Pressemitteilung | 10.05.2000

DENIC beschließt klarere Vertragsregelungen für Domainregistrierungen

 Internetnutzer, die einen Domainnamen registrieren lassen, werden dies zukünftig nach Regelungen tun, die klarer als bisher die damit eingegangenen Vertragsverhältnisse aufzeigen. Das beschloss die Generalversammlung der DENIC eG auf ihrer letzten Sitzung in Frankfurt am Main.

So werden in Zukunft alle Auftraggeber explizit darüber informiert, dass sie durch die Domainregistrierung in ein Vertragsverhältnis mit der DENIC eG treten. "Das war bislang auch schon so, nur wurde es nicht immer so deutlich dargestellt. Mit der Neuformulierung machen wir noch einmal die Aufgabenverteilung klar: Den Domainnamen erhält der Kunde von der DENIC, alle anderen Internetdienstleistungen von seinem Provider", erläutert DENIC-Geschäftsführerin Sabine Dolderer den Beschluss.

Für die Domaininhaber ändert sich in den meisten Fällen nichts. "In den nächsten Wochen aktualisieren wir erst einmal unsere Vereinbarungen mit den Providern. Denn wir benötigen natürlich eine gewisse Zeit für die Umsetzung. Daher sind auch Übergangsfristen von einigen Monaten vorgesehen", so Dolderer weiter. "Sollte sich herausstellen, dass in Einzelfällen auch geänderte Unterlagen an die Nutzer geschickt werden müssen, werden die Provider sich danach direkt mit ihren Kunden in Verbindung setzen. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Homepage der DENIC eG unter http://www.denic.de zur Verfügung gestellt."

Die DENIC verspricht sich von der Neuregelung mehr Transparenz und damit noch mehr Rechtssicherheit für die Domaininhaber