Ostern - Supportzeiten

Die Geschäftsstelle der DENIC eG ist über die Osterfeiertage von Freitag, den 29. März 2024, bis Montag, den 01. April 2024, nicht besetzt.

Ab Dienstag, den 02. April 2024, stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Zur Kenntnis genommen

Informationen zu fingierten Rechnungen

Aktueller Hinweis:
Derzeit sind fingierte Rechnungen einer „.DE Deutsche Domain“ (info@deutschedomain.com) im Umlauf, die sich als Dienstleister für Domainregistrierungen ausgibt. Mit diesen Rechnungen hat DENIC nichts zu tun und möchte in diesem Zusammenhang auf eine Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweisen:
http://www.vz-nrw.de/de-deutsche-domain.

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Bevor Sie etwas bezahlen, sollten Sie zunächst in aller Ruhe prüfen, wofür die Zahlung verlangt wird. Lesen Sie zur Sicherheit auch immer das Kleingedruckte.

Rechnungen über die Domainregistrierung und weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer .de-Domain erhalten Sie nämlich ausschließlich von dem Dienstleister (Provider, Domainanbieter), den Sie selbst beauftragt haben. Von DENIC erhalten Sie nur dann eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind:  entweder, weil Sie selbst ursprünglich DENICdirect mit der Verwaltung der Domain beauftragt haben, oder weil Sie bei einer Ihrer Domains, die in das TRANSIT-Verfahren gelangt war, keinen anderen Provider mit deren Verwaltung beauftragt hatten.

Zum DENIC-Service-Bereich

Schreiben von DENIC erkennen Sie daran, dass:

  • der Briefkopf das DENIC-Logo enthält,
  • DENICs postalische Anschrift, Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontaktdaten sowie ein DENIC-Ansprechpartner genannt sind,
  • DENICs Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Bankverbindung genannt sind,
  • die betroffene(n) Domain(s) genannt ist/sind.

Uns sind Fälle bekannt geworden, in denen Domaininhaber auch von anderen Firmen zu Zahlungen aufgefordert wurden. Diese Schreiben könnten fälschlicher Weise als Rechnung von DENIC verstanden werden. Sollte daher eine andere, Ihnen nicht bekannte Firma Geld für eine Domaindienstleistung verlangen, prüfen Sie bitte besonders sorgfältig, ob die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie beim Kundenservice Ihres Domainanbieters nach.