Unternavigation:
ServiceBox
-
Domainsuche - whois
-
Domainsuche - whois
-
Suche:
ServiceBox2
Allgemeine Informationen zu Domains
Computer im Internet (auch Hosts genannt) erkennen sich untereinander über so genannte IP-Adressen, die jeden Rechner eindeutig identifizieren. Das Domain Name System (DNS) verknüpft diese IP-Adressen mit Hostnamen, die als Domains unterhalb von so genannten Top Level Domains wie .de registriert werden können. Domains verwenden für die Adressierung von Rechnern dabei innerhalb gewisser Regeln frei wählbare Wörter, Namen und Begriffe und sind daher einprägsamer als IP-Adressen. Mit dem DNS lassen sich auch die Dienste identifizieren, die mit einer Domain verknüpft sind. Es liefert z.B. Informationen darüber, welcher Rechner für eine bestimmte Domain als Mail-Server fungiert, welche Nameserver für die Domain zuständig sind und vieles mehr.
Die Registrierung von .de-Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip "first come, first served". Maßgebend dabei ist, welcher Domainauftrag zuerst in die DENIC-Datenbank geschrieben wird. Der Registrierungsauftrag des Kunden wird von der DENIC ausgeführt, sofern eine Domain noch nicht registriert ist und die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Registrierungsaufträge werden von den DENIC-Mitglieder elektronisch an unser automatisches Registrierungssystem gesandt. Nach der erfolgreichen Registrierung erfolgt eine Bestätigung. Schlägt die Registrierung fehl, erhält das DENIC-Mitglied eine Fehlermeldung. Die Domaindaten können sofort nach der Registrierung über die whois-Abfrage abgerufen werden. Der Domaininhaber muss diese Eintragungen umgehend kontrollieren und bei fehlerhaften Angaben über seinen Provider eine Korrektur veranlassen. Denn wenn die Identität des Kunden aus den Registrierungsangaben nicht festgestellt werden kann oder die Domaindaten falsch sind, kündigt die DENIC gemäß den Domainbedingungen den Domainvertrag und löscht die betroffene Domain.
Mit der Registrierung gibt der zukünftige Domaininhaber an, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt. Die DENIC prüft die eingehenden Domainanmeldungen nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Insbesondere sollte genau überprüft werden, wer als Domaininhaber eingetragen ist. Denn der Domaininhaber ist der an der Domain materiell Berechtigte. Bei juristischen Personen ist darauf zu achten, dass keine Ansprechpartner im Datenfeld für den Domaininhaber eintragen werden. Dadurch wird verhindert, dass es später aufgrund von Unklarheiten über den tatsächlichen Domaininhaber zu Problemen und Streitfällen kommt. Wenn das Unternehmen Domaininhaber ist, kann die Kontaktperson als administrativen Ansprechpartner ("Admin-C") eingetragen werden.

