Pressemitteilung
08. Juni 2001: Erneut dubioses Angebot an Domaininhaber versandt
Wiederum haben Domaininhaber Post mit einem dubiosen Domain-Angebot erhalten, diesmal von einer sog. Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains ZRW. Ein ähnliches Schreiben war vor etwa einem Monat von einer Firma mit der Bezeichnung Deutsche Domain-Verwaltung DDV in Umlauf gebracht worden.
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18. Mai 2001: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsposition der DENIC
In einem Grundsatzurteil entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am Donnerstag, dass die DENIC weiterhin Domainnamen nach dem Prioritätsprinzip registrieren kann und nicht selbst prüfen muss, ob mit der Eintragung Rechte Dritter verletzt werden.
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20. April 2001: Vorsicht bei dubiosem Domain-Angebot
Zahlreiche Domaininhaber haben heute ein Schreiben einer sog. Deutschen Domain Verwaltung erhalten, in dem sie aufgefordert werden, für eine nicht näher erläuterte Online-Schaltung ihrer Webadresse eine Gebühr von 369 Mark zu zahlen.