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FAQs für Domaininhaber

Hinweise zu Providerwechseln, zur Aktualisierung der Domaindaten und anderen Themen, die für Domaininhaber wichtig sind.

Volltextsuche: Es werden nur Wörter mit zwei oder mehr Zeichen akzeptiert. Maximal sind 200 Zeichen möglich. Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche). UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT. Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

 Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Domain durch ein DENIC-Mitglied oder durch DENICdirect verwaltet wird.

Im ersten Falle ist für sämtliche Anliegen und Fragen, die Sie zu Ihrer Domain haben, ausschließlich Ihr Provider zuständig. Wenden Sie sich trotzdem direkt an die DENIC, leiten wir Ihr Anliegen lediglich an das zuständige Mitglied weiter, so dass Sie keinen Zeitgewinn erzielen. Falls Ihr Provider allerdings nicht mehr erreichbar ist oder Sie dort nicht weiterkommen, gibt Ihnen die DENIC vorläufige Hilfestellung, bis Sie einen neuen Provider gefunden haben.

Erfolgt die Verwaltung Ihrer Domain hingegen durch DENICdirect, können Sie sich mit etwaigen Anliegen unmittelbar an die DENIC wenden. Als DENICdirect-Kunde verkürzen Sie die Bearbeitungszeit erheblich und vermeiden Nachfragen, wenn Sie die Formulare benutzen, die die DENIC für viele Vorgänge anbietet.

Um einen optimalen Service gewährleisten zu können, sind die whois-Server mit einer lokalen Datenbank für Statusanfragen ausgestattet. Die lokalen Datenbanken beziehen ihre Daten aus der Registrierungsdatenbank, was zu einem leichten Zeitverzug führen kann. Sobald die Auskunft über den Status einer Domain auf Grund einer Datenbasis erfolgt, die älter als fünf Minuten ist, wird darauf in einer zusätzlichen Zeile bei der whois-Ausgabe hingewiesen. Dies gilt jedoch nicht für die Domainabfrage über die DENIC-Webseiten.

Die Ausgabe wird dann wie folgt aussehen:
 ---------------------------------------------------------------------------
 Domain: denic.de
 Status: connect
 
 % DB time is <JJJJ-MM-TT> T<HH:MM:SS> +02:00
 ---------------------------------------------------------------------------
 
 Die Ausgabe der Zeile "DB time" erfolgt nur bei der Statusabfrage und nur, wenn der Datenbestand älter als fünf Minuten ist. Andernfalls fehlt die Zeile komplett.

Gemäß Ziffer VIII Satz 1 der DENIC-Domainrichtlinien ist der Administrative Ansprechpartner (Admin-C) der Bevollmächtigte des Domaininhabers für die Domain und damit der Ansprechpartner der DENIC.

Dass es den Admin-C überhaupt gibt, liegt daran, dass andernfalls allein der Domaininhaber rechtswirksame Erklärungen im Hinblick auf die Domain abgeben könnte. Das aber wäre insbesondere dann kaum praktikabel, wenn eine juristische Person wie etwa eine GmbH oder AG Domaininhaberin ist. Es wäre dann nämlich stets nur deren gesetzlicher Vertreter, also der Geschäftsführer oder der Vorstand, zu solchen Erklärungen in der Lage - oder es müsste der gesetzliche Vertreter außerhalb des Registrierungsverfahrens eine andere Person entsprechend bevollmächtigen. Weil diese Person dann aber nicht als Bevollmächtigter bei der DENIC registriert wäre, müsste sie bei jedem Tätigwerden der DENIC oder dem die Domain verwaltenden Provider ihre Vollmacht nachweisen, und das wäre ausgesprochen umständlich.

Um dieses Problem zu lösen und so die Domainverwaltung möglichst einfach und effizient zu halten, hat die DENIC (wie nahezu alle anderen Domainregistrierungsstellen auch) die Institution des Admin-C geschaffen. In Gestalt des Admin-C läßt der Domaininhaber offiziell einen Bevollmächtigten bei der DENIC registrieren, der sodann im Namen des Domaininhabers Erklärungen abgeben kann, ohne im Einzelfall seine Vollmacht gesondert nachweisen zu müssen. Wie die Bezeichnung "Administrativer" Ansprechpartner bereits zeigt, beschränkt sich die Rolle des Admin-C allerdings auch auf eben diese administrative Funktion. Irgendwelche eigenen Rechte im Hinblick auf die Domain hat der Admin-C nicht; denn diese Rechte kommen allein dem Domaininhaber zu, der nach Ziffer VII Satz 1 der DENC-Domainrichtlinien der "an der Domain materiell Berechtigte" ist.

Als Bevollmächtigter des Domaininhabers ähnelt der Admin-C daher dem Bevollmächtigten, den der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke nach § 76 Absatz 1 Satz 1 MarkenV dem Deutschen Patent- und Markenamt benennen kann und der dann den Ansprechpartner des Amtes darstellt.

Unter einem Providerwechsel versteht man den Wechsel der Verwaltung einer Domain von einem Provider zu einem anderen. Da der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain nur über ein Mitglied der DENIC eG oder über unseren Service DENICdirect an die DENIC übermittelt werden kann, bezieht sich der Providerwechselauftrag (CHPROV) bei DENIC auf den Wechsel der Zuständigkeit für die Domainverwaltung von einem Mitglied/DENICdirect zu einem anderen Mitglied/DENICdirect. Das verwaltende DENIC-Mitglied, bzw. DENICdirect, wird bei uns in den Domaindaten eingetragen. Dieses DENIC-Mitglied wickelt im Auftrag des Domaininhabers jegliche Kommunikation mit der DENIC zu der Domain ab. Nur das Mitglied ist berechtigt, die Kundenaufträge an DENIC weiterzuleiten, mit denen Änderungen an den Domaindaten vorgenommen werden können.

Der Registrierungsauftrag für eine .de-Domain kann nur über ein Unternehmen, das Mitglied der DENIC eG ist oder über unseren Service DENICdirect an DENIC übermittelt werden. Auch für die weitere Verwaltung der Domain ist das DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zuständig. Das verwaltende DENIC-Mitglied (bzw. DENICdirect) wird bei uns in den Domaindaten eingetragen und ist   berechtigt, Aufträge zur Änderung der Domaindaten (z.B. Adressdatenänderungen oder Löschungsaufträge) im Auftrag des Domaininhabers an uns zu richten. Sollte Ihr Provider nicht auf der Mitgliederliste der DENIC eG stehen, arbeitet er mit einem DENIC-Mitglied bzw. DENICdirect zusammen.

Wenn Sie den Wunsch haben, den Provider zu wechseln, sollten Sie Ihren bisherigen Provider über Ihre Absicht informieren und eine Authinfo beauftragen. Vom bisherigen  Provider wird dabei geprüft, dass der Auftrag von einem dazu Berechtigten (dem Domaininhaber oder dem Admin-C) erteilt wurde. Der zukünftige Provider schickt nun einen Providerwechsel-Auftrag mit der AuthInfo an DENIC, bzw., falls er selbst kein DENIC-Mitglied ist, an das Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet. Dieser Auftrag wird von DENIC verarbeitet und die Domain dem neuen Provider zugeordnet.

Sollte es an dieser Stelle zu Verzögerungen kommen, kann die Ursache einer der folgenden Punkte sein:

  • Sie haben Ihren bisherigen Provider über den Wechsel informiert, er hat aber noch keine AuthInfo hinterlegt.
  • Sie haben vergessen, Ihren Provider zu informieren.
  • Ihr Provider kann Sie bei Unklarheiten nicht erreichen.

Ist dies der Fall, überprüfen Sie ob eine AuthInfo zu der Domain hinterlegt wurde und Sie sie erhalten haben. Ihr Provider ist Ihnen bei der Klärung von Problemen sicher gerne behilflich.

Es gab Fälle, in denen Domaininhaber versucht haben, Ihren Provider zu wechseln, indem sie Ihren Vertrag kündigten, die Domain beim bisherigen Provider zur Löschung freigaben und über den neuen Provider wieder registrieren ließen. Dieses Vorgehen ist nicht ratsam, denn wenn eine Domain bei uns gelöscht wird, steht sie für jeden zur Registrierung zur Verfügung. Das birgt natürlich ein nicht unerhebliches Risiko für Sie und kann Ihnen beim Providerwechsel-Verfahren nicht passieren, denn beim Wechsel werden die Inhaberdaten eingetragen, die Sie bei Ihrem neuen Provider hinterlegt haben. Sie sollten daher auf diesem Verfahren bestehen.

Sollten Sie Fragen zu den Kosten eines Providerwechsels haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Provider. Eventuelle Gebühren werden von den einzelnen Anbietern festgelegt.

Ein Providerwechsel verläuft in zwei Phasen: Erst beauftragen Sie bei Ihrem alten Provider ein AuthInfo. Mit dieser AuthInfo kann der neue Provider die Domain umziehen.

Bei einem Providerwechsel sind mindestens vier Akteure beteiligt: das DENIC-Mitglied, das die Domain bisher verwaltete, das DENIC-Mitglied, das die Verwaltung zukünftig übernehmen wird, der Domaininhaber sowie die DENIC. Falls der bisherige oder der zukünftige Provider nicht DENIC-Mitglieder sind, kommen sie ebenfalls noch als Beteiligte hinzu.

Der Providerwechsel beginnt damit, dass der Domaininhaber seinem bisherigen Provider seinen Wechselwunsch mitteilt und einen neuen Provider mit der Verwaltung seiner Domain beauftragt. Der alte Provider schickt nun eine AuthInfo an die DENIC. Falls er kein DENIC-Mitglied ist, sendet er den Auftrag zunächst an das DENIC-Mitglied, mit dem er zusammenarbeitet, das dann den Auftrag an die DENIC weiterleitet. Der alte Provider muss sich vor der Auftragserteilung vergewissern, dass der Providerwechsel auch vom tatsächlichen Domaininhaber und nicht von einem Dritten initiiert wird.
Der neue Provider erhält von Ihnen die AuthInfo. Diese verwendet er in seinem Providerwechselauftrag. Daraufhin wird der Providerwechsel vollzogen und die Eintragungen in der DENIC-Datenbank werden entsprechend aktualisiert.

Dies ist durchaus möglich. Hier kommt es im wesentlichen auf die Zeit an, die Sie sich für den Umzug nehmen wollen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, für einen Providerwechsel einen Zeitraum einzukalkulieren, in dem Sie über beide Provider erreichbar sind. So können Sie in Ruhe Ihre neue Internetpräsenz einrichten. Sie können dann Ihren alten Provider bitten, auf die neue Internetpräsenz zu verweisen, den Providerwechsel durchführen, und anschließend die alte Internetpräsenz schließen lassen.

Je länger Sie diesen Zeitraum einplanen und je gründlicher Sie den Umzug vorbereiten, desto weniger Probleme sollte es geben. Es empfiehlt sich deshalb, eine Übergangszeit von zwei bis drei Wochen einzuplanen.

 Wenn eine Domain ohne Ihre Zustimmung oder ohne Ihr Wissen in die Verwaltung eines anderen Providers übergegangen ist, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Provider in Verbindung setzen, der versuchen wird, die Sache wieder in Ordnung zu bringen. Auch empfiehlt es sich, den neuen Provider zur Rede zu stellen, der vielleicht nur einem Irrtum unterlegen ist; denn nicht immer steckt hinter solchen Verwicklungen böse Absicht. Sollte das alles nichts helfen, wenden Sie sich bitte an die DENIC und beschreiben Sie dabei auch, was Sie bereits unternommen haben.

 Wenn Sie annehmen, eine bestimmte Domain sei für Sie registriert worden, und sodann feststellen, dass tatsächlich jemand anders seit Anbeginn als Inhaber bei der DENIC registriert ist, so prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie nicht doch eine Vereinbarung (etwa mit Ihrem Provider oder Ihrer Werbeagentur oder sonst einem Dritten) abgeschlossen haben, der zufolge nicht Sie, sondern ein Dritter Domaininhaber werden sollte. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich mit dem als Inhaber verzeichneten Dritten direkt auseinandersetzen. Dabei mag es sich empfehlen, einen DISPUTE-Antrag zu stellen, damit die Domain erst einmal nicht weiterübertragen werden kann. Die DENIC hingegen kann in dieser Situation nichts für Sie tun; denn der Eingetragene ist ja tatsächlich Domaininhaber geworden, auch wenn mit Ihnen vielleicht etwas anderes vereinbart oder zumindest von Ihnen etwas anderes gewollt war.

 Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass es nicht einen Grund für den Inhaberwechsel gibt, etwa in Gestalt einer von Ihnen abgeschlossenen Übertragungsvereinbarung oder der von Ihnen oder auch von der DENIC (beispielsweise aufgrund eines gegen Sie ergangenen rechtskräftigen Gerichtsurteils) ausgesprochenen Kündigung des Domainvertrags. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich zunächst an Ihren Provider wenden und ihn um eine Erklärung bzw. darum bitten, die Änderung rückgängig zu machen. Manchmal geschehen nämlich ohne böse Absicht einfach Fehler, die dann ohne viel Aufwand und Aufregung sofort wieder korrigiert werden können. Sofern Ihr Provider Ihnen nicht weiterhilft, informieren Sie bitte die DENIC, die der Sache nachgehen wird. Fügen Sie bitte alle Unterlagen bei, die bei der Klärung der Angelegenheit hilfreich sein können.

 Wenn Sie Ihre Domain löschen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Provider, der die Domain derzeit verwaltet. Seien Sie dabei bitte so präzise wie möglich, damit Ihr Provider unmissverständlich erkennen kann, was Ihre Absicht ist. Formulierungen wie beispielsweise: "Ich möchte meine Domain kündigen", "Ich möchte meine Domain nicht mehr" oder "Schalten Sie bitte meine Domain ab" machen nicht deutlich, ob Sie wirklich die Domain vollständig aufgeben und bei der DENIC löschen lassen wollen, oder ob Sie eventuell nur den Servicevertrag mit Ihrem Provider kündigen möchten. Viele Anbieter stellen daher für den Löschungsauftrag spezielle Formulare zur Verfügung.

Sofern Ihre Domain von unserem Service DENICdirect verwaltet wird, brauchen Sie uns nur das Löschungsformular für DENICdirect-Kunden ausgefüllt und unterzeichnet im Original zu übersenden.

Sobald eine Löschung bei uns eingegangen ist, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die betreffende Domain steht dann sofort für jeden anderen Interessenten wieder zur Registrierung zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre Domain löschen lassen wollen, sollten Sie sich immer zuerst an den Provider wenden, der die Domain derzeit verwaltet. Sollte der seltene Ausnahmefall eintreten, dass es bei einem dringlichen Löschungswunsch zu starken Verzögerungen durch Ihren Provider kommt, können Sie sich mit der Bitte um Hilfe auch unmittelbar an die DENIC wenden. In diesem Falle benutzen Sie bitte das DENIC-Löschungsformular. Sie müssen aber unbedingt in einem ergänzenden Schreiben ausführlich erläutern, warum die Löschung eilig ist und was Sie bislang gegenüber Ihrem Provider zur Löschung der Domain unternommen haben. Dieses Schreiben und das Formular benötigen wir im Original, also nicht per Telefax. Wenn Sie uns nur das Löschungsformular ohne die zusätzlichen Erläuterungen senden, kann die DENIC nicht für Sie tätig werden.

 Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt. Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber seinem Provider oder gegenüber der DENIC nachweist, wird er als neuer Domaininhaber auch in die DENIC-Datenbank eingetragen. Ebenso gut kann der Erbe natürlich die Domain löschen lassen oder sie auf einen Dritten übertragen. Die Funktion als administrativer Ansprechpartner (admin-c) hingegen stellt keine Vermögensposition dar und kann deshalb nicht vererbt werden; stirbt der admin-c, so muss der Domaininhaber einen neuen benennen. Nichts anderes gilt natürlich auch für die technischen Ansprechpartner.

 Das kommt letztlich darauf an, was Sie mit Ihrem Provider im Providervertrag vereinbart haben. Naturgemäß kann die DENIC dazu keine Aussage treffen und solche Verträge auch nicht prüfen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich deshalb bitte direkt an Ihren Provider.

 Bevor eine neu registrierte Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .de-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der auf die Registrierung folgenden Nameserveraktualisierung. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten Domains. In der Vergangenheit wurden die .de-Nameserver nur zweimal am Tag aktualisiert. Die Zeiten der Aktualisierungen wurden kontinuierlich verkürzt. Seit dem 13. August 2007 erfolgen täglich zwölf Aktualisierungen. Sie werden nun zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Täglich:
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 1:00 und 2:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 1:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 3:00 und 4:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 3:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 5:00 und 6:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 5:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 7:00 und 8:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 7:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone zwischen ca. 9:00 und 10:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 9:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone zwischen ca. 11:00 und 12:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 11:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone zwischen ca. 13:00 und 14:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 13:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone zwischen ca. 15:00 und 16:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 15:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 17:00 und 18:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 17:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 19:00 und 20:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 19:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 21:00 und 22:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 21:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.
 
 Aktualisierung der .de-Zone: zwischen ca. 23:00 und 24:00 Uhr
 In dieser Zone sind alle Domain-Aufträge enthalten, die vor 23:00 Uhr von der DENIC bestätigt wurden.

 Ihre Daten sind in der whois-Abfrage offen zugänglich, weil mindestens zwei gute Gründe dafür sprechen.

Wichtig ist es zunächst, dass Sie im Falle technischer Schwierigkeiten erreichbar sind, die durch Ihre Domain bzw. deren Nutzung verursacht werden und andere behindern können. Dabei spielt es keine Rolle, dass bei derartigen technischen Problemen normalerweise Ihr Provider für Sie tätig würde; denn zum einen kann das Problem gerade darin liegen, dass Ihr Provider die technischen Schwierigkeiten mitverursacht, und zum anderen bleiben doch Sie am Ende - auch hinsichtlich etwaiger rechtlicher Folgen - der Verantwortliche.

Darüber hinaus müssen Ihre Daten offen zugänglich sein, damit im Falle einer von Ihrer Domain ausgehenden Rechtsverletzung festgestellt werden kann, wer ggf. in Anspruch zu nehmen ist.

Vor diesem Hintergrund haben übrigens auch die Datenschutzbehörden die Veröffentlichung der Personendaten in der whois-Abfrage ausdrücklich gebilligt. Nähere Informationen dazu finden Sie beispielsweise im 13. Datenschutzbericht der hessischen Landesregierung (Abschnitte 9.2 und 9.3) und im 15. Datenschutzbericht der hessischen Landesregierung (Abschnitt 8.7).

Wenn Sie Ihre Anschrift nicht veröffentlicht sehen wollen, bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, die Domain durch eine Vertrauensperson registrieren zu lassen, die an Ihrer Stelle Domaininhaberin wird - und deren Anschrift dann natürlich in der whois-Abfrage veröffentlicht wird.

 Die DENIC erstellt Rechnungen für die Verwaltung einzelner Domains nur bei Nutzung unseres Services DENICdirect. Es gibt drei Gründe, warum Sie eine Rechnung von DENICdirect bekommen haben:

  • Ein Domain-Registrierungs- oder Providerwechselauftrag wurde von Ihnen, bzw. von Ihrem Bevollmächtigten, an DENICdirect erteilt.
  • Ihre Domain wird bereits von DENICdirect verwaltet und die jährliche Pflegegebühr ist fällig.
  • Ihre Domain befand sich bei uns im TRANSIT-Zustand, und weder ein Providerwechsel noch eine Domain-Löschung wurden innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt.

Wenn Sie glauben, irrtümlich eine Rechnung von uns erhalten zu haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit unserem Service DENICdirect in Verbindung.

 Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Zunächst sollten Sie sich an Ihren Provider wenden. Wenn Sie Kunde von DENICdirect sind, wenden Sie sich bitte dorthin.

Wenn Ihr Provider nicht zu erreichen ist, bzw. nicht helfen kann, oder wenn statt Ihrer Webseite eine DENIC-Informationsseite angezeigt wird, setzen Sie sich mit unserer Hotline in Verbindung.

 MRI steht für Mail Registry Interface und stellt eine Mailschnittstelle dar, über die DENIC-Mitglieder Aufträge per E-Mail an das Registrierungssystem der DENIC eG senden.

 RRI steht für Realtime Registry Interface und stellt eine Echtzeitschnittstelle dar, über die DENIC-Mitglieder Aufträge in Echtzeit an das Registrierungssystem der DENIC eG übermitteln.

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