Ostern - Supportzeiten

Die Geschäftsstelle der DENIC eG ist über die Osterfeiertage von Freitag, den 29. März 2024, bis Montag, den 01. April 2024, nicht besetzt.

Ab Dienstag, den 02. April 2024, stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Zur Kenntnis genommen

ENUM-Domains

ENUM-COMPLAINT-Prozess

Für den Fall, dass Zweifel an der Nutzungsberechtigung einer Rufnummer bestehen, ist DENIC nach den ENUM-Domainbedingungen berechtigt, die ENUM-Domain zu dekonnektieren. DENIC versucht zuvor immer den Sachverhalt unter Einbeziehung aller Beteiligten aufzuklären.

Beschwerden über vermeintlich fehlerhaft delegierte ENUM-Domains können DENIC per E-Mail, Fax und Briefpost mitgeteilt werden.

In einem zeitlich klar definierten Rahmen erfolgt die schrittweise Klärung des Sachverhaltes. DENIC und der zuständige Provider unterstützen die unverzügliche Aufklärung von ENUM-COMPLAINTs und ermöglichen ggf. eine Neudelegation bei Vorlage der korrekten Daten.

Bei nachgewiesenen Fehlerfällen kann DENIC den ENUM-Domainvertrag fristlos kündigen. Fehlerfälle werden zusätzlich protokolliert.

Auftragsberechtigte

Der ENUM-COMPLAINT-Prozess kann gestartet werden durch:

  • ein DENIC-Mitglied
  • den Netzbetreiber der Rufnummer
  • den Nutzungsberechtigten einer E.164-Rufnummer
  • einen anderen, der im Auftrag des Nutzungsberechtigten mit entsprechenden Nachweisen handelt
  • einen Dritten (in begründeten Fällen)

Ablauf des ENUM-COMPLAINT

1. Schritt:

Einer der Auftragsberechtigten startet den COMPLAINT-Prozess. Der Nutzungsberechtigte der E.164-Rufnummer muss sich vor der Auftragsstellung identifizieren und seine Berechtigung zur Nutzung der entsprechenden Rufnummer gegenüber DENIC nachweisen. Ein DENIC-Mitglied, welches im Auftrag des Nutzungsberechtigten handelt, muss dessen Berechtigung zur Nutzung der entsprechenden Rufnummer selbst überprüfen oder einen Validierungsnachweis anfordern. Auch der Netzbetreiber kann nach Vorlage der Validierungsinformationen den Prozess bei DENIC initiieren.

2. Schritt:

DENIC prüft die Nachweise über die Nutzungsberechtigung der Rufnummer und fordert ggf. weitere Unterlagen vom ENUM-Domaininhaber sowie vom verantwortlichen DENIC-Mitglied bzw. Provider an.

3. Schritt:

Aufgrund der Nachweise und Informationen entscheidet DENIC, ob der Auftrag, die ENUM-Domain zu löschen, durchgeführt oder abgelehnt wird. Alle beteiligten Parteien werden darüber informiert. Wird der Auftrag durchgeführt, kündigt DENIC den bestehenden Registrierungsvertrag fristlos. Die ENUM-Domain kann dann neu registriert werden.