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Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft wieder kündigen?
Das DENIC-Statut ( § 5) sieht vor, dass die Mitgliedschaft jeweils nur zum Schluss eines Geschäftsjahres gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Genossenschaft spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Geschäftsjahres, also spätestens am 30. Juni, zugegangen sein.

