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FAQs für Domainanmelder
Sie wollen eine Domain registrieren lassen und haben noch Fragen - hier finden Sie die Antworten.
Volltextsuche: Es werden nur Wörter mit zwei oder mehr Zeichen akzeptiert. Maximal sind 200 Zeichen möglich. Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche). UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT. Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.
Domains sind eine Adressierungsmethode, um Computer im Internet (auch Hosts genannt) zu identifizieren und zu lokalisieren. Die Rechner untereinander erkennen sich über rein numerische IP-Adressen. Sie haben im derzeit noch überwiegenden Standard IPv4 die Form xxx.xxx.xxx.xxx, wobei xxx als Stellvertreter für Zahlen von 0 bis 255 steht. Eine typische IP-Adresse wäre also beispielsweise 10.136.66.12. Wenn ein Rechner über das Internet mit einem anderen Rechner kommunizieren will, sendet er "Internet- Pakete" an diesen, die als "Anschrift" diese IP-Adresse haben.
Menschen können sich Begriffe und Bezeichnungen aber meist leichter merken als Zahlenkolonnen. Daher wurde das Domain Name System (DNS) entwickelt, das es erlaubt, (innerhalb gewisser Regeln) frei wählbare Wörter, Namen und Begriffe statt Ziffern zu verwenden. Die Hosts können damit vom Internetnutzer sowohl über die IP-Adresse als auch über die Eingabe der Domain erreicht werden. Daneben lassen sich über das DNS weitere Dienste und Informationen abrufen.
Wenn eine Domain im Internet aufgerufen wird, übernehmen spezielle Rechner, so genannte Nameserver, die Aufgabe, eine "Übersetzung" in die IP-Adresse vorzunehmen. Wegen der Eindeutigkeit darf jede Domain, wie auch eine IP-Adresse, weltweit jeweils nur einmal registriert werden.
Das DNS selbst ist hierarchisch gegliedert: Als oberste Stufe wurden bestimmte Top Level Domains (TLDs) wie .de oder .com festgelegt. Unterhalb dieser TLDs können nun Second Level Domains, oder auch kurz nur Domains genannt, registriert werden. Die Domains unterhalb der Top Level Domain .de werden von der DENIC verwaltet.
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Domain durch ein DENIC-Mitglied oder durch DENICdirect verwaltet wird.
Im ersten Falle ist für sämtliche Anliegen und Fragen, die Sie zu Ihrer Domain haben, ausschließlich Ihr Provider zuständig. Wenden Sie sich trotzdem direkt an die DENIC, leiten wir Ihr Anliegen lediglich an das zuständige Mitglied weiter, so dass Sie keinen Zeitgewinn erzielen. Falls Ihr Provider allerdings nicht mehr erreichbar ist oder Sie dort nicht weiterkommen, gibt Ihnen die DENIC vorläufige Hilfestellung, bis Sie einen neuen Provider gefunden haben.
Erfolgt die Verwaltung Ihrer Domain hingegen durch DENICdirect, können Sie sich mit etwaigen Anliegen unmittelbar an die DENIC wenden. Als DENICdirect-Kunde verkürzen Sie die Bearbeitungszeit erheblich und vermeiden Nachfragen, wenn Sie die Formulare benutzen, die die DENIC für viele Vorgänge anbietet.
Da es sich bei der Registrierung einer .de-Domain um den Abschluss eines Vertrags handelt, müssen Sie all jene Voraussetzungen erfüllen, von denen auch der wirksame Abschluss anderer Verträge abhängt. Das bedeutet zum ersten, dass Sie rechtsfähig sind, also Träger von Rechten und Pflichten sein können, wie es jede natürliche oder juristische Person ohne weiteres ist. Zum zweiten müssen Sie geschäftsfähig oder wirksam vertreten sein.
Die Registrierung einer .de-Domain kann über jeden Provider vorgenommen werden, der entweder selbst Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem der Mitglieder zusammenarbeitet. Üblicherweise wird Ihnen die Registrierung bei der Planung Ihres Internetauftritts mit angeboten oder ist in einem Paketangebot für den Internetzugang bereits enthalten.
Wenn Sie sich für einen bestimmten Provider entschieden haben, können Sie Ihren Auftrag direkt bei diesem einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Preise für .de-Domains nennen können, da diese der Kalkulation jedes einzelnen Anbieters unterliegen.
Falls Sie die Domainregistrierung nicht über einen Provider vornehmen lassen wollen, können Sie alternativ unseren Service DENICdirect in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen dann unsere Leistungen gemäß der aktuellen DENIC-Preisliste in Rechnung. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von uns keine weiteren Internetdienstleistungen wie Webspace oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts erhalten können. Diese Dienste müssen Sie dann selbst organisieren oder bei einem Provider einkaufen. Die meisten Domaininhaber ziehen daher die Registrierung über einen Provider vor.
Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie eine Domainregistrierung veranlassen, entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und der DENIC als Registrierungsstelle. Damit dieser Vertrag zustande kommt, müssen die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Vertragsbedingungen sind in den DENIC-Domainbedingungen zusammengefasst.
Über unsere Online-Domainabfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Domain bereits registriert ist oder noch zur Registrierung zur Verfügung steht. Über unsere erweiterte Domainabfrage (whois-Abfrage) bekommen Sie zusätzlich Informationen zu dem eingetragenen Inhaber, zu technischen Daten, sowie zu den weiteren Ansprechpartnern der Domain.
Nein, denn die DENIC ist nur für .de-Domains zuständig. Wenn Sie eine Domain unterhalb einer generischen Top Level Domain (wie z. B. .com, .net, .org, .info, usw.) registrieren wollen, so können Sie dies über einen der bei ICANN akkreditierten Registrare tun.
Falls Sie eine Domain unterhalb einer anderen ccTLD (country code Top Level Domain) als .de registrieren lassen wollen, fragen Sie bitte Ihren Provider, ob er auch solche Domains anbietet oder wenden Sie sich an die entsprechende Registrierungsstelle.
Mit der Domainregistrierung kommt der Domainvertrag unmittelbar zwischen der DENIC und dem Domaininhaber zustande, auch wenn die Registrierung über einen Provider erfolgt. Das muss so sein, weil allein die DENIC als Registrierungsstelle die Leistung "Domain" erbringen kann und auch tatsächlich erbringt. Der Inhalt des Domainvertrags ergibt sich im übrigen aus den DENIC-Domainbedingungen und den DENIC-Domainrichtlinien.
Können auch nicht in Deutschland ansässige Personen oder Institutionen eine .de-Domain registrieren?

Personen oder (rechtsfähige) Institutionen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können .de-Domains registrieren, wenn sie einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner benennen und für ihn eine zustellungsfähige (das heißt insbesondere: keine bloße Postfach-)Adresse angeben. Der administrative Ansprechpartner ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter im Sinne der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung, so dass ihm mit Wirkung für den Domaininhaber amtliche oder gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass etwaigen Anspruchstellern die Rechtsverfolgung nicht durch eine häufig langwierige Auslandszustellung erschwert wird.
Gemäß Ziffer VIII Satz 1 der DENIC-Domainrichtlinien ist der Administrative Ansprechpartner (Admin-C) der Bevollmächtigte des Domaininhabers für die Domain und damit der Ansprechpartner der DENIC.
Dass es den Admin-C überhaupt gibt, liegt daran, dass andernfalls allein der Domaininhaber rechtswirksame Erklärungen im Hinblick auf die Domain abgeben könnte. Das aber wäre insbesondere dann kaum praktikabel, wenn eine juristische Person wie etwa eine GmbH oder AG Domaininhaberin ist. Es wäre dann nämlich stets nur deren gesetzlicher Vertreter, also der Geschäftsführer oder der Vorstand, zu solchen Erklärungen in der Lage - oder es müsste der gesetzliche Vertreter außerhalb des Registrierungsverfahrens eine andere Person entsprechend bevollmächtigen. Weil diese Person dann aber nicht als Bevollmächtigter bei der DENIC registriert wäre, müsste sie bei jedem Tätigwerden der DENIC oder dem die Domain verwaltenden Provider ihre Vollmacht nachweisen, und das wäre ausgesprochen umständlich.
Um dieses Problem zu lösen und so die Domainverwaltung möglichst einfach und effizient zu halten, hat die DENIC (wie nahezu alle anderen Domainregistrierungsstellen auch) die Institution des Admin-C geschaffen. In Gestalt des Admin-C läßt der Domaininhaber offiziell einen Bevollmächtigten bei der DENIC registrieren, der sodann im Namen des Domaininhabers Erklärungen abgeben kann, ohne im Einzelfall seine Vollmacht gesondert nachweisen zu müssen. Wie die Bezeichnung "Administrativer" Ansprechpartner bereits zeigt, beschränkt sich die Rolle des Admin-C allerdings auch auf eben diese administrative Funktion. Irgendwelche eigenen Rechte im Hinblick auf die Domain hat der Admin-C nicht; denn diese Rechte kommen allein dem Domaininhaber zu, der nach Ziffer VII Satz 1 der DENC-Domainrichtlinien der "an der Domain materiell Berechtigte" ist.
Als Bevollmächtigter des Domaininhabers ähnelt der Admin-C daher dem Bevollmächtigten, den der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke nach § 76 Absatz 1 Satz 1 MarkenV dem Deutschen Patent- und Markenamt benennen kann und der dann den Ansprechpartner des Amtes darstellt.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Registrierung einer .de-Domain in Auftrag zu geben:
Zum einen können Sie Ihre Domain über einen Provider, der Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem Mitglied zusammenarbeitet, registrieren lassen. Jeder Provider kalkuliert seine Preise auf eigener Basis und wird in der Regel diverse Pakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang im Angebot haben. Deshalb können wir Ihnen hier keine Auskünfte geben, welche Kosten im Einzelfall auf Sie zukommen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von den jeweiligen Anbietern.
Zum anderen können Sie unseren Service DENICdirect benutzen. Angaben zu den dabei entstehenden Kosten finden Sie in unserer Preisliste. Als Not-for-Profit-Organisation sind wir gehalten, diesen Service kostendeckend anzubieten. Die Preise bei DENICdirect sind daher in der Regel höher als bei einem Provider, bei dem Sie die Domainregistrierung in standardisierten, auf den Kunden zugeschnittenen Paketangeboten oft sehr viel günstiger bekommen können.
Eine gültige Domain darf nur aus Zahlen, den Buchstaben A-Z, dem Zeichen "-" (Bindestrich) und den weiteren Buchstaben bestehen, die in der Anlage zu den Domainrichtlinien aufgeführt sind. Bindestriche sind nicht erlaubt an der ersten und letzten Stelle, sowie gleichzeitig an der dritten und vierten Stelle (z. B. xn--.de). Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer .de-Domain beträgt ein Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC1035). Sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage der Domainrichtlinien enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem RFC3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den DENIC-Domainrichtlinien.
Warum werden keine Domains registriert, die an der 3. und der 4. Stelle einen Bindestrich enthalten?

Domains, die eine Zeichenfolge enthalten, die zur Kennzeichnung einer Internationalisierten Domain (IDN) dient, können unter .de nicht registriert werden. Betroffen sind alle Domains, bei denen sowohl an der dritten als auch an der vierten Stelle ein Bindestrich steht, wie etwa xn--beispiel.de.
Die Auftragsabwicklung von Domainaufträgen ist nur über Mitglieder der DENIC eG möglich. Ihnen stehen zur Übermittlung der Aufträge zwei Schnittstellen zur Verfügung. Wird eine Auftrag über die Mail-Registrierungsschnittstelle an die DENIC geschickt, wird dem Mitglied zunächst der Empfang des Auftrags bestätigt. Der Auftrag wird dann umgehend bearbeitet und das Mitglied erhält eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung bzw. eine Fehlermeldung. Die derzeitigen Bearbeitungszeiten über die Mailschnittstelle liegen außerhalb von Wartungszeiten in der Regel bei unter fünf Minuten. Alternativ kann ein DENIC-Mitglied die Echtzeitregistrierungsschnittstelle nutzen. In diesem Fall erfolgt direkt nach Übermittlung des Auftrags eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung bzw. eine Fehlermeldung.
Beachten Sie aber bitte auch, dass Ihr Provider für die Abwicklung Ihres Auftrages einige Zeit benötigt. Sollte sich die Bearbeitung ihres Auftrags verzögern, wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihren Provider, um sicherzustellen, dass er tatsächlich bereits in Ihrem Auftrag tätig geworden ist und um eine detaillierte Auskunft über den Stand Ihres Auftrags zu erhalten.
Für die Erreichbarkeit einer Domain gibt es mehrere Voraussetzungen. In der Regel wird ihr Provider die Domain vor der Registrierung in seinen Nameserver eintragen und mit den vorgesehenen Diensten versorgen. Dann erfolgt ein Registrierungsauftrag an die DENIC. Eine Bestätigung der Registrierung von Seiten der DENIC bedeutet zwar, dass die Domaindaten in unsere Datenbank aufgenommen wurden, das heißt aber nicht, dass die Domain sofort weltweit zur Verfügung steht. So kann es sein, dass Sie die Domain über die Nameserver ihres Providers schon erreichen können. Andere Internetteilnehmer fragen aber ggf. andere Nameserver ab, die die Informationen über die neue Domain erst dann erhalten können, wenn sie in die .de-Zone aufgenommen wurde.
Die .de-Zone wird zur Zeit an Wochentagen alle zwei Stunden generiert. Informationen zu den genauen Reloadzeiten finden Sie in der FAQ "Wie oft werden die .de-Nameserver aktualisiert?"
Wenn Ihre Domain auch nach dieser Zeitspanne für einige Internetteilnehmer nicht erreichbar sein sollte, kann das evtl. daran liegen, dass ein Nameserver in seinem Cache die Information gespeichert hat, dass es diese Domain nicht gibt und gar nicht bei einem anderen Nameserver nach eventuellen Neuerungen nachfragt. Wenden Sie sich in solch einem Fall bitte an Ihren Provider.
Eine weitere, eigene Unterteilung einer Domain in Subdomains ist möglich (eine Subdomain von uni-musterstadt.de ist zum Beispiel info.uni-musterstadt.de). Diese Subdomains werden jedoch nicht von uns registriert, sondern müssen von Ihnen oder Ihrem Provider eingerichtet werden. Wenn Sie also die Webadresse http://www.subdomain.de-beispieldomain.de verwenden möchten, dann registrieren wir für Sie die Domain de-beispieldomain.de. Wegen der Einrichtung der Subdomain subdomain.de-beispieldomain.de wenden Sie sich dann an Ihren Provider.
Das müssen Sie tun; denn nach den DENIC-Domainbedingungen versichern Sie mit dem Domainauftrag, dass die Registrierung der von Ihnen gewünschten Domain für Sie und deren Nutzung durch Sie Rechte Dritter nicht verletzt. Zugleich übernehmen Sie das Haftungsrisiko für die Richtigkeit dieser Versicherung. Das bedeutet: sofern doch eine Rechtsverletzung vorliegen sollte, sind Sie dafür rechtlich verantwortlich. Die darin liegende Risikoverteilung spiegelt den Umstand wider, dass Sie sich Ihre Domain selbst aussuchen und Sie auch von ihrer Nutzung profitieren werden. Darüber hinaus brauchen Sie nur die eine von Ihnen gewünschte Domain auf etwa entgegenstehende Rechte Dritter zu überprüfen, wohingegen die DENIC, wollte sie eine derartige Prüfung selbst vornehmen, jeden Monat rund 100.000 neue Domains zu untersuchen hätte. Abgesehen davon, dass die DENIC das gar nicht könnte, hätte schon der bloße Versuch zur Folge, dass die Registrierung von .de-Domains ein Vielfaches der heutigen Preise kosten müsste, um den personellen Aufwand abzudecken, und dass der Registrierungsvorgang erheblich länger dauern würde. Das jedoch läge nicht in Ihrem Interesse als (künftiger) Domaininhaber.
Die Registrierung oder die Nutzung einer Domain kann die Rechte Dritter verletzen. Nach den DENIC-Domainrichtlinien und den DENIC-Domainbedingungen sind Sie deshalb dazu verpflichtet, vor der Registrierung einer Domain zu prüfen, ob mit dieser Domain derartige Rechtsverletzungen einhergehen. Unabhängig davon liegt es aber auch in Ihrem eigenen Interesse, eine solche Prüfung vorzunehmen; denn stellt sich am Ende heraus, dass Ihre Domain Rechte Dritter verletzt, bekommen Sie im Zweifel Probleme mit den Rechteinhabern und verlieren die Domain.
Um entgegenstehende Rechte Dritter zu ermitteln, lässt sich beispielsweise und zumindest Folgendes tun:
Zum ersten sollten Sie feststellen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen oder angemeldet sind. Das lässt sich bei den Patent-Informationszentren des Amtes, über einen kommerziellen Markenrecherchedienst oder mit Hilfe von Patent- bzw. Rechtsanwälten herausfinden.
Zum zweiten sollten Sie überprüfen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Firmen im Handelsregister eingetragen sind. Zum Teil werden entsprechende Recherchen bereits online angeboten; ansonsten geben beispielsweise auch Industrie- und Handelskammern oder wiederum Rechtsanwälte Hilfestellung.
Zum dritten empfiehlt es sich, sämtliche weiteren Recherchemöglichkeiten zu nutzen, wie etwa Suchmaschinen im Internet, Gewerberegister oder auch die Gelben Seiten.
Soweit Sie herausfinden, dass ein anderer ebenfalls ein Recht an der Domain haben könnte, müssen Sie des weiteren tun, was auch ein Gericht im Streitfall täte, nämlich abwägen, ob Ihnen oder dem anderen das bessere Recht zukommt. Diese Abwägung ist sehr schwierig, wie schon die teilweise einander widersprechenden Gerichtsurteile zu Domainstreitigkeiten zeigen. Ganz allgemein lässt sich dazu nicht mehr sagen als dies: Zum einen kommt in aller Regel der Priorität eine wichtige Rolle zu, also der Frage, wer eine bestimmte Bezeichnung bereits länger im Gebrauch hat, und zum anderen ist oft die Bekanntheit der Bezeichnungen bzw. ihrer Nutzer von Bedeutung.
Im Zweifel sollten Sie, vor allem wenn Sie von sich aus bereits Bedenken haben, nicht darauf verzichten, sich fachlich (also etwa durch einen Rechtsanwalt oder auch, soweit das Markenrecht betroffen ist, durch einen Patentanwalt) beraten zu lassen. Das ist im Zweifel stets billiger, als hinterher von einem übersehenen Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden. Ebenso mag es hilfreich sein, selbst (etwa im Internet) nach näheren Informationen, wie zum Beispiel Gerichtsurteilen, zu recherchieren.
Sie sind verpflichtet, im Domainauftrag korrekte und vollständige Daten für den Domaininhaber und die besonderen Ansprechpartner anzugeben. Tun Sie das nicht, sondern nennen etwa eine unzutreffende Adresse oder einen falschen Namen, riskieren Sie den späteren Verlust der Domain. Falsche Daten nämlich berechtigen die DENIC zur fristlosen Vertragskündigung, und von diesem Recht machen wir auch Gebrauch.
Unter der Konnektierung einer Domain versteht man die Bereitstellung von Diensten, die diese Domain im Internet erreichbar machen. Unterhalb der Top Level Domain .de gibt es zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:
Ein NSentry ist ein direkter Eintrag in die .de-Zone. Die betreffende Domain wird direkt über einen Address-Record (IN A) oder Mailexchanger (IN MX)-Eintrag mit den entsprechenden Diensten verbunden. Alternativ kann die Konnektierung über eigene Nameserver vorgenommen werden. In diesem Fall beinhaltet die .de-Zone für die betreffende Domain fortan lediglich einen Verweis auf die zuständigen Nameserver.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:
Die Domain wird von unseren Nameservern an andere Nameserver "delegiert". Das bedeutet, dass in unsere Datenbanken die Adressen von mindestens zwei Nameservern eingetragen werden. Jede Anfrage, die uns bezüglich dieser Domain erreicht, wird an diese Nameserver weitergegeben. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Nameserver erreichbar und zuständig sind, wird bei der Ersteintragung von Nameservern eine Prüfung ihrer Funktionalität vorgenommen.
Daneben gibt es auch die alternative Möglichkeit, dass auf unseren Nameservern bis zu fünf Dienste, die mit dieser Domain zusammenhängen, z. B. www.de-beispieldomain.de oder mail.de-beispieldomain.de direkt (über einen sogenannten NSentry-Eintrag) mit der IP-Adresse des Hosts oder einem Mailserver verknüpft werden, über den dieser Dienst abgewickelt wird. In diesem Fall sind keine eigenen Nameserver notwendig.

