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Häufige Fragen

Top 10 FAQ

Was ist die DENIC eG?

Die DENIC eG ist die Registrierungsstelle für Domains unterhalb der Top Level Domain .de, d. h. sie verwaltet alle Second-Level-Domains mit der Endung .de. Außerdem ist sie die Registrierungsstelle für die ENUM-Domains des deutschen Rufnummernraumes.

Die Domainverwaltung ist in hohem Maße technisch geprägt und besteht im wesentlichen aus drei Aufgabenbereichen: dem automatischen elektronischen Registrierungssystem, dem Betrieb der Domain-Datenbank und dem Nameserverdienst für die .de- und die deutsche ENUM-Zone. In den DENIC-Datenbanken ist folglich eingetragen, welche Domains schon registriert sind, wer der Domaininhaber ist und nicht zuletzt, auf welchem Rechner die entsprechenden Dienste zu finden sind, die mit der Domain verknüpft sind.

Wie und wo kann ich die Registrierung meiner Domain in Auftrag geben?

Die Registrierung einer .de-Domain kann über jeden Provider vorgenommen werden, der entweder selbst Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem der Mitglieder zusammenarbeitet. Üblicherweise wird Ihnen die Registrierung bei der Planung Ihres Internetauftritts mit angeboten oder ist in einem Paketangebot für den Internetzugang bereits enthalten.

Wenn Sie sich für einen bestimmten Provider entschieden haben, können Sie Ihren Auftrag direkt bei diesem einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Preise für .de-Domains nennen können, da diese der Kalkulation jedes einzelnen Anbieters unterliegen.

Falls Sie die Domainregistrierung nicht über einen Provider vornehmen lassen wollen, können Sie alternativ unseren Service DENICdirect in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen dann unsere Leistungen gemäß der aktuellen DENIC-Preisliste in Rechnung. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von uns keine weiteren Internetdienstleistungen wie Webspace oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts erhalten können. Diese Dienste müssen Sie dann selbst organisieren oder bei einem Provider einkaufen. Die meisten Domaininhaber ziehen daher die Registrierung über einen Provider vor.

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie eine Domainregistrierung veranlassen, entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC als Registrierungsstelle. Damit dieser Vertrag zustande kommt, müssen die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Vertragsbedingungen sind in den DENIC-Domainbedingungen zusammengefasst.

Was kann ich tun, wenn die von mir gewünschte Domain bereits für jemand anderen registriert ist?

DENIC registriert die Domains nach dem Prioritätsprinzip: "First come, first served". Wenn also ein anderer schneller war, bleibt Ihnen zunächst lediglich die Möglichkeit, eine andere Bezeichnung für Ihre Domain zu verwenden.

Sollten Sie ein Recht an der Domain haben, lesen Sie auch unsere Informationen zum DISPUTE-Verfahren.

Wieso erscheint beim Aufruf einer .de-Domain eine Informationsseite von DENIC?

Diese Informationsseite ist eine von DENIC gestaltete Webseite. Eine Internetpräsenz des Domaininhabers existiert unter dieser URL derzeit nicht.

Sollten Sie selbst der Inhaber der Domain sein, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenservice der DENIC eG in Verbindung:

DENIC eG
Theodor-Stern-Kai 1
60596 Frankfurt am Main

Unsere Service-Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar:

Telefon
National: (069) 27 235 270
International: +49 69 27 235 270

Fax
National: (069) 27 235 238
International: +49 69 27 235 238

E-Mail: direct[at]denic[dot]de

Was ist TRANSIT?

Mit dem effizienten und schnellen TRANSIT-Verfahren bietet DENIC Ihnen einen Service, der dafür sorgt, dass Sie als Domaininhaber Ihre Domain nicht verlieren, wenn diese nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Auch ohne Provider wird Ihre Domain vorerst nicht gelöscht und kann während des Verfahrens von niemand anderem registriert werden.

Für das Verfahren geht die Domain in die direkte Verwaltung von DENIC über und wird vom Service DENICdirect betreut. DENIC schreibt den Domaininhaber mit einem TRANSIT-Brief an und informiert ihn über den TRANSIT-Status seiner Domain und die sich daraus ergebenden Schritte.

Als Domaininhaber müssen Sie innerhalb einer gesetzten Frist entscheiden, was mit der betreffenden Domain geschehen soll:

  1. Sie belassen die Domain in der kostenpflichtigen Verwaltung unseres Services DENICdirect, indem Sie die Domaingebühren bezahlen.

  2. Providerwechsel – Die Domain soll weiterhin behalten werden, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines Providers übergeben wird.

  3. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird durch einen Löschauftrag endgültig aufgegeben.

Über unser TRANSIT Service Center kann direkt ein Löschauftrag veranlasst oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugt werden. Ihre Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem TRANSIT-Brief.

Wichtiger Hinweis

Damit das TRANSIT-Verfahren greifen kann, ist es notwendig, dass die bei DENIC hinterlegten Inhaberdaten stets aktuell sind, da der TRANSIT-Brief an die dort eingetragene Adresse versendet wird. Bei Nicht-Zustellbarkeit erhält der Domaininhaber eine fristlose Kündigung des Domainvertrags an seine bei DENIC hinterlegte E-Mail-Adresse und die Domain wird letztendlich gelöscht.

Wieso habe ich als Domaininhaber eine Zahlungsaufforderung von DENIC erhalten?

Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung von DENIC, wenn Ihre Domain in den TRANSIT Service gelangt ist, weil sie nicht länger von einem Provider verwaltet wird. Der TRANSIT-Service sorgt dafür, dass Ihnen die Domain nicht ungewollt verloren geht, die Domain geht dabei in die direkte Verwaltung von DENICdirect über. Dieser Service ist kostenpflichtig.

DENIC hat Sie als Domaininhaber mit dem TRANSIT-Brief über den TRANSIT-Status Ihrer Domain und die sich daraus ergebenden Schritte informiert. Dieses Schreiben enthält auch die Zahlungsaufforderung für die Kosten der Verwaltung durch DENICdirect.

Wenn Sie sich gegen die Verwaltung durch DENICdirect entscheiden, dann bieten wir Ihnen folgende Kulanzregelung an: Keine Kosten seitens DENIC entstehen Ihnen, wenn Sie innerhalb der im Brief genannten Frist

  1. einen neuen Provider bestimmen, der die Domain verwalten soll, indem Sie einen Providerwechsel veranlassen oder

  2. die Löschung der Domain durch einen Löschauftrag vornehmen.

Bitte beachten Sie: Verstreicht die Frist, ohne dass ein Providerwechsel oder eine Löschung oder eine Zahlung erfolgte, wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und die Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass Sie als Domaininhaber reagieren, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wie kann ich vermeiden, dass mir durch das TRANSIT-Verfahren Kosten entstehen?

Ihnen entstehen keine Kosten seitens DENIC, wenn Sie Innerhalb der im TRANSIT-Brief angegebenen Frist eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:

  1. Providerwechsel – Sie möchten Ihre Domain weiterhin behalten, indem diese mittels Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) in die Verwaltung eines von Ihnen bestimmten Providers übergeben wird.

  2. Domainlöschung – Die Inhaberschaft an der Domain wird von Ihnen durch einen Löschauftrag endgültig aufgegeben.

In unserem TRANSIT Service Center können Sie direkt einen Löschauftrag veranlassen oder ein Providerwechsel-Passwort (AuthInfo) erzeugen. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem persönlichen TRANSIT-Passwort ein, das Sie von uns mit dem TRANSIT-Brief erhalten haben. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb der im TRANSIT-Brief gesetzten Frist nicht reagieren, d.h. wenn

  • keine vollständige Bezahlung erfolgt ist, oder
  • kein Providerwechsel durchgeführt wurde, oder
  • keine Löschung der Domain veranlasst wurde,

wird DENIC den Domainvertrag fristlos kündigen und Ihre Domain dann löschen. Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 lit. k der DENIC-Domainbedingungen. Es ist daher wichtig, dass der Domaininhaber reagiert, um eine ungewollte Vertragskündigung zu vermeiden.

Wie bekomme ich Informationen über den Inhaber einer Domain?

Die Daten über eine Domain und damit auch über ihren Inhaber werden bei der Registrierung von DENIC aufgenommen. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann DENIC den Inhaber einer Domain mitteilen.

Ausführliche Informationen und die erforderlichen Formulare finden Sie unter Auskünfte über Inhaber einer bestimmten Domain.

Was kann ich tun, wenn ich auf einer Website rechtswidrige Inhalte entdecke?

DENIC registriert und verwaltet Domains und ist daher für die Inhalte von Websites nicht verantwortlich. Sofern Sie eine Website entdecken, deren Inhalt Ihnen als rechtswidrig erscheint, können Sie sich an eine Reihe von Online-Meldestellen richten. Diese teilen – je nach betroffenem Dienst – die Zuständigkeitsbereiche unter sich auf. Wichtiger Anlaufpunkt für viele Rechtsvergehen im Netz ist die deutsche Internet-Beschwerdestelle, die von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. betrieben wird. Als Teil der Initiative Deutschland sicher im Netz und des Safer Internet Programme der Europäischen Union arbeitet sie mit Strafverfolgungsbehörden, Internet Service Providern und weltweiten Partnern zusammen, damit illegale Inhalte aus dem Netz entfernt und die Verantwortlichen überführt werden können. Folgende Organisationen nehmen Meldungen rechtswidriger Inhalte – auch anonym – entgegen:

Kann ich verlangen, dass DENIC eine Domain dekonnektiert, wenn sie zur Adressierung einer Website mit rechtswidrigem oder unsittlichem Inhalt genutzt wird?

Wenn man sich mit dem Inhalt von Websites beschäftigt, muss man sich über den grundlegenden Unterschied zwischen Website und Domain im Klaren sein.

Während Domains (unter .de) bei DENIC registriert sind, befinden sich Websites auf Servern, die gerade nicht von DENIC (sondern vom jeweiligen Domaininhaber oder seinem Provider) betrieben werden und auf die DENIC auch keinen Zugriff hat.

Somit hat DENIC mit Websites, die unter .de-Domains erreichbar sind, weder inhaltlich noch technisch irgendetwas zu tun. Weder bestimmt DENIC (oder kann auch nur beeinflussen), welchen Inhalt sie haben, noch hat DENIC sie auf ihren eigenen Servern gespeichert.

Schon daraus wird deutlich, dass DENIC gegen die Verbreitung einer bestimmten Website gar nichts tun kann. Deshalb ist DENIC dazu auch nicht verpflichtet, wie übrigens auch bereits gerichtlich ausdrücklich bestätigt wurde.

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