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Der Inhaberwechsel
Grundsätzlich sind .de-Domains übertragbar, d. h. der Domaininhaber kann die Domain an einen anderen Interessenten abtreten, der dann als neuer Domaininhaber eingetragen wird. Nur für den Fall, dass die Domain mit einem DISPUTE-Eintrag belegt ist, ist ein Inhaberwechsel nicht möglich. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch §6 der DENIC-Domainbedingungen.
Sofern der neue Inhaber die Domain nicht vom selben DENIC-Mitglied verwalten lässt, besteht ein Inhaberwechsel aus zwei Vorgängen: Einer Aktualisierung der Inhaberdaten (CHHOLDER) und einem Providerwechsel.
In der Regel empfiehlt sich dann folgende Vorgehensweise:
- Der alte Domaininhaber kündigt seinen Providervertrag und lässt über seinen aktuellen Provider eine AuthInfo zu der betreffenden Domain hinterlegen. Diese AuthInfo wird ihm dann vom aktuellen Provider mitgeteilt.
- Der alte Domaininhaber übergibt diese AuthInfo an den zukünftigen Domaininhaber.
- Der zukünftige Domaininhaber teilt dem Provider seiner Wahl die AuthInfo mit, der die Domain dann mit Hilfe der AuthInfo transferiert. Dabei wird gleichzeitig der Inhaber gewechselt und der neue Domaininhaber in der DENIC-Datenbank hinterlegt.
Wir raten dringend davon ab, Domains zu übertragen, indem der bisherige Domaininhaber diese löscht und der Interessent diese über seinen Provider neu registriert. Wird eine Domain gelöscht, ist sie für jeden sofort zur Neuregistrierung verfügbar. Nur mit dem oben geschilderten Verfahren kann sichergestellt werden, dass eine Domain geordnet übertragen wird.

