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FAQs zu TRANSIT

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellt Fragen (FAQs) für den Fall, dass sich Ihre Domain im TRANSIT befindet. Sie können bei Ihrer Informationssuche aber auch die Volltextsuche nutzen, die alle vorhandenen FAQs erfasst.

Volltextsuche: Es werden nur Wörter mit zwei oder mehr Zeichen akzeptiert. Maximal sind 200 Zeichen möglich. Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche). UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT. Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

 Die DENIC erstellt Rechnungen für die Verwaltung einzelner Domains nur bei Nutzung unseres Services DENICdirect. Es gibt drei Gründe, warum Sie eine Rechnung von DENICdirect bekommen haben:

  • Ein Domain-Registrierungs- oder Providerwechselauftrag wurde von Ihnen, bzw. von Ihrem Bevollmächtigten, an DENICdirect erteilt.
  • Ihre Domain wird bereits von DENICdirect verwaltet und die jährliche Pflegegebühr ist fällig.
  • Ihre Domain befand sich bei uns im TRANSIT-Zustand, und weder ein Providerwechsel noch eine Domain-Löschung wurden innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt.

Wenn Sie glauben, irrtümlich eine Rechnung von uns erhalten zu haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit unserem Service DENICdirect in Verbindung.

Mit TRANSIT bezeichnet die DENIC ein Verfahren, das dafür sorgt, dass ein Domaininhaber seine Domain nicht verliert, wenn diese nicht länger von einem DENIC-Mitglied verwaltet wird.

Der Hintergrund ist folgender:

Als Domaininhaber haben Sie die Registrierung Ihrer Domain bei der DENIC eG in der Regel über einen Provider in Auftrag gegeben. Dieser Provider war entweder selbst DENIC-Mitglied oder hat mit einem DENIC-Mitglied zusammengearbeitet. Dieses DENIC-Mitglied wickelt im Auftrag des Domaininhabers jegliche Kommunikation mit der DENIC zu der Domain ab: "Es verwaltet die Domain".

Wenn - aus welchen Gründen auch immer - das DENIC-Mitglied die Verwaltung der Domain aufgibt, sucht die DENIC im Rahmen des TRANSIT-Verfahrens den direkten Kontakt zum Domaininhaber, um sicherzustellen, dass die Domain auch zukünftig durch ein vom Domaininhaber bestimmtes DENIC-Mitglied verwaltet wird.
Die DENIC schreibt dazu den Domaininhaber an und teilt ihm sein TRANSIT-Passwort mit. Mit diesem Passwort kann der Domaininhaber dann auf einer persönlichen Webseite (http://transit.denic.de) für seine Domain

  • ein Providerwechselpasswort (AuthInfo) für den Wechsel zu seinem künftigen DENIC-Mitglied generieren
  • oder die Domainlöschung beantragen.

Durch dieses Verfahren werden die Rechte des Domaininhabers an seiner Domain geschützt.

Als Domaininhaber haben Sie die Registrierung Ihrer Domain bei der DENIC eG in der Regel über einen Provider in Auftrag gegeben. Dieser Provider war entweder selbst DENIC-Mitglied oder hat mit einem DENIC-Mitglied zusammengearbeitet.

Das für Ihre Domain zuständige Mitglied hat uns nun mitgeteilt, dass es die Verwaltung Ihrer Domain eingestellt hat. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Es kann insbesondere dann geschehen, wenn Ihre Vertragsbeziehung zu Ihrem Provider - entweder von Ihnen oder dem Provider - beendet wurde.

Das DENIC-Mitglied hat die Domain daher in unsere Verwaltung übergeben. Sie befindet sich jetzt im TRANSIT-Zustand, und Sie müssen als Domaininhaber nun innerhalb der nächsten Wochen entscheiden, was mit der Domain geschehen soll. Internetzugang, Webspace und andere Dienstleistungen, die Ihnen Ihr ehemaliger Provider bislang zur Verfügung gestellt hat, sind von dieser Übergabe nicht betroffen und stehen Ihnen daher möglicherweise künftig nicht mehr zur Verfügung.

Warum das betreffende DENIC-Mitglied Ihre Domains nicht länger verwaltet, entzieht sich im Regelfall unserer Kenntnis. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema bitte an Ihren ehemaligen Provider oder, soweit es Ihnen bekannt ist, an das betreffende DENIC-Mitglied.

Ihre Domain gelangt auch in den TRANSIT, wenn für Sie ein DISPUTE-Eintrag eingerichtet war und Sie, nach Löschung des bisherigen Inhabers, Domaininhaber geworden sind.

Eine Domain im TRANSIT-Zustand bleibt weiter auf Sie registriert. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihre Domain ohne gültigen Providervertrag gelöscht wird. Die zusätzlichen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr ehemaliger Provider zur Verfügung gestellt hat (z.B. Webspace für eine Homepage), sind jedoch mit der Vertragskündigung möglicherweise nicht mehr oder nur noch für einen eingeschränkten Zeitraum verfügbar. Wenden Sie sich daher bei Fragen dazu sicherheitshalber an Ihren ehemaligen Provider.

Sie müssen aber dennoch tätig werden, denn innerhalb der im Anschreiben angegebenen Frist von vier Wochen müssen Sie zu einen neuen Provider gewechselt oder die Domain gelöscht haben. Ansonsten geht die Domain in die Verwaltung unseres Services DENICdirect über, wofür die Gebühren nach der DENIC-Preisliste zu entrichten sind.

Wenn Ihre Domain in den TRANSIT gelangt, teilen wir Ihnen dies, an die für den Domaininhaber in unserer Datenbank hinterlegte Adresse, schriftlich mit. Sie als Inhaber müssen dann innerhalb einer Frist von vier Wochen entscheiden, was mit der betroffenen Domain passieren soll.

Damit Ihre Domain weiterhin registriert bleibt, müssen Sie die Domain wieder von einem DENIC-Mitglied verwalten lassen. Wenn Sie Ihre Domain nicht länger behalten wollen, können Sie eine Domainlöschung veranlassen.

Wenn Sie bis zu dem im Brief genannten Datum nichts unternehmen, wird die DENIC die Domain zu den Konditionen des Services DENICdirect verwalten und Ihnen eine Rechnung nach der aktuellen DENIC-Preisliste zusenden. Sie sollten sich deshalb schnellstmöglich für eine der Alternativen entscheiden.

Um Ihre Entscheidung umzusetzen, gehen Sie bitte auf unser TRANSIT Service Center. Dort finden Sie Erläuterungen dazu, wie Sie weiter verfahren müssen.

 Bei einer Domain mit mehreren Domaininhabern erhält der administrative Ansprechpartner (Admin-C) das TRANSIT-Schreiben. Sie als Admin-C müssen dann innerhalb einer Frist von vier Wochen entscheiden, was mit der betroffenen Domain passieren soll.

 Die DENIC ist die zentrale Registrierungsstelle für alle .de-Domains. Auch wenn Sie Ihren Domainauftrag über einen Provider abgewickelt haben, besteht über die Domain an sich ein Vertragsverhältnis zwischen der DENIC und Ihnen. Hier gelten die DENIC-Domainbedingungen und -richtlinien. Zusätzlich besteht natürlich noch ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Provider über die Domainpflege und die weiteren von Ihnen genutzten Dienstleistungen. Solange ein DENIC-Mitglied Ihre Domains verwaltet, ruht nach § 4, Absatz 2 der DENIC-Domainbedingungen Ihre Zahlungsverpflichtung der DENIC gegenüber. Für Domains im TRANSIT-Zustand lebt diese Zahlungsverpflichtung allerdings wieder auf. Zunächst schicken wir Ihnen allerdings lediglich einen Informationsbrief, der eine kostenfreie Frist von vier Wochen beinhaltet. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitrahmens Ihre Domain zur Löschung einreichen, oder erfolgreich zu einem anderen Provider wechseln, entstehen Ihnen derzeit bei der DENIC keine Kosten.

 Eine Domain können Sie grundsätzlich über eines unserer Mitglieder, über einen anderen Provider Ihrer Wahl, oder unseren Service DENICdirect, verwalten lassen.

Die Domainverwaltung über unseren Service DENICdirect enthält keinen Internetzugang und keinen Webspace. Für diese Leistungen benötigen Sie eventuell ebenfalls einen Internet Service Provider.

 Ob die technischen Daten zu Ihrer Domain weiterhin korrekt sind und Angebote, die mit Ihrer Domain verknüpft sind (wie Webseiten oder E-Mail-Postfächer), erreichbar bleiben, hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem ehemaligen Provider ab. Wir verfügen über keinerlei Informationen in dieser Hinsicht. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte direkt an Ihren ehemaligen Provider.

 Für die Durchführung einer Löschung oder eines Providerwechsels für Ihre Domain aus dem TRANSIT innerhalb der vorgegebenen Frist entstehen Ihnen derzeit bei der DENIC keine Kosten. Wieviel Sie eventuell für einen Providerwechsel an Ihren neuen Provider zahlen müssen, erfragen Sie bitte bei diesem.

 Wenn Sie nicht innerhalb der im Anschreiben genannten kostenfreien Frist von vier Wochen einen Providerwechsel bzw. eine Domainlöschung durchführen oder Ihr Provider nicht den Providerwechsel-Auftrag gestartet hat, geht Ihre Domain in die Verwaltung unseres Services DENICdirect über. Wir senden Ihnen dann eine entsprechende Rechnung nach der aktuellen DENIC-Preisliste zu. Bitte beachten Sie, dass der Service DENICdirect keinen Internetzugang und keinen Webspace beinhaltet.

 Sie haben eine Rechnung von DENICdirect bekommen, da für die betroffene Domain weder ein Providerwechsel noch die Domainlöschung innerhalb der für den TRANSIT vorgesehenen Frist durchgeführt wurde. Sie können Ihre Domain aber immer noch löschen oder einen Providerwechsel durchführen lassen. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall DENICdirect.

 Die DENIC stellt für viele Anliegen Formulare bereit und verlangt auch deren Benutzung. Das dient der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen, und die DENIC bekommt auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und damit einhergehende Zeitverzögerungen vermieden. Das von Ihnen (oder natürlich von Ihrem Vertreter) unterzeichnete Original benötigt die DENIC im übrigen deshalb, damit Schwindeleien ausgeschlossen sind und später keine Missverständnisse auftreten.

 Sie können die DENIC eG postalisch, per E-Mail, per Fax oder per Telefon kontaktieren.

Unsere Geschäftszeiten:
 Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr
 Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

 Unsere Adresse:
 DENIC eG
 Kaiserstraße 75-77
 60329 Frankfurt am Main

E-Mail: info[at]denic[dot]de

Telefon: +49 69 27 235 0
Fax: +49 69 27 235 235

Unsere Hotline ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend   erreichbar unter:
Telefon +49 69 27 235 270
Fax +49 69 27 235 238
E-Mail: info[at]denic[dot]de

 Aufgrund von Virengefahr öffnen wir keine Attachments, bitte haben Sie dafür Verständnis.

Teilen Sie uns einfach Ihr Anliegen direkt in der E-Mail, per Fax oder Brief mit, damit wir es umgehend bearbeiten können.

Domains unter .de sind nach einer Löschung sofort wieder registrierbar, da eine Löschung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Domaininhabers durchgeführt wird. Entweder möchte er die Domain nicht mehr nutzen oder er darf die Domain nicht mehr nutzen, etwa, weil ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliegt, dass ihn zur Löschung verpflichtet. In beiden Fällen ist der Domaininhaber daran interessiert, dass eine Löschung sofort wirksam wird. Es existieren für .de-Domains keine anderen Gründe als der Wunsch des Domaininhabers, die zu einer Löschung der Domain führen können. Weder laufen .de-Domains nach einer bestimmten Frist aus und müssen verlängert werden (so wie bei einigen anderen Top Level Domains) noch darf ein Provider die Domain löschen, wenn der Domaininhaber mit den Zahlungen in Rückstand oder nicht mehr zu erreichen ist. In solchen Fällen greift das TRANSIT-Verfahren. Das TRANSIT-Verfahren ist vergleichbar mit dem Redemption Grace Period Verfahren bei anderen Top Level Domains, bietet aber wesentlich mehr Service und Sicherheit für den Domaininhaber.

Ergänzend zur Redemption Grace Period ist eine Domain im TRANSIT-Verfahren nämlich nicht nur nicht neu registrierbar, sondern zusätzlich schreibt die DENIC in dieser Zeit den Domaininhaber an und informiert ihn aktiv über seine Optionen (Löschung, Providerwechsel) und unterstützt ihn, diese direkt umzusetzen.

Die DENIC bietet also zwei Verfahren an. Da die Löschung nur auf Veranlassung des Domaininhabers durchgeführt wird, gibt es keinen plausiblen Grund, diese Domains, die der frühere Inhaber nicht mehr haben will, anderen Interessenten, die sie gerne nutzen möchten, vorzuenthalten. Im Gegenteil würde eine Wartefrist zu neuen Problemen führen: Beispiel DISPUTE-Eintrag: Warum sollte ein Anspruchsteller, der gegen den Domaininhaber gewonnen hat, danach noch wochen- oder gar monatelang auf die Übertragung der Domain warten müssen? Es wäre auch unklar, wem die Domain während der Wartezeit gehören würde – noch dem alten Domaininhaber, der DENIC oder Niemandem? Wie schließt man aus, dass Domaingrabber, wenn Sie mit Klage bedroht werden, eine Domain freigeben, um den Anspruchsteller zu besänftigen, diese Domain dann aber zum Ende der Wartefrist wieder zurückholen?

Auch eine vorsorgliche Wartefrist, um einen potentiellen Missbrauch der Domain durch den neuen Inhaber zu verhindern, ist nicht überzeugend. Hier ist es in der Verantwortung des aktuellen Domaininhabers, bevor er einen Löschungsauftrag gibt, abzuwägen, inwieweit seine derzeitigen Kunden und Nutzer eine anderweitige Nutzung irritieren könnte. Basierend auf dieser Abwägung sollte er seine Kunden und Nutzer geeignet informieren.