Ostern - Supportzeiten

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Zur Kenntnis genommen
Pressemitteilung | 07.09.2000

Wichtige Post von der DENIC für Domaininhaber ohne gültigen Providervertrag

 Mehrere hundert Domaininhaber werden in den nächsten Wochen Post von der DENIC bekommen. Den Inhalt der Schreiben sollten die Betroffenen aufmerksam lesen, denn sonst droht die Löschung des Domainnamens. Bei den Briefempfängern handelt es sich um die Inhaber von so genannten "Transit-Domains". Dabei handelt es sich um Domains ohne gültigen Providervertrag, die nicht mehr von einem DENIC-Mitglied betreut werden. Nach den neuen Registrierungsbestimmungen der DENIC besteht über die Domainregistrierung ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Domaininhaber und der DENIC. Wird nun über ein DENIC-Mitglied die Gebühr an die DENIC bezahlt, ist alles in Ordnung. Erfolgen jedoch von dort keine Zahlungen mehr, geht die Domain in die direkte Verwaltung durch die DENIC über und es werden die Konditionen des Service DENICdirect wirksam. Das hat zur Konsequenz, dass die Domaininhaber nun die Wahl zwischen drei Möglichkeiten haben: Entweder sie zahlen nicht weiter für die Domain, dann wird der Domainname gelöscht und steht wieder zur Neuregistrierung zur Verfügung. Oder die Kunden suchen sich einen neuen Provider, der die Betreuung der Domain übernimmt. Als dritte Variante haben sie die Möglichkeit, ihre Domain von der DENIC direkt verwalten zu lassen, müssen dann aber die DENICdirect-Preise von zur Zeit 58 Euro pro Jahr bezahlen.

Ein Beispiel soll den Ablauf des Verfahrens verdeutlichen: Im Normalfall hat ein Domaininhaber einen Vertrag mit einem Provider, der neben anderen Internet-Dienstleistungen auch die Pflege des Domainnamens beinhaltet. Nun kommt es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Kündigung dieses Vertrages durch den Provider oder den Kunden. Bislang hatte der Provider für den Kunden die fälligen Gebühren an die DENIC überwiesen. Mit der Vertragskündigung ist dies nun nicht mehr der Fall. Somit wird die direkte Vertragsbeziehung zwischen der DENIC und dem Domaininhaber wirksam und dieser ist verpflichtet, nun selbst für die Zahlung der Gebühren nach der DENICdirect-Preisliste zu sorgen.

Um ihn auf diese Verpflichtung aufmerksam zu machen, schickt ihm die DENIC einen Brief, in dem sie den Kunden auch auf die Alternativen hinweist. Sucht er sich nämlich innerhalb von vier Wochen einen anderen Provider und führt einen Providerwechsel zu diesem neuen Provider durch, entfällt die direkte Zahlungsverpflichtung, da nun der neue Provider die Zahlungen an die DENIC übernimmt. Die Zustimmung zu dem Providerwechsel erteilt der Domaininhaber über die eigens eingerichtete Webseite http://transit.denic.de, wobei er seine Berechtigung mit einem Passwort dokumentiert. Das Passwort hat ihm zuvor die DENIC ihn ihrem Schreiben ebenfalls mitgeteilt.

Nach Ablauf der Frist von vier Wochen erhält der Domaininhaber, falls kein Providerwechsel durchgeführt wurde, eine Rechnung von der DENIC. Spätestens jetzt sollte er aktiv werden und sich Gedanken um die Zukunft seiner Domain machen. Denn wird diese Rechnung von ihm nicht bezahlt, droht die Kündigung des Domainregistrierungsvertrages durch die DENIC und die Löschung des Domainnamens. Alle Domaininhaber, die Post von der DENIC bekommen, sollten daher den Brief sehr aufmerksam lesen und sich rechtzeitig um ihre Domain kümmern, bevor sie in Gefahr geraten, ihren Domainnamen zu verlieren.