen. Der Antrag ist unterschrieben und im Original an DENIC zu übermitteln. Dem Antrag muss zudem eine Anfrage bei DENIC über den Inhaber der Domain mittels Formular vorausgegangen sein. Diese Anfrage muss durch den Antragsteller innerhalb des letzten Monats erfolgt sein und die erteilte Auskunft ist dem Antrag in Schriftform beizufügen.

Hat DENIC den DISPUTE-Eintrag eingerichtet, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung. Der DISPUTE-Eintrag gilt zunächst für ein Jahr. DENIC verlängert ihn jedoch, wenn der DISPUTE-Inhaber erneut ein DISPUTE-Antragsformular im Original einreicht und Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber noch nicht abgeschlossen ist. Endet die Auseinandersetzung zwischen DISPUTE-Inhaber und Domaininhaber, so muss der DISPUTE-Inhaber DENIC davon unverzüglich unterrichten, damit der DISPUTE-Eintrag aufgehoben werden kann.

Weitere Informationen zum DISPUTE-Eintrag finden Sie im Bereich FAQs. Dort haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt.