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Validierung
Sie sind nur berechtigt, eine ENUM-Domain zu registrieren, wenn Sie auch der Nutzungsberechtigte der E.164-Rufnummer sind. Nach den ENUM-Domainbedingungen versichern Sie als zukünftiger ENUM-Domaininhaber bei der Registrierung, dass die angegebenen Daten korrekt sind und Sie zur Nutzung der Nummer berechtigt sind. Um einen zusätzlichen Sicherheitsmechanismus einzubauen, ist jedes DENIC-Mitglied vor jedem Registrierungs -, Verlängerungs-(RENEW), oder Providerwechselauftrag verpflichtet, diese Nutzungsberechtigung zu überprüfen.
Da in Deutschland keine zentrale Datenbank für die Rufnummernverwaltung existiert und es damit je nach Ziel- bzw. Kundengruppe sehr unterschiedliche geeignete Validierungsmethoden gibt, steht es dem Mitglied frei, zur Validierung entweder eigene Methoden zu entwickeln oder aber die Dienste eines Validierungsdienstleisters zu nutzen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass zu jeder ENUM-Domain eine positive Validierung, die nicht älter als zwölf Monate ist, vorliegt. Zudem muss das Mitglied die Validierungsinformationen bei Bedarf der DENIC zukommen lassen.
Bei jeder Änderung an den Domaindaten und insbesondere auch bei Verlust der Nutzungsberechtigung an der ENUM-Domain sind Sie als Domaininhaber nach den ENUM-Domainbedingungen verpflichtet, die Änderungen über ein DENIC-Mitglied unverzüglich der DENIC mitzuteilen bzw. eine Löschung der ENUM-Domain zu beauftragen. Um die Datenintegrität zu erhöhen, wird bei einer ENUM-Domainregistrierung im Gegensatz zu einer .de-Domainregistrierung der Domainvertrag nicht für eine unbegrenzte Zeitspanne, sondern lediglich für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag ist jeweils für weitere zwölf Monate verlängerbar, falls die Revalidierung positiv verläuft.

