Pressemitteilung | 31.07.2000

Domainübertragung: DENIC eG sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt

"Foris"-Streitfall vor dem OLG Naumburg abgeschlossen

Die DENIC eG sieht sich durch Äußerungen des Oberlandesgerichts Naumburg in ihrer Ansicht bestärkt, dass sie als zentrale Registrierungsstelle einen umstrittenen Domainnamen in der Regel nur dann vom Inhaber auf den Anspruchsteller übertragen muss, wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen den bisherigen Domaininhaber vorliegt. In einem Rechtsstreit um den Namen 'foris.de' war die DENIC vom Landgericht Magdeburg verpflichtet worden, schon dann einzugreifen, wenn sie von einer etwaigen Rechtsverletzung Kenntnis erhalte. Dies sei in Sachen 'foris.de' spätestens mit der mündlichen Gerichtsverhandlung der Fall gewesen.

"Das OLG Naumburg hat nun im Zuge der Berufungsverhandlung zu erkennen gegeben, dass es diese Ansicht des Landgerichts Magdeburg nicht teilt", erklärte DENIC-Justitiar Stephan Welzel. "Die DENIC sei lediglich im zumutbaren Rahmen zur Prüfung namensrechtlicher Fragen verpflichtet und insoweit anderen Veröffentlichern, wie zum Beispiel der Presse, gleichzustellen. Damit liegt das Gericht auf einer Linie mit dem Oberlandesgericht Frankfurt, das im Fall 'ambiente.de' ähnlich entschieden hat."

"Der Fall 'foris.de' selbst hat sich inzwischen ohne Urteil des Oberlandesgerichts erledigt", so Rechtsanwalt Stephan Welzel weiter. "Der neben der DENIC mitbeklagte ursprüngliche Domaininhaber hatte seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgezogen. Daher lag gegen ihn mittlerweile eine rechtskräftige Entscheidung vor, nämlich die des Landgerichts Magdeburg. Die klagende Foris AG musste daher zumindest jetzt neue Domaininhaberin werden."

Ein Foto von Herrn RA Stephan Welzel steht auf Anfrage zur Verfügung.