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DENIC-Domainbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eG in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.

§ 1 Domainregistrierung und -verwaltung

(1) Der (künftige) Domaininhaber übermittelt DENIC den Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied oder unmittelbar. DENIC nimmt den Auftrag mittels erfolgreichem Abschluss der Registrierung an. Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt und schafft der Domaininhaber danach nicht binnen vier Wochen die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain einschließlich der Weitergabe der entsprechenden technischen Daten an DENIC (https://www.denic.de/service/tools/nast/), resultiert daraus unmittelbar die Auflösung des Domainvertrags (auflösende Bedingung).

(2) Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt, wird die Domain danach durch dasselbe Mitglied für den Domaininhaber auch verwaltet. Mitteilungen, die der Domaininhaber aufgrund dieser Bedingungen an DENIC richtet, einschließlich einer etwaigen Vertragskündigung, sind dann ebenfalls über das DENIC-Mitglied zu leiten. Mitteilungen DENICs an den Domaininhaber können über das DENIC-Mitglied geleitet werden.

(3) Ist der Domainauftrag direkt an DENIC übermittelt worden oder gibt das bislang die Domain verwaltende DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain auf, erfolgt die weitere Domainverwaltung durch DENIC selbst (Direktverwaltung durch DENICdirect).

(4) Der Domaininhaber kann die Verwaltung der Domain von DENIC auf ein DENIC-Mitglied oder umgekehrt sowie von einem auf ein anderes DENIC-Mitglied überleiten (Providerwechsel). Die Überleitung erfolgt, wenn der Domaininhaber über das DENIC-Mitglied, das künftig die Domain verwalten soll, bzw. im Falle der künftigen Direktverwaltung unmittelbar bei DENIC einen entsprechenden Auftrag erteilt. Dabei ist das Passwort anzugeben, das der Domaininhaber zuvor über das bisher die Domain verwaltende DENIC-Mitglied bzw. im Falle der Direktverwaltung unmittelbar bei DENIC hinterlegt oder auf seine über ein DENIC-Mitglied bei DENIC gestellte Anforderung erhalten hat. Sofern die Überleitung in die Direktverwaltung durch DENIC erfolgen soll, kann ein Passwort auch mit Erteilung des Auftrags zur künftigen Direktverwaltung unmittelbar bei DENIC angefordert werden. Das Passwort ist ab Hinterlegung bei bzw. Ausstellung durch DENIC 30 Tage gültig und kann nur einmal benutzt werden; sofern der Domaininhaber das Passwort über das die Domain verwaltende DENIC-Mitglied bei DENIC hinterlegt hat, verliert es zudem seine Gültigkeit, wenn dieses DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain aufgibt (Absatz 3, 2. Alternative).

(5) Hat der Domaininhaber die Option „.de Registry Lock“ aktiviert, so ist eine Änderung der Domaininhaberdaten oder die Löschung der Domain nur dann möglich, wenn ein vom Domaininhaber wirksam bevollmächtigter Dritter (Lock Contact), DENIC gegenüber die Legitimation zur Vornahme der jeweiligen Änderung nachgewiesen hat. Entsprechendes gilt für Änderungen an den DNS-Einträgen.

§ 2 Aufgaben DENICs

(1) DENIC nimmt die Domain und ihre technischen Daten in die Nameserver für die Top Level Domain .de auf (Konnektierung). Dies gilt nicht, wenn die technischen Daten zur Konnektierung nicht geeignet sind oder aufgrund der dahinterstehenden technischen Konfiguration zu einer übermäßigen Belastung der Nameserver führen würden. Im letzteren Falle kann DENIC die technischen Daten auch ändern, um die Konnektierung sicherzustellen.

(2) DENIC ist zu keinem Zeitpunkt zu prüfen verpflichtet, ob die Registrierung der Domain für oder ihre Nutzung durch den Domaininhaber Rechte Dritter verletzt.

(3) DENIC kann die Domain mit einem Dispute-Eintrag versehen, wenn ein Dritter Tatsachen glaubhaft macht, die dafür sprechen, dass ihm ein Recht zukommt, das durch die Domain möglicherweise verletzt wird, und wenn er erklärt, die daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Domaininhaber geltend zu machen. Der Dispute-Eintrag hat Wirkung für ein Jahr, wird aber von DENIC verlängert, wenn sein Inhaber eine Verlängerung beantragt und nachweist, dass die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag versehen ist, kann vom Domaininhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden.

§ 3 Pflichten des Domaininhabers

(1) Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag, dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass Registrierung und beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze verstoßen.

(2) Der Domaininhaber stellt dauerhaft die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain sicher.

(3) Der Domaininhaber prüft sofort nach Registrierung über die DENIC-Domainabfrage unter https://www.denic.de/service/whois-service/ seine Daten und teilt DENIC etwaige Korrekturen sowie spätere Änderungen jeweils unverzüglich mit. Dabei sind die DENIC-Domainrichtlinien zu beachten, die unter https://www.denic.de/domainrichtlinien/ aufrufbar sind.

(4) Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, so benennt er auf eine entsprechende Aufforderung durch DENIC binnen zwei Wochen einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten, dem dieselben Befugnisse zukommen wie einem Zustellungsbevollmächtigten i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung. Die Benennung des Zustellungsbevollmächtigten erfolgt gegenüber der Person, die eine Zustellung veranlassen will, und wird über DENIC an diese Person gerichtet. Anzugeben sind der Name des Zustellungsbevollmächtigten sowie seine Straßenanschrift; die Angabe einer Postfachadresse genügt nicht. In der Aufforderung, die DENIC per E-Mail an den Domaininhaber richten kann, nennt DENIC die Person, die eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten veranlassen will. Die Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten setzt voraus, dass die Person, die eine Zustellung veranlassen will, einen entsprechenden Antrag bei DENIC stellt und die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Dispute-Eintrags nach § 2 Absatz 3 Satz 1 erfüllt.

§ 4 Vergütung

(1) Der Domaininhaber ist zur Zahlung der Domainentgelte verpflichtet, die sich ebenso wie die Zahlungskonditionen aus der jeweils aktuellen DENIC-Preisliste ergeben, abrufbar unter https://www.denic.de/preisliste/. DENIC kann diese Preisliste mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten ändern. Etwa bei der Zahlung anfallende Bankgebühren trägt der Domaininhaber.

(2) Wird die Domain durch ein DENIC-Mitglied verwaltet, ruht die Vergütungspflicht des Domaininhabers aus Absatz 1. Gibt das DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain auf (§ 1 Absatz 3, 2. Alternative), so lebt die Vergütungspflicht auf, und der Domaininhaber muss die Domainentgelte für die Zukunft unmittelbar an DENIC entrichten.

(3) DENIC kann ihre Rechnungen per E-Mail an den Domaininhaber übermitteln.

§ 5 Haftung

(1) DENIC haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DENIC höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe des Domainentgelts für ein Jahr. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit Schäden an Leib oder Leben entstanden sind.

(2) DENIC-Mitglieder sind nicht Erfüllungsgehilfen DENICs.

(3) Der Domaininhaber haftet für sämtliche Schäden, die DENIC aufgrund fehlerhafter Angabe der nach diesen Bedingungen und den DENIC-Domainrichtlinien erforderlichen Daten entstehen.

(4) Der Domaininhaber stellt DENIC von allen Ansprüchen Dritter frei und leistet DENIC Ersatz für alle Schäden und Kosten, die ihr dadurch entstehen, dass sie von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen wird, die Registrierung der Domain für oder ihre Nutzung durch den Domaininhaber verletze deren Rechte. Ebenso ersetzt der Domaininhaber alle Schäden und Kosten, die DENIC oder DENIC-Mitarbeitern durch ihre strafrechtliche Verfolgung wegen der Registrierung oder Nutzung der Domain entstehen.

§ 6 Domainübertragung

(1) Die Domain ist übertragbar, es sei denn sie ist mit einem Dispute-Eintrag (§ 2 Absatz 3) versehen.

(2) DENIC registriert die Domain für den künftigen Domaininhaber, wenn der Domaininhaber den Vertrag kündigt, sofern eine Kündigung nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften überflüssig ist, und zugleich der künftige Domaininhaber unter Vorlage der ihn als solchen ausweisenden Unterlagen einen Domainauftrag erteilt. Der künftige Domaininhaber kann mit der Erteilung des Domainauftrags die Domainverwaltung auf ein DENIC-Mitglied seiner Wahl oder DENIC überleiten. Insoweit gilt § 1 Absatz 4 mit der Maßgabe entsprechend, dass der künftige Domaininhaber bei der Erteilung des Auftrags zur Überleitung und bei der Hinterlegung oder Anforderung eines Passworts die ihn als künftigen Domaininhaber ausweisenden Unterlagen vorlegt.

(3) Die Domainübertragung ist erst mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung für den neuen Inhaber wirksam.

§ 7 Kündigung

(1) Der Domainvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Domaininhaber ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden.

(2) DENIC kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, wie er insbesondere vorliegt, wenn
a) die Domain als solche eine offenkundig rechtswidrige Aussage enthält oder
b) der Domaininhaber sich schriftlich, uneingeschränkt und strafbewehrt verpflichtet hat, die Domain nicht zu nutzen, oder er zu einer entsprechenden einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder ein entsprechendes rechtskräftiges Hauptsacheurteil gegen ihn ergangen ist oder
c) in einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil festgestellt ist, dass die Registrierung der Domain für den Domain-inhaber die Rechte Dritter verletzt, oder der Domaininhaber zu einer entsprechenden einstweiligen Verfügung eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder
d) die Registrierung der Domain für den Domaininhaber ohne Rücksicht auf ihre konkrete Nutzung ganz offenkundig Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist oder
e) der Domaininhaber wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt hat und nach Mahnung und Fristsetzung weiterhin verletzt oder
f) die gegenüber DENIC angegebenen Daten des Domaininhabers oder eines nach § 3 Absatz 4 benannten Zustellungsbevollmächtigten falsch sind oder
g) die Identität des Domaininhabers oder eines nach § 3 Absatz 4 benannten Zustellungsbevollmächtigten aus den angegebenen Daten nicht festgestellt werden kann oder
h) der Domaininhaber nicht in Deutschland ansässig und die von einem Dritten veranlasste förmliche Zustellung an einen nach § 3 Absatz 4 benannten Zustellungsbevollmächtigten bei zwei aufeinander folgenden Versuchen gescheitert ist oder
i) der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat und entgegen § 3 Absatz 4 einen Zustellungsbevollmächtigten auch nach Mahnung und Fristsetzung nicht oder nicht fristgerecht benennt oder
j) im Falle der Direktverwaltung (§ 1 Absatz 3) der Domaininhaber die Domainentgelte nach Mahnung und Fristsetzung nicht entrichtet oder
k) der Domaininhaber nach Aufleben der Vergütungspflicht (§ 4 Absatz 2 Satz 2) binnen eines Monats nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung weder die Domain in die Verwaltung durch ein anderes DENIC-Mitglied übergeleitet noch das Domainentgelt an DENIC entrichtet hat.

(3) Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte kann DENIC mit Absendung der Kündigung die Domain und ihre technischen Daten aus den Nameservern für die Top Level Domain .de entfernen (Dekonnektierung).

(4) Bereits geleistete Domainentgelte erstattet DENIC nicht.

§ 8 Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Domainvertrag unterliegt deutschem Recht.

(3) Für Unternehmer und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. DENIC kann auch im allgemeinen Gerichtsstand des Domaininhabers klagen.

(4) DENIC nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
(5) DENIC nimmt an den Verfahren zur Streitbeilegung nicht teil, die auf der Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern angeboten werden, errichtet von der EU-Kommission, erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.