Wie bekomme ich einen DISPUTE-Eintrag?
Sie bekommen einen DISPUTE-Eintrag, wenn Sie ihn bei der DENIC beantragen. Dafür müssen Sie das entsprechende Formular [1] ausfüllen, unterzeichnen und im Original an die DENIC schicken. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie tatsächlich, wie Sie es mit Unterzeichnung des Antrags auch bestätigen, die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber schon führen oder in Kürze beginnen werden.
Außerdem müssen Sie Unterlagen beifügen, aus denen sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ihnen an der Domain, um die es geht, ein Recht zusteht. Geeignete Unterlagen, aus denen sich Ihre Rechte ergeben können, sind beispielsweise: im Falle einer Marke die entsprechende Urkunde, im Falle einer Firma ein Auszug aus dem Handelsregister, im Falle eines Personennamens eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und im Falle eines Gemeindenamens das Briefpapier der Gemeinde.
Ist Ihr DISPUTE-Antrag bei der DENIC eingegangen und hat die DENIC ihm entsprochen, erhalten Sie darüber eine Bestätigung mit weiteren Hinweisen und der Angabe, bis wann der DISPUTE-Eintrag gilt. Kann die DENIC Ihrem DISPUTE-Antrag nicht entsprechen, etwa weil Sie die von Ihnen behaupteten Rechte an der Domain nicht mit Nachweisen untermauert haben oder weil bereits ein DISPUTE-Eintrag besteht, werden Sie auch darüber unterrichtet. Hören Sie hingegen nichts von der DENIC, können Sie nicht davon ausgehen, dass ein DISPUTE-Eintrag eingerichtet wurde, und sollten nach zwei bis vier Wochen eine Nachfrage an die DENIC richten.
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http://www.denic.de/de/faq-single/print.html- [1] http://www.denic.de/fileadmin/Domains/Formulare/Einrichtung_DISPUTE.pdf
